Pferdehaftpflicht HDI

    Die Pferdehaftpflicht der HDI

    Als Pferdehalter sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass niemals etwas passieren wird. Irgendwann kommt der Tag, an dem selbst das gelassenste Pferd doch einmal durchgehen kann und es infolgedessen zu einem Schaden kommt. Schließen Sie deshalb frühzeitig eine Pferdehaftpflicht bei HDI ab und sorgen Sie dafür, dass Sie sich nicht ruinieren. Schließlich kann ein durch ein Pferd verursachter Schadensfall unter Umständen sehr teuer werden. Doch mit einer Pferdehaftpflicht von HDI sind Sie rundum optimal abgesichert.

    Die Pferdehaftpflicht von HDI erhalten Sie insgesamt zwei verschiedene Tarife:

    • Basis Tarif
    • Rundum Sorglos Tarif

    Beide Tarife richten sich dabei aber lediglich an private Pferdehalter. Bei der Deckungssumme müssen Sie mit einer Pferdehaftpflicht der HDI Versicherung keinerlei Sorgen mehr haben. Hier können Sie sich zwischen 15 Millionen Euro oder auch 50 Millionen Euro entscheiden, die pauschal für Personenschäden aber auch für Sachschäden zur Verfügung stehen. Bei der Versicherungssumme für Vermögensschäden orientiert sich die Pferdehaftpflicht der HDI an der Versicherungssumme des Hauptvertrages.

    Sollten Dritte durch Ihr Pferd zu Schaden kommen, beispielsweise weil Ihr Pferd die Person

    • beißt
    • tritt
    • abwirft

    oder weil das Pferd durchgeht, woraufhin es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sind Sie als Halter des Pferdes in voller Höhe des Schadens haftbar. Doch die Pferdehaftpflicht HDI stellt Sie zuverlässig von den folgenden Schadensersatzforderungen frei. Die Pferdehaftpflicht HDI kümmert sich um die gesamte Schadenregulierung. Sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden übernimmt die Pferdehaftpflicht der HDI die gesamten anfallenden Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

    Schon bei einem Basis Tarif sind folgende Leistungen in der Pferdehaftpflicht HDI enthalten:

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden
    • Befreiung von einer Selbstbeteiligung
    • Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr
    • Mitversicherung von Tierhütern und Fremdreitern
    • Flurschäden
    • neugeborene Fohlen bis zur nächsten Fälligkeit der Versicherungsbeiträge
    • Kutschfahrten
    • Reitturniere

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