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Die Rechtsschutzversicherung – Welche Bereiche sollten versichert werden?

Die Rechtsschutzversicherung – Welche Bereiche sollten versichert werden?

Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, kann das schnell teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung lassen sich die Kosten auffangen, wenn es darum geht, die eigenen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Auch wenn die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Rechtsstreit zahlt, erleichtert sie in verschiedenen Situationen den Zugang zum Recht. Dabei ist die Rechtsschutzversicherung häufig wie beim Baukasten-Prinzip aufgebaut. Es lassen sich unterschiedliche Bereiche absichern – ganz nach den individuellen Bedürfnissen. Ein Rundum-Schutz ist nämlich nicht immer notwendig. Doch welche Bereiche sind sinnvoll?

Diese Bereiche können bei einer Rechtsschutzversicherung abgesichert werden

In der Rechtsschutzversicherung lassen sich nach dem Baukastenprinzip mehrere Bereiche versichern. So ist es möglich, einen Privatrechtsschutz, einen Verkehrsrechtsschutz, einen Berufsrechtsschutz und einen Mietrechtsschutz wahlweise einzeln oder auch in Kombination miteinander abzusichern.

Privatrechtsschutz – Lohnenswert für jeden

Der Baustein Privatrechtsschutz ist für jeden sinnvoll. Er leistet bei Rechtsstreitigkeiten in zahlreichen Privatangelegenheiten – angefangen beim Konflikt mit einem Verkäufer bis hin zu Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall.

Vor allem in folgenden Bereichen kommt der Privatrechtsschutz häufig zur Anwendung:

  • Bei Schadenersatzansprüchen
  • Im Vertrags- und Sachenrecht
  • Bei Sozialrechtsstreitigkeiten
  • Bei Ordnungswidrigkeiten
  • Bei Verwaltungsstreitigkeiten
  • Im Bereich Opferrechtsschutz
  • Im Bereich Strafrechtsschutz
  • Im Bereich Beratungsrechtsschutz

Neben dem Versicherungsnehmer können im Privatrechtsschutz auch der Partner sowie Kinder abgesichert werden. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Gemeinsamer Haushalt mit dem Partner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder sind ledig und üben keine dauerhafte Berufstätigkeit aus

Verkehrsrechtsschutz – ratsam für jeden Teilnehmer im öffentlichen Verkehr

Es mag seltsam klingen, aber der Verkehrsrechtsschutz ist nicht nur für Auto- oder Motorradfahrer sinnvoll. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer können von diesem Baustein profitieren. Also grundsätzlicher jeder, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme dabei unter anderem Kosten für folgende Probleme:

  • Bei Streitigkeiten mit dem Unfallgegner über Schadenersatzforderungen
  • Bei Ärger mit einem Gebrauchtwagenhändler
  • Bei geplantem juristischem Vorgehen gegen Führerscheinentzug
  • Bei Streitigkeiten wegen falsch berechneter Kfz-Steuer
  • Bei gerichtlicher Auseinandersetzung hinsichtlich eines Bußgeldbescheids

Durch den Verkehrsrechtsschutz sind alle versicherten Personen als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr geschützt – also auch Fußgänger. Die Versicherung kann für Einzelpersonen sowie Paare und Familien mit Kindern abgeschlossen werden. In der Regel sind minderjährige Kinder mitversichert. Auch volljährige Kinder können mitversichert werden, solange sie unverheiratet sind und noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben.

Üblicherweise gilt der Verkehrsrechtsschutz weltweit. Somit sind auch Urlaubsreisen mit dem Auto versichert. Unter Umständen kommt es aber zu tarifabhängigen Einschränkungen hinsichtlich der maximal versicherten Dauer eines Auslandsaufenthalts. Auch bei der Deckungssumme sind Einschränkungen möglich.

Weiterhin gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn eine versicherte Person mit einem fremden Fahrzeug (z. B. Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge, Fahrzeuge von Freunden und Bekannten, öffentlich ausleihbaren Fahrräder oder E-Scooter) fährt.

Berufsrechtsschutz – sinnvoll für jeden Arbeitnehmer

Das Arbeitsleben ist gepaart mit einem hohen Konfliktpotential. In den meisten Fällen können Konflikte intern gelöst werden. Manchmal eskalieren Streitigkeiten aber auch und es ist keine Einigung in Sicht. Häufig passiert dies bei Themen wie Vergütung, Kündigung, Arbeitszeugnis sowie Abmahnung oder Urlaub. Sowohl für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst lassen sich Streitigkeiten nie gänzlich ausschließen. Und manchmal können diese nicht ohne juristischen Beistand gelöst werden. Der Berufsrechtsschutz unterstützt in diesen Fällen und übernimmt alle entstehenden Kosten.

Da in Deutschland gesetzlich festgelegt ist, dass die Kosten für Streitfälle im Bereich Arbeitsrecht bis zur ersten Instanz selbst getragen werden müssen (unabhängig vom Ausgang des Prozesses), lohnt sich aufgrund von Streitwerten mit mehreren Tausend Euro eine Berufsrechtsschutzversicherung.

Allerdings kann der Berufsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden und umfasst dann folgende Leistungen:

  • Übernahme der Anwaltskosten (üblicherweise freie Wahl)
  • Übernahme der Kosten des Gerichtsverfahrens
  • Übernahme für entstehende Kosten der Zeugen
  • Übernahme von Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Je nach gewähltem Tarif: vorherige Mediation (außergerichtliche Konfliktlösung)

Zu bedenken gilt, dass beim Berufsrechtsschutz eine Wartezeit entsprechend dem gewählten Tarif gilt. Für diese ist der Zeitpunkt, der den Schaden ausgelöst hat, ausschlaggebend. Das bedeutet, der Arbeitsrechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit aufgekommen sein, um Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherungsschutz beginnt also erst nach Ablauf der Wartezeit.

Mietrechtsschutz – für Streitigkeiten mit Vermieter oder Nachbarn sinnvoll

Auch der Mietrechtsschutz lässt sich nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz absichern. Er hilft, wenn es zu Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis kommt. Ob Schimmel in der Wohnung, eine Mieterhöhung oder laute Nachbar: Die eigene Wohnsituation ist nicht vor Konflikten geschützt. Können diese nicht friedlich gelöst werden, ist mitunter der Gang vor Gericht unvermeidbar. Hier hilft der Mietrechtsschutz.

In den folgenden Fällen hilft der Mietrechtsschutz:

  • Erhalt einer ungerechtfertigt hohen Nebenkostenabrechnung
  • Kündigung des Mietvertrags aufgrund vermeintlichem Eigenbedarf
  • Unverhältnismäßige Mieterhöhung
  • Einbehalt der Mietkaution bei Umzug aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Übergabemodalitäten
  • Erwirkung einer Mietminderung aufgrund von starkem Schimmel
  • Steuerliche Geltendmachung bestimmter Posten aus der Nebenkostenabrechnung wird vom Finanzamt verweigert
  • Streit mit dem Nachbarn aufgrund von Lärmbelästigung

Bei derartigen Streitfällen leistet der Mietrechtsschutz finanzielle Unterstützung bei folgenden Kosten:

  • Kosten für den Anwalt (freie Wahl)
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen
  • Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Kosten für eine Mediation (außergerichtliche Einigung)

Der Mietrechtsschutz greift dabei nicht nur für Mieter, sondern auch für Eigentümer von selbst genutzten Immobilien. Außerdem besteht Versicherungsschutz auch für einen Zweitwohnsitz innerhalb von Deutschland. In der Regel werden die Kosten auch für Rechtsstreitigkeiten um Garagen, Stellplätze, Gartenhäuser, Schrebergärten sowie Photovoltaik-Anlagen übernommen.

Welche Bereiche sind bei einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Tatsächlich lässt sich diese Frage pauschal gar nicht beantworten. Entscheidend, welche Bereiche sinnvoll erscheinen oder nicht, ist nämlich grundsätzlich die individuelle Situation. Auch der eigene Absicherungswunsch spielt eine Rolle. Um einen passenden Versicherungsschutz zu finden, kann eine Beratung durch einen Fachmann ratsam sein.

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