Kein Mensch ist vor Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall gefeit. Doch mit welcher staatlichen Versorgung können Sie als Beamter oder Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit rechnen?
Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier erhält der dienstunfähige Beamtenanwärter zum Teil finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn. Tatsächlich bekommt nur der Beamte auf Lebenszeit ein Ruhegehalt, also eine monatliche Pension, ausgezahlt.
Und auch nur dann, wenn er bereits eine Dienstzeit von fünf Jahren vorweisen kann. Doch insgesamt ist die Versorgung von dienstunfähigen Personen durch den Staat kaum ausreichend, um das gewohnte Einkommen zu ersetzen.
Die Lösung: die private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Wer also zahlt Ihr fehlendes Einkommen, wenn Sie dienstunfähig werden? Die Lösung ist die private Vorsorge: Speziell für Beamte und Beamtenanwärter bieten einige Versicherungsgesellschaften die Dienstunfähigkeitsversicherung an. Diese leistet eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person als „dienstunfähig“ eingestuft wird. Und sie leistet auch dann, wenn der Beamte keinen Anspruch auf ein Rentengehalt hat!
Es gibt mehrere Umstände, bei denen kein Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung besteht oder Abzüge:
- Beamtenanwärter besitzen keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtendasein enthoben.
- Beamte auf Lebenszeit müssen fünf Jahre gedient haben, um bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt zu erhalten.
- Liegt die Ursache für die Dienstunfähigkeit nicht in einem Dienstunfall, kann dies zu Abschlägen beim Rentengehalt führen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung fängt die finanziellen Versorgungslücken auf, die durch den Wegfall des Einkommens entstehen. Aufgrund der zahlreichen Vorteile eignet sich die Dienstunfähigkeitsversicherung für:
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Widerruf
- Beamte auf Lebenszeit
Eigenständige DU vs. Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel
Die aktuelle Versorgungssituation vom Beamten und Personen im öffentlichen Dienst erfordert zwingend Maßnahmen zur privaten Vorsorge. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wird da für Sie unverzichtbar. Die Auswahl an Versicherungsgesellschaften ist relativ übersichtlich.
In der Regel offerieren die Anbieter Tarife für unterschiedliche Berufsgruppen wie Soldaten, Lehrer oder Verwaltungsbeamte. Achten Sie bei den Anbietern darauf, ob es sich um eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung handelt oder um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeits- bzw. Beamtenklausel.
Die Konditionen können bei unterschiedlichen Vertragsformen stark voneinander abweichen. Es empfiehlt sich daher, diverse Angebote miteinander zu vergleichen und das Gespräch mit einem Experten zu suchen.