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ist der Besitz einer Tierhaftpflichtversicherung für Hundehalter Pflicht. Nur wenige Personen wissen, dass die Kosten der Tierhaftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden können. Laut § 10 des Einkommensteuergesetzes können die Kosten für die Haftpflichtversicherung für das Tier als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Bei der Steuererklärung ist es daher sinnvoll, die Tierhaftpflichtversicherung in den Sonderausgaben zu vermerken, um die Steuerlast zu senken.
Wer benötigt eine Tierhaftpflichtversicherung?
Alle Halter von Hunden oder Pferden sollten eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Die Tierhaftpflichtversicherung für Hunde gibt es bereits für weniger als 80 Euro im Jahr und schützt vor teils hohen Kosten. Die Pferdehalter können sich für weniger als 110 Euro im Jahr versichern. Somit kostet ein guter Schutz weniger als zehn Euro im Monat.
Kommt es durch das eigene Tier zum Unfall, können hohe Kosten entstehen. Neben den Kosten für beispielsweise einen beschädigten Pkw können auch Kosten für verletzte Menschen anfallen. Schnell summieren sich alle Kosten auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag, der bei Menschen mit einem geringen Budget schnell zum Problem wird.
Für alle Hunde- und Pferdebesitzer ist es wichtig, auf die richtige Deckungssumme zu achten. Eine Deckungssumme von mindestens zwei bis drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden sollte bei der Tierhaftpflichtversicherung bestehen. Bei den Vermögensschäden ist eine niedrigere Deckungssumme ausreichend.
Die richtige Tierhaftpflichtversicherung finden
Besitzer sollten vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung fürs Tier einen Versicherungsvergleich durchführen. Auf www.versicherungscheck24.de können alle Interessierten einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen. Dabei können mehr als 100 unterschiedliche Tarife von Tierhaftpflichtversicherungen gefunden und verglichen werden.
Neben der Höhe der Deckungssumme sind auch die Leistungen der Versicherung wichtig. Nicht jeder Hund kann bei einer Versicherung versichert werden, so haben Halter von sogenannten Listenhunden Schwierigkeiten bei der Aufnahme. Mit einem unverbindlichen Versicherungsvergleich können alle Tierbesitzer sofort eine geeignete Tierhaftpflichtversicherung zu niedrigen Beiträgen finden.