Die Tierhalterhaftpflicht ist sinnvoll für Hundehalterbesitzer. Nicht immer stimmt nämlich die Weisheit, dass Hunde, die bellen nicht beißen. Selbst das liebste Tier ist unberechenbar, wenn es in eine Situation gerät, die ihm völlig neu ist. Nicht selten werden Hunde nervös, wenn sie sich bedrängt oder in die Enge getrieben fühlen. Hundehalter wissen, dass ein Hund dann auch mal zuschnappen kann. Und sie wissen, dass sie dann für den Schaden aufkommen müssen. Für den Fall der Fälle ist daher eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll.
Nicht nur für Hunde ist diese spezielle Haftpflichtversicherung sinnvoll. Auch für Pferdehalter lohnt sich diese. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist die Tierhalterhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben, zumindest nicht für Pferdehalter. Pferdehalter, die von einer solchen Police Abstand nehmen möchten, sparen zwar die Versicherungsbeiträge, doch gehen sie hohe Risiken ein. Ein von einem Pferd angerichteter Schaden kann richtig teuer werden für den Pferdehalter.
Bei der Haftpflicht für Hunde ist es mit der Pflicht nicht einheitlich geregelt. So müssen beispielsweise Hundehalter in Hamburg und Berlin eine Versicherung abschließen, während es in vielen anderen Bundesländern nur Halter von Kampfhunden tun müssen. Grundsätzlich sollten Hundehalter vorab mit dem Versicherer abklären, ob sie die als gefährlich geltenden Hunde versichern. Einige Versicherer lehnen diese von Fall zu Fall ab, was auch davon abhängig ist, ob der Hund eine Hundeschule mit Prüfung absolviert hat.
Ein Tier ist immer unberechenbar, ganz gleich ob es sich um einen Hund oder ein Pferd handelt. Ein Tierhalter kann selbstverständlich nicht alles vorhersehen, manche Dinge allerdings schon. Es ist ihm daher dringend anzuraten, Vorkehrungen zu treffen, damit sein Tier keinen Schaden anrichtet. Wer über eine „gute“ Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, wird im Schadensfall erkennen, dass diese auch dann leistet, wenn der Halter es mit den Pflichten nicht so genau genommen hat. Bei Hundehaltern könnte dies dann der Fall sein, wenn der Hund frei herumlief, obwohl Leinenzwang bestand. Ein Pferd ist aus der Koppel ausgebrochen, weil der Zaun nicht in Ordnung war. Solche Fälle passieren. Glück hat dann derjenige Hunde- oder Pferdehalter, der eine gute Tierhaftpflichtversicherung hat.
Daher gilt bei allen Versicherungsverträgen vor Unterschriftsleistung, das Kleingedruckte zu lesen. Denn darin steht, ob die Versicherung tatsächlich bei Pflichtverstößen des Tierhalters zahlt. Wichtig ist zudem zu wissen, dass der Versicherer keine Schäden übernimmt, die aufgrund von Vorsatz oder Mutwilligkeit des Tierhalters zustande kamen.
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Bei Versicherungscheck24 stehen die Berater kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung. Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht teuer, kann jedoch im Schadensfall vor den finanziellen Folgen schützen.