Selbstständige sind in den meisten Fällen nicht rentenversicherungspflichtig. Umso wichtiger ist deshalb gerade für sie die private Altersvorsorge.
Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
In Deutschland gibt es zwei Varianten der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden: die Riester Rente und die Rürup Rente. Die Rürup Rente ist vor allem dadurch interessant, dass die Beiträge in sehr hohem Maße steuerlich abgesetzt werden können. Die Riester Rente hingegen wird direkt durch staatliche Zulagen gefördert. Außerdem erfolgt hier die Versteuerung der eingezahlten Beiträge komplett nachgelagert, also erst mit der Auszahlung der Leistungen.
Die Rürup Rente: bis zu 15.000 Euro absetzbar
Selbstständige, die sich für die Rürup Rente entscheiden, können ihre eingezahlten Beiträge derzeit zu 76% als Sonderausgaben geltend machen. Die Höchstgrenze liegt dabei bei 15.200 Euro pro Person und Jahr. Der absetzbare Anteil der Beiträge steigt allerdings von Jahr zu Jahr und wird ab 2025 bei 100% liegen – das sind 20.000 Euro.
Riesterförderung – nur für Angestellte?
Wer einen Vertrag für eine Riester Rente abschließt, erhält vom Staat eine Altersvorsorgezulage. Diese beträgt
- 154 Euro pro Person und Jahr
- 185 pro Jahr für jedes bis 2007 geborene Kind
- 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind.
Einen Anspruch auf diese staatlichen Zulagen haben jedoch eigentlich nur rentenversicherungspflichtige Personen – also Angestellte.
Aber – was viele nicht wissen: Es gibt einen sogenannten abgeleiteten Anspruch auf die Riesterförderung. Nach § 79 Satz 2 EStG sind nämlich auch die (selbstständig tätigen) Ehepartner von riesterberechtigen Personen zur Förderung berechtigt. Die Bedingungen hierfür sind, dass:
- das Paar zusammenlebt
- der berechtigte Partner auch tatsächlich selbst eine Riester Rente hat
- die Auszahlungsphase beim berechtigten Partner noch nicht begonnen hat
- beide Partner in ihren Vertrag jeweils mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen.
Somit dürften auch viele Selbstständige bei der privaten Altersvorsorge die Wahl zwischen der Riester Rente und der Rürup Rente haben – und damit die Möglichkeit, die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen.