Versicherungen haben das Ziel, Schutz vor finanziellen Risiken zu bieten, welche eine Bedrohung für die Existenz darstellen können. Das sehen auch Verbraucherschützer so. Allerdings werden diesem Anspruch nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) nicht alle Produkte gerecht. Daher halten Verbraucherschützer bestimmte Versicherungen für „unsinnig“.
Dem „Statistischen Taschenbuch des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)“ zufolge gaben die Bürger in Deutschland im Jahr 2021 jährlich durchschnittlich 2.714 Euro für
ihren Versicherungsschutz aus. Laut GDV so viel wie nie zuvor. Aber ist dieses Geld tatsächlich sinnvoll investiert?
Nun, der BdV würde auf diese Frage vermutlich mit „Es kommt drauf an“ antworten. So ist eine „bedarfsgerechte“ Absicherung durchaus wichtig. Allerdings ist nicht jede Versicherung für jeden
Verbraucher sinnvoll. Es gibt sogar Versicherungen, die eigentlich niemand braucht.
Das sind laut BdV die „unsinnigsten“ Versicherungen:
Nach Auffassung des BdV sind bestimmte Versicherungen sinnvoll, andere jedoch völlig „unsinnig“. Die folgende Übersicht zeigt die nach Einschätzung des BdV unnötigsten Versicherungen.
Reiserücktrittsversicherung
Bis zum tatsächlichen Eintritt des Leistungsfalls ist für Versicherte in der Regel unklar, ob durch die Reiserücktrittsversicherung der eigene konkrete Gesundheitszustand oder der einer anderen Risikoperson abgedeckt wird oder nicht, so die Argumentation des BdV zur Reiserücktrittsversicherung.
„Kleinst-Versicherungen“
Sogenannte Kleinst-Versicherungen (z. B. Sportgeräteversicherung, Brillenversicherung) sichern keine Risiken ab, welche die Existenz gefährden. Laut Urteil des BdV ist außerdem das Preis- Leistungs- Verhältnis unangemessen, weshalb diese Versicherungen unnötig sind.
Krankenhaustagegeldversicherung
Dem BdV zufolge deckt die Krankenhaustagegeldversicherung kein existenzgefährdendes Risiko ab, weshalb Verbraucher darauf verzichten können.
Reisegepäckversicherung
Ist der Umgang mit dem eigenen Reisegepäck „grob fahrlässig“, zahlt der Versicherer nur teilweise oder gar nicht. Dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, müssten Versicherte im Schadenfall aber nachweisen. Dem BdV zufolge ist die Reisegepäckversicherung daher unnötig.
Elektronikversicherungen
Handy- und sonstige Haushaltsgeräteversicherungen gehören zu den Elektronikversicherungen, ebenso Garantieverlängerungen. Sie alle haben etwas gemeinsam: Im Schadenfall wird nur der Zeitwert ersetzt. Selbstbeteiligungen und verschiedenste Einschränkungen (z. B. bei Verschleiß und Diebstahl) gelten ebenfalls, weshalb der BdV Elektronikversicherungen als unsinnig einstuft.
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Eine Unfallversicherung an sich ist durchaus sinnvoll Allerdings sind Verbraucherschützer der Auffassung, dass Risikoschutz und Sparen voneinander getrennt werden sollten. So sind die
zurückerstatteten Beitragsanteile oft nur gering verzinst und die Leistungen bei einem Unfall oft schlechter als bei einer klassischen Unfallversicherung.
Restschuldversicherung
Nach Auffassung des BdV sind Restschuldversicherungen durch Wartezeiten und umfangreiche Ausschlussklauseln gekennzeichnet. Im Verhältnis zur versicherten Leistungen sind außerdem die
Beiträge deutlich zu hoch.
Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung ist eine Sonderform der kapitalbildenden Lebensversicherung und laut BdV „teuer, unrentabel und unflexibel“. Das Produkt gilt als ungeeignet, wenn es um die Bildung von Vermögen geht. Sollen Kinder oder Enkel für ihre Zukunft ein Startkapital bekommen, seien ETF- Sparpläne die bessere Wahl.
Sterbegeldversicherung
Über Sterbegeldversicherungen sagt der BdV, dass vor allem bei einer langen Laufzeit oft mehr eingezahlt wird als die Hinterbliebenen später herausbekommen. Auch hier empfehlen Verbraucherschützer Alternativen oder eine „frühzeitige Geldanlage“.
Kapitalbildende Versicherungen
Der BdV vertritt die Meinung, dass alle kapitalbildenden Versicherungen wie Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Verträge sowie Fondspolicen weder für die Altersvorsorge noch zur Bildung von Vermögen geeignet sind. Und dies gilt nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht nur in Zeiten von Niedrigzinsen.
Fazit:
Pauschale Aussagen über Sinnhaftigkeit von Versicherungen schwierig Auch wenn der BdV verschiedene Versicherungen für unsinnig hält, ist eine pauschale Bewertung zur Sinnhaftigkeit dieser schwierig. So kann beispielsweise eine Krankenhaustagegeldversicherung für Selbständige durchaus Sinn ergeben, weil hier bereits ab dem ersten Tag im Krankenhaus der Einkommensverlust aufgefangen wird. Aus diesem Grund ist es ratsamer, zunächst immer auch die individuelle Situation zu berücksichtigen.