Millionen Euro werden zu Silvester in die Luft gejagt. Mit Raketen, Knallern und Böllern wird das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr begrüßt. Leider kommt es immer wieder zu zahlreichen Verletzungen, kleineren Bränden und sonstigen Schäden. Wer in diesen Fällen zahlen muss, hängt vor allem davon ab, ob der Verursacher ermittelbar ist. Ist dem so, wird zunächst geklärt, ob die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden bezahlt. Bleibt der Verursacher unbekannt, muss geprüft werden, ob eventuell die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zahlt.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, wenn zum Beispiel durch explodierende Böller Türen oder Fenster kaputt gehen. Denn die Versicherung deckt Schäden am Haus selbst oder an Dingen ab, die mit dem Haus fest verbaut sind. Hierzu zählen auch Brandschäden oder auch der demolierte Briefkasten. Die Gebäudeversicherung muss vom Eigentümer abgeschlossen werden. Bei Mietobjekten muss sich der Mieter bei Schäden an den Vermieter wenden.
Grundsätzlich benötigt also jeder Hausbesitzer einer Wohngebäudeversicherung, damit er bei Brand, Sturm oder auch auslaufendes Leitungswasser vor dem finanziellen Ruin geschützt ist. Die angebotenen Versicherungspolicen unterscheiden sich enorm in Preis und Leistung, weshalb ein Vergleich unverzichtbar ist.
Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen handelt es sich um gleitende Neuwertversicherungen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft ihrem Kunden bei Totalschaden den Wiederaufbau des Gebäudes zahlt. Sie zahlt den Wiederaufbau zu den aktuellen Baupreisen. Der Versicherungstarif ist abhängig vom Wert und der Lage des Hauses.
Zusatzleistungen und Elementarschäden
Bezüglich Zusatzleistungen unterscheiden sich die Tarife ebenfalls. Ein Beispiel für eine solche Zusatzleistung ist der Einschluss von Abbruch- und Aufräumkosten, die nach einem Brandschaden für Abtransport von Resten eines Hauses entstehen können. Erfahrungswerte belegen, dass diese Kosten häufig mehrere tausend Euro betragen. Eine ebenfalls sinnvolle Zusatzleistung ist die Kostenübernahme für die Entsorgung von verseuchtem Boden, wenn beispielsweise Heizöl ausgelaufen ist. Die eventuell vorhandene Photovoltaikanlage sollte ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein.
Elementarschäden sind solche Schäden, die durch Naturereignisse entstehen können. Für Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben zahlt die normale Wohngebäudeversicherung nicht. Eine Elementarschadenversicherung kann hier sinnvoll sein. Die Preise und Angebote lassen sich mittels eines Versicherungsvergleichs ermitteln.
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Für viele Kunden lohnt sich ein Vergleich diverser Versicherungen, entweder für den Neuabschluss einer Versicherung oder dem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Mit Versicherungscheck24 haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite, um den für Sie besten Versicherungstarif zu finden.