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Die Wohngebäudeversicherung – Unverzichtbar für Hauseigentümer

Für jeden Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude schützt. In der Wohngebäudeversicherung gibt es eine gewisse Grunddeckung mit Schutz vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser sowie Naturgefahren. Darüber hinaus können zusätzliche Bausteine eingeschlossen werden, die aber nicht alle sinnvoll sind. Aber was macht eine gute Wohngebäudeversicherung aus?

Welche Gefahren sind über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Über die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung sind Gefahren wie

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, weitere Elementarschäden)

abgesichert.

Der Schutz im Rahmen der Feuerversicherung deckt Schäden ab, welche aufgrund von Brand, Blitzschlag, Implosion und Explosion entstehen. Auch Folgeschäden aufgrund von Rauch, Ruß und durch Löscharbeiten sind versichert. Desweiteren besteht Versicherungsschutz für den Anprall sowie Absturz von Flugzeugen sowie Teilen davon oder Ladung. Versichert werden kann außerdem eine Entschädigung bei Schäden aufgrund von Fahrzeuganprall durch Straßen- oder Schienenfahrzeuge.

Die Entstehung von Leitungswasserschäden muss entsprechenden den Vertragsbedingungen in der Regel auf bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser beruhen. Damit sind Rohre, Schläuche sowie an das Leitungswasser angeschlossene Systeme gemeint. Typische Beispiele dafür sind Heizungs- und Klimaanlagen, Schläuche zu Wasch- oder Geschirrspülmaschinen, Wasserbetten, Aquarien und Sprinkleranlagen. Auch Rohrbrüche aufgrund von Frost sind sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Gebäudes mitversichert, ebenso Frostschäden an Installationen (z. B. Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörpern) sind abgesichert. Ergänzend besteht eine Absicherungsmöglichkeit gegen Bruchschäden an Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen sowie gegen Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden.

Schäden aufgrund von Naturgewalten sind im Allgemeinen Schäden, die durch Unwetter verursacht werden. Sturmschäden werden dabei ab einer Windstärke von 8 verursacht, Hagelschäden werden unabhängig von der Windstärke übernommen. Schäden durch Niederschlage werden jedoch nicht erstattet, wenn Fenster und Türen am Gebäude offen waren. Auch Schäden durch Starkregen sowie Grund- und Hochwasser werden von vielen Versicherern nicht übernommen. Hierfür empfiehlt sich eine ergänzende Elementarschadenversicherung, welche Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Rückstau, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung oder Vulkanausbruch abdeckt. Im Rahmen der Elementarschadenversicherung sollten Schäden durch Starkregen ausdrücklich mitversichert sein, denn dieses Risiko besteht für jedes Gebäude.

Versicherungsschutz gegen die Folgen von Einbrüchen sowie Vandalismus sind meist nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Über einen Zusatzbaustein ist aber auch diese Absicherung möglich. Die Gebäudeversicherung zahlt hier allerdings nur für Schäden, die an äußeren Teilen des Hauses (z. B. Haustür, Fenster, Wände) entstanden sind.
Mitversichert werden kann auch die Kostenübernahme für die Dekontamination von versuchtem Erdreich. Versicherer bieten oft weitere zusätzliche Einschlüsse an, bei denen Versicherungsnehmer genau überlegen sollten, ob sie diese unbedingt benötigen (z. B. Glasrisiko).

Welche Kosten werden durch die Wohngebäudeversicherung übernommen?

Die Wohngebäudeversicherung kommt grundsätzlich für die Folgen der genannten Ereignisse auf. Dabei wird ein versicherter Schaden immer mit einem Höchstbetrag vereinbart. Bei höheren Schäden müssen Gebäudeeigentümer einen Teil der Kosten selbst zahlen. Zu den versicherten Folgen gehören unter anderem:

  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Kosten, die für die Bewegung, den Schutz und die Beseitigung umgestürzter Bäume anfallen
  • Kosten für die Schadenbeseitigung an Gebäudebestandteilen (z. B. Türen, Rollläden, Schutzgittern), sofern es sich um Schäden durch Einbruch von unbefugten Dritten handelt (versichert ist auch der Versuch einer solchen Tat – z. B. Beschädigung von Türen und Fenstern beim Einbruchsversuch)
  • Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden können ebenfalls abgesichert werden

Werden Teile des Wohngebäudes vermietet, sind auch Mietausfälle abgesichert, wenn sie die Folge eines Versicherungsfalls sind. Können vermietete Räume oder Wohnungen vorübergehend nicht entsprechend ihrer Bestimmung genutzt werden und verweigert der Mieter dadurch seine Zahlung, sind Mietausfälle bis zu einer Dauer von maximal zwölf Monaten versichert.

Was ist durch die Wohngebäudeversicherung versichert?

Grundsätzlich ist immer das im Versicherungsschein benannte Gebäude versichert. Darüber hinaus sind natürlich alle Gebäudebestandteile sowie Gebäudezubehör sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen von der Versicherung eingeschlossen. Entscheidend ist, dass das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Gebäudebestandteile sind dabei neben Türen, Fenstern und Rollläden auch Einbaumöbel, welche für das Gebäude und die Räume individuell geplant und gefertigt wurden.
Zum Gebäudezubehör gehören unter anderem Dachziegel, Fassadenfarbe, Ersatzfliesen, Müllboxen, Klingel- sowie Briefkastenanlagen und Brennstoffvorräte´, sofern sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Auch am Gebäude von außen angebrachte Dinge (z. B. Antennen, Markisen) fallen unter das Gebäudezubehör).

Auf Wunsch und gegen einen Mehrbeitrag lassen sich in der Wohngebäudeversicherung außerdem weitere Grundstücksbestandteile wie Carports, Garten- und Gewächshäuser, Zähne sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen mitversichern.

Die Versicherungssumme

Für einen ausreichenden Versicherungsschutz spielt die Versicherungssumme eine entscheidende Rolle. Diese muss hoch genug sein um im Falle eines totalen Verlusts mit der Entschädigungsleistung ein Gebäude in gleicher Größe und mit gleicher Ausstattung im neuwertigen Zustand wieder aufbauen zu können.

Die Ermittlung der passenden Versicherungssumme erfolgt am einfachsten und sichersten nach der angegebenen Wohnfläche in Quadratmetern. Eine feste Versicherungssumme gibt es mittlerweile nicht mehr. Entweder wird eine „unbegrenzte Deckung“ oder eine „mehr als ausreichend bemessene Höchstentschädigung“ angeboten.

Bei einigen Versicherern kommt immer noch die Berechnung mit Berücksichtigung des Baupreisindes des Statistischen Bundesamts oder auch die sogenannte „Versicherungssumme 1914“ zum Ansatz. Beide Verfahren sind allerdings kompliziert, wenig transparent und sorgen üblicherweise für eine Unterversicherung. Wird daran die Versicherungssumme bemessen, sollte von der Wohngebäudeversicherung Abstand genommen werden.

Was bedeutet Unterversicherung?

Ist die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Gebäudewert, wird von Unterversicherung gesprochen. Kommt es zu einem Schaden, wird in der Regel nur ein Teil davon ersetzt. Ist das Gebäude 1,5 Millionen Euro wert, die Versicherungssumme liegt aber nur bei 750.000 Euro, dann liegt eine Unterversicherung vor. Der Gebäudewert ist also doppelt so hoch. Kommt es nun zu einem Schaden, wird nur die Hälfte der Kosten übernommen, da das Gebäude auch zur Hälfte unterversichert ist.

Der Versicherungsbeitrag zur Wohngebäudeversicherung

Wie hoch der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung ist, hängt vom zu versichernden Risiko ab. Deutliche Auswirkungen auf den Beitrag haben folgende Faktoren:

  • Gefahren, die versichert werden
  • Bauart des Hauses (z. B. Massiv, Holz, Fachwerk)
  • Bedachung (z. B. Ziegel, Schiefer, Dachpappe)
  • Wohnfläche und damit Versicherungssumme
  • Nutzungsart (z. B. Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus)
  • Standort des Gebäudes

Beratung vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ratsam

Da die Leistungs- sowie Beitragsunterschiede bei den einzelnen Anbietern für Wohngebäudeversicherungen zum Teil enorm sind, ist eine unabhängige Beratung durch einen Fachmann vor Abschluss eines Versicherungsvertrags ratsam.

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