Pferdehaftpflicht Gefährdungshaftung

    Die Pferdehaftpflicht Gefährdungshaftung

    Viele Tierhalter fragen sich, wann sie wohl für einen entstandenen Schaden, der durch ihr Pferd verursacht worden ist, haften müssen. Um dies zu klären, genügt es, sich ein wenig mit der Gefährdungshaftung auseinander zu setzen. Seitens der Gesetzgeber geht grundsätzlich erst mal von jedem Tier ein gewisses Risiko aus. Somit ist also auch ein Pferd eine potenzielle, wenn auch „erlaubte“ Gefahrenquelle.

    In erster Linie spielt es keine Rolle, ob Sie den durch Ihr Pferd entstandenen Schaden selbst verschuldet haben. Sie können mit einer Pferdehaftpflicht eine Gefährdungshaftung gut absichern. Wenn Sie einen Vergleich anstellen, werden Sie schnell merken, dass Sie in den meisten Fällen von einer Pferdehaftpflicht Gefährdungshaftung ausgehen müssen. Deshalb ist eine gute Pferdehaftpflicht unerlässlich, denn nur eine gute Pferdehaftpflicht kann die Gefährdungshaftung allumfänglich tragen.

    Schützen Sie sich mit einer Pferdehaftpflicht vor Gefährdungshaftung

    Als Halter eines Pferdes können Sie sich optimal mit einer Pferdehaftpflicht vor einer Gefährdungshaftung schützen. So müssen nicht Sie selbst für den Schaden aufkommen, sondern die Pferdehaftpflicht trägt die Gefährdungshaftung für Sie. Die Pferdehaftpflicht übernimmt:

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • Vermögensschäden

    Mögliche Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn Ihr Pferd

    • ausbricht und es daraufhin zu einem Verkehrsunfall kommt
    • bei einem Ausritt Bäume und Sträucher anfrisst oder beschädigt
    • seinen Reiter abwirft und dieser verletzt wird
    • seinen Pfleger tritt

    Werden dabei Menschen verletzt, können die finanziellen Folgen mitunter verheerend sein, wenn zum Beispiel Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Da jedoch die Pferdehaftpflicht die Gefährdungshaftung übernimmt, müssen Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften, sondern die Versicherung übernimmt den Schaden für Sie.