Als Beamter bzw. Angestellter im öffentlichen Dienst haben Sie keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherren. Sie können rein nominell auch nicht berufsunfähig werden: Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, dann sind Sie dienstunfähig. Folglich ist das Produkt, das Sie zu Ihrer Vorsorge abschließen können, die Dienstunfähigkeitsversicherung. Anbieter gibt es zahlreiche, Tarife noch viel mehr: Hier erfahren Sie, worauf es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung wirklich ankommt.
Die wichtigsten Begriffe im Überblick
Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung dient dazu, Sie für den Fall abzusichern, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Wirklich leistungsstark ist ein Tarif jedoch nur, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt.
1. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Unter „abstraktem Verweisungsrecht“ versteht man das Recht der Versicherers, Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit auf einen anderen Beruf zu verweisen. Dieser muss lediglich in etwa dem Ausbildungsprofil und den Lebensumständen des Versicherungsnehmers entsprechen. Die Versicherung würde Ihnen also zum Beispiel bei einer seelischen Erkrankung keine Leistungen auszahlen, mit der Begründung, dass Sie zwar aufgrund Ihrer Konzentrationsstörungen nicht mehr für den Dienst in der Buchhaltungsabteilung geeignet sind, wohl aber die Erfassung des Posteingangs noch bewältigen könnten. Bei modernen Angeboten zur Dienstunfähigkeitsversicherung kommt dies praktisch nicht mehr vor. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass Ihr Vertrag keine solche Verweisungs-Klausel enthält.
2. Die Beamtenklausel
Die sogenannte Beamtenklausel reguliert die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihre Dienstunfähigkeit vom Versicherer als solche anerkannt wird. Hier ist es besonders wichtig, auf die genaue Formulierung zu achten. Ist dort zum Beispiel die Rede von „Beamten auf Lebenszeit“, so heißt das im Klartext, dass Beamte auf Probe und auf Widerruf nicht gemeint sind. Möglich sind hier auch Wendungen wie „eine durch den Dienstherren festgestellte Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst“.
Dann würde die Dienstunfähigkeitsversicherung erst greifen, wenn Sie gar keine Verwaltungstätigkeit mehr ausüben können. Dies ist gewissermaßen eine Art versteckte Verweisungs-Möglichkeit des Versicherers. Hier ist also besondere Aufmerksamkeit geboten.
3. Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
Vor allem, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abgeschlossen wird, können sich die Lebensumstände noch stark verändern: Hochzeit, Geburten, die Aufnahme eines Kredits für Wohneigentum… Es kann deshalb notwendig und sinnvoll werden, die Versicherungssumme entsprechend nach oben anzupassen. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer diese Anpassung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung vornimmt. Bei vielen Anbietern ist dies zumindest bei Heirat und Geburt problemlos möglich.
4. Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Eigentlich erscheint es ganz logisch, aber es ist dennoch nicht überall Standard: Wenn die Dienstunfähigkeit eintritt und Sie eine entsprechende Rente beziehen, sollten Sie von dieser Rente nicht mehr weiterhin Beiträge für Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung zahlen müssen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Tarif wählen, bei dem dies explizit so formuliert ist.