Wer sich gerade erst selbstständig gemacht hat, muss in der Regel seine Finanzen sehr sorgfältig planen. Für StartUps und Gründer stellt sich daher die Frage, welche Ausgaben unbedingt notwendig sind und welche sie gegebenenfalls auch weglassen können. Ein Bereich, um den es bei solchen Überlegungen häufig geht, sind die Versicherungen. Wir verraten Ihnen, auf welche Policen Sie keinesfalls verzichten sollten.
Bedarf an Versicherungen variiert – aber nur zum Teil
Jeder Mensch ist anders – und das gilt auch für die StartUps, die durch Menschen entstehen. Ein Ein-Mann-Betrieb braucht natürlich andere Policen als ein Unternehmen mit mehreren Angestellten, das produzierende Gewerbe andere als ein reiner Dienstleistungs-Anbieter.
Für diese Besonderheiten gibt es im Bereich der gewerblichen Versicherungen zahlreiche Spezialprodukte wie zum Beispiel die Produkthaftpflichtversicherung, die Speditionsversicherung oder die Maschinenversicherung.
Bei aller Spezialisierung gibt es jedoch einige Versicherungen, auf die kein Gründer verzichten sollte, weil sie im Ernstfall das wirtschaftliche Überleben des StartUps absichern.
Die Betriebs- oder Gewerbehaftpflicht
Sobald Sie unternehmerisch tätig werden, entstehen dadurch Haftungsrisiken, das heißt die Gefahr, dass Sie durch Ihre unternehmerische Tätigkeit Schäden bei Dritten verursachen, für die Sie finanziell geradestehen müssen. Hierzu zählen auch Schäden, die Kunden und Besucher auf Ihrem Betriebsgelände oder in Ihren Büroräumen erleiden. Vor den Ansprüchen im Schadensfall schützt Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflichtversicherung.
Die Betriebsinhaltsversicherung
Im privaten Bereich sind es vor allem zwei Versicherungen, die unverzichtbar sind: die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung. Ähnlich verhält es sich im gewerblichen Bereich: Dort gibt es die Betriebshaftpflicht und, quasi als Pendant zur Hausratversicherung, die Betriebsinhaltsversicherung. Sie versichert das Betriebseigentum, also alle technischen und kaufmännischen Einrichtungsgegenstände, gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, unter anderem durch Feuer, Leistungswasser, Sturm, Einbruch oder Vandalismus.
Krankenversicherung und Altersvorsorge
Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen Selbstständige nicht der Sozialversicherungspflicht. Dennoch sollten Sie dieses wichtige Thema keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Eine Krankenversicherung muss sein, alles andere ist schlichtweg grob fahrlässig. Dasselbe gilt für die Altersvorsorge: Für die gesetzliche Rentenversicherung fallen keine Pflichtbeiträge an, aber wer sich beruflich selbstständig macht, sollte unbedingt privat vorsorgen.
Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Alternativen dazu
Vor allem junge Gründer denken ungern darüber nach, dass sie vielleicht eines Tages aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr arbeiten können. Aber dieses Risiko besteht und sollte nicht unterschätzt werden. Im Gegensatz zur – zudem mehr als dürftigen – gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn der Versicherte zwar generell noch arbeiten kann, aber eben nicht mehr in seinem Beruf. Und je jünger und gesünder man beim Abschluss ist, desto besser die Konditionen.
Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine oder keine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, hat mehrere Alternativen zur Auswahl. Die Dread Disease Versicherung greift bei schweren Erkrankungen, die Grundfähigkeitsversicherung immer dann, wenn dem Versicherten bestimmte körperliche Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder die Benutzung der Hände verlorengehen. Die Existenzschutzversicherung ist eine Mischung aus diesen beiden und vor allem für jüngere Versicherungsnehmer schon recht günstig zu haben.
Ebenfalls eine Überlegung wert: Eine Ertragsausfallversicherung
Der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung ist als Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung eine Überlegung wert. Sie kommt für die entgangenen Einkünfte auf, nachdem die betriebliche Ausrüstung zerstört oder beschädigt worden ist oder wenn die Geschäftstätigkeit durch sonstige Ereignisse zum Stillstand kommt. Weil während der Zeit der Schadensbeseitigung keine Umsätze erzielt werden können, bietet diese zusätzliche Versicherung für Gewerbetreibende einen finanziellen Ausgleich.