Aktuell verzeichnen Anbieter einen deutlichen Anstieg bei Abschlüssen bei Cyber Risk Versicherungen. Jüngstes Beispiel für die
Tragweite möglicher Auswirkung ist das Technologieunternehmen Sony, dass durch einen massiven Daten-Abgriff großen Schaden trug und noch einige Zeit tragen wird.
Illegaler Daten-Abgriff (z.B. durch Hacking oder Phishing) verursacht zunehmend wirtschaftliche Schäden. Unternehmen erleiden nicht nur direkte Schäden. Folgeschäden und Auswirkungen auf Auftraggeber und Auftragnehmer sind meist genauso umfangreich.
Neben den vorsätzlich verursachten Schäden kommen unwissentliche verursachte Schäden, z.B. durch Weitergabe von Computer-Viren oder durch manipulierte Datenträger. Auch auf diesem Gebiet nehmen die Schadenfälle zu.
Neue Produkte – Aber helfen sie?
Die Versicherungswirtschaft reagiert derzeit mit einer Ausweitung des Angebots und Gleichzeitig mit einer Differenzierung bei den sogenannten Cyber Risk Versicherungen, die speziell Risiken des elektronischen Datenverkehrs und der elektronischen Datenverarbeitung abdecken soll.
Schon gegenwärtig können Unternehmen auf ein wachsendes Angebot der Cyber Risk oder Data Risk genannten Versicherungsformen zurückgreifen. Zukünftig wird es ein noch breiteres Spektrum von Auswahlmöglichkeiten geben, die diese Form der Versicherung genauer an die Absicherungsbedürfnisse des einzelnen Unternehmens anpassbar macht.
Aktuell überschneiden sich Deckungen bei der Cyber Risk mit Elektronikversicherungen und Betriebshaftpflichtversicherungen. Oft jedoch ist die Haftungsweite und die Höhe der Spezialdeckung für IT-Schäden bei der Cyber Risk überlegen. Es empfiehlt sich vor Abschluss jedoch eine umfassende Analyse der Risikolage und eine gegengerechnete Kalkulation. Der Wirkungsgrad der Cyber Risk Versicherung ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
Cyber Risk – oder doch Betriebshaftpflicht?
Bei dieser Entscheidung spielt entweder/ oder eine nachrangige Rolle. Die Betriebshaftpflicht deckt speziell Risiken aus dem Geschäftsbetrieb – sie sichert jedoch ausschließlich Drittschäden ab und schützt das Unternehmen von den Folgen gesetzlich geregelter Haftpflichtansprüche.
Schäden im Umfeld von Cyber-Crime gegenüber Unternehmen sind jedoch in den seltensten Fällen in ihrer Wirkung nur auf Dritte beschränkt. Massiv ist das Unternehmen selbst betroffen, oft wird unternehmenseigene Infrastruktur geschädigt, das Vertrauen der Kunden in die Leistungsfähigkeit des Unternehmens leidet. Hier liegt ein eindeutiger Vorteil beim Deckungskonzept von Data Risk bzw. Cyber Risk Versicherungen. Sie stellen für das geschädigte Unternehmen selbst Kostenerstattungen bereit, die z.B. die Wiederherstellung beschädigter Daten betrifft und die Unterstützung in Krisenkommunikation und PR.
Je nach konkretem Anbieter und vor allem ausgerichtet am sonstigen Risikomanagement des Unternehmens können auch finanzielle Einbussen im Sinne eines Produktionsausfalls versichert werden. Hier muss jedoch aus Kostengründen auf das Deckungskonzept des Unternehmens insgesamt geachtet werden. Doppelte Deckung (z.B. in der Überschneidung mit der Betriebshaftpflicht, jedoch auch, besonders beim Ersatz von Eigenschäden, mit der Elektronikversicherung) ist in der Regel schnell unlukrativ, denn im Schadenfall zahlt nur jeweils eine Versicherung.