Dass das gesetzliche Rentensystem in Deutschland die Versorgungsansprüche der Älteren bereits in wenigen Jahrzehnten nicht mehr annähernd erfüllen können wird, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Ein erster wichtiger Schritt zur Problemlösung von Seiten des Staates war die Einführung der Riester Rente zur Unterstützung privater Vorsorgepläne der Arbeitnehmer.
Dabei gab es jedoch einen wesentlichen Nachteil: Diejenigen, die ohnehin keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, können auch keine Riester Rente erhalten. Denn die Riester-Förderung wird nur denjenigen Personen angeboten, die rentenversicherungspflichtig sind.
Was ist aber mit den vielen Selbstständigen und Freiberuflern?
Selbstständige und Freiberufler sind nicht dazu verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Daraus folgt aber auch, dass sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Somit kommt für sie auch die Riester-Förderung nicht in Frage.
Deswegen wurde im Jahr 2005 ein zweites staatlich gefördertes Vorsorgemodell eingeführt: die Basisrente oder Rürup Rente. Der Anspruch hierauf ist an keine besonderen Bedingungen geknüpft, so dass im Grunde genommen jeder einen Rürup-Vertrag abschließen kann. Dadurch ermöglicht die Basisrente oder Rürup Rente eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für alle, unabhängig von ihrem Beruf bzw. Sozialversicherungsstatus.
Für Selbstständige und Freiberufler ist dieses Konzept jedoch besonders attraktiv, denn:
die Beiträge können bei der Steuererklärung bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person und Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- die volle Besteuerung der Rentenauszahlung setzt erst im Jahr 2040 ein; derzeit (2013) werden erst 66 Prozent der Leistungen versteuert.
- hinsichtlich der Beitragszahlungen herrscht eine große Freiheit: Beitragsaussetzungen sind ebenso möglich wie Einmalzahlungen.
- die Basisrente ist Hartz-IV-sicher und kann auch nicht verpfändet werden.
- die Einbindung zusätzlicher Leistungen (Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenversorgung) kann in den meisten Fällen problemlos vereinbart werden.
Vor allem die enormen steuerlichen Vergünstigungen und die Flexibilität bei den Beitragszahlungen machen die Basisrente zu einem wertvollen Instrument der privaten Altersvorsorge – auch und gerade für diejenigen, für die die anderen Varianten der Vorsorge nicht oder nur bedingt in Frage kommen.