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Wessen Kfz-Versicherung zahlt, wenn zwei Rückwärtsfahrer zusammenstoßen?

Wessen Kfz-Versicherung zahlt, wenn zwei Rückwärtsfahrer zusammenstoßen? - Frau fährt rückwärts rein Folgende Situation: Zwei Autofahrer parken gleichzeitig rückwärts aus. Dabei kommt es zum Zusammenstoß. Wer ist nun Schuld?

Bisher galt in solchen Fällen ausnahmslos eine allgemeine Regelung, die besagte: Jeder zahlt für seinen Schaden selbst. Leistungen von der Kfz-Versicherung konnten deshalb nur dann erwartet werden, wenn im Rahmen der eigenen Versicherung die Vollkasko-Variante gewählt wurde.


Aktuelles BGH-Urteil präzisiert die Regeln

Aber gilt die generelle Regel, dass jeder für seinen eigenen Schaden zahlt, auch dann, wenn eines der beiden Fahrzeuge vor dem Zusammenstoß noch zum Stehen gekommen ist?

Mit dieser Frage hat sich unlängst der Bundesgerichtshof beschäftigt. Geklagt hatte ein Autofahrer, der auf dem Parkplatz eines Baumarktes zwar rückwärts ausgeparkt hatte, sich aber bereits wieder in Fahrtrichtung befand. Das Auto stand, als es von einem aus der gegenüberliegenden Parkreihe rückwärts ausparkenden Wagen angefahren wurde. Für den Schaden in Höhe von 150 Euro wollte der Kläger nicht selbst aufkommen. Vor dem BGH landete der Fall, da die vorher urteilenden Gerichte der Auffassung waren, dass das erst kurzzeitige Stehen in Fahrtrichtung noch zum Rückwärtsfahren zu zählen sei. Deshalb sollte die bewährte Regelung gelten – womit sich der Kläger nicht zufrieden gab.

Der BGH schließlich kam zu folgendem Ergebnis: In diesem speziellen Fall gilt die generelle Regelung nicht. Ist eines der beiden rückwärts ausparkenden Autos bereits zum Stehen gekommen, dann zahlt der Auffahrende den Schaden – beziehungsweise dessen Kfz-Versicherung. Der BGH begründete das Urteil damit, dass auf Parkplätzen immer mit rückwärts fahrenden und ausparkenden Autos gerechnet werden muss. Wer ausparkt, muss deswegen so vorsichtig fahren, dass er niemand anderen gefährdet. Das umsichtige Ausparken schließt auch ein, dass das Fahrzeug im Fall der Fälle noch zum Stehen kommt. Bei mangelnder Sicht ist notfalls jemand zur Einweisung hinzuzuziehen.

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Bildquelle
#56799780 © bertys30 / Fotolia

 

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