Im Zusammenhang mit Abschlüssen zu Cyber Risk oder Data Risk Versicherungen kommt es häufig zu Fragen nach doppelter Deckung. In der Regel sind aus Sicht eines nachhaltigen Risikomanagements unwirtschaftlich – oft auch bei Cyber Risk Konzepten.
Jedoch ist die Versicherung keineswegs unnötig – im Gegenteil. Steigende Raten von Internet-Kriminalität, gezielte Angriffe auf Unternehmen und der Diebstahl von Datensätzen, Kundendaten und Auftragsdaten bereiten branchenübergreifend Sorge. Daher sollten mögliche doppelte Deckungen geprüft werden. Lösungen unlukrativer Absicherung sind aktuell durch ein breites Spektrum immer mehr spezialisierter Angebote durch Versicherer möglich.
Cyber Risk und Betriebshaftpflichtversicherung
In der Betriebshaftpflichtversicherung werden Schäden Dritten gegenüber abgesichert, für die das Unternehmen von Rechts wegen haftet. Auch bei Schäden, die Kunden oder Abnehmern direkt durch im weiten Sinn von Cyber Kriminalität entstehen, kann die Betriebshaftpflichtversicherung greifen. Eine doppelte Absicherung durch Haftpflicht- und Entschädigungsleistungen über eine Cyber Risk würde sich entsprechend nicht lohnen, wenn…
– nur in den wenigsten Fällen Schäden direkt beim Kunden entstehen
– Absicherungsmaßnahmen im Sinne der Betriebshaftpflichtversicherung oft nur unzureichend technisch möglich bzw. rechnerisch sinnvoll sind
– ein hohes Maß an Folge- und Nebenschäden beachtet werden müsste.
Die Cyber Risk Modelle sind speziell auf Schadensmuster durch Internet-Kriminalität ausgerichtet. Sie greifen z.B. auch dann, wenn einem Kunden ein indirekter Schaden bspw. durch Entwendung gesicherter Passwörtern beim versicherten Unternehmen entsteht – und zwar durch Administrationsleistungen oder Diensteausfälle (im weiteren Sinn also Produktionsausfälle bzw. Umsatzeinbußen) zu beklagen sind, für die die Betriebshaftpflichtversicherung nur bedingt aufkommt. Hier sollte geprüft werden, ob die Inkaufnahme doppelter Deckungen für den Bereich der Haftpflicht das Risiko unproportional hoher Forderungen aufwiegt.
Cyber Risk und Elektronikversicherung
Genauer hingesehen werden sollte bei Deckungsüberschneidungen zwischen Cyber Risk Lösungen und Absicherungen über eine Elektronikversicherung.
Bedeutendster Unterschied: Während die Cyber Risk Modelle im Allgemeinen die virtuellen Risiken und Vermögensschäden versichern, die aus der Nutzung von Datenverarbeitungstechnik resultieren, deckt die Elektronikversicherung je nach Sachstand auch Eigenschäden an der Infrastruktur des Unternehmens bzw. auch von Mietsachen. Auf die Deckungsleistungen der Elektronikversicherung kann also nicht ohne genaue Prüfung pauschal zugunsten einer Cyber Risk Lösung verzichtet werden.
Jedoch sind in der Elektronikversicherung auch Schäden aus IT-Verkehr, Datenverlusten und -schäden usw. versichert – und hier kann es zu Doppelungen kommen.
In der Regel schneidet die Cyber Risk besser ab in die gezielten Deckung dieser Schäden – zum einen, was die Deckungsweite angeht, zum anderen oft auch die Deckungshöhe – jedoch kann es hier zu Doppelversicherung kommen. Hier muss gezielt geprüft werden, bei welcher Versicherungsform ggf. welche Inhalte zugunsten einer wirtschaftlicheren Rate ausgeschlossen werden können, und auf der anderen Seite, ab welchem Risikopotential teilweise Überschneidungen in der Deckung in Kauf genommen werden.
Es gibt kaum eine Branche, die nicht betroffen ist
Nicht nur IT-Unternehmen sind von Risiken und Schäden von Cyber-Kriminalität betroffen. Alle Firmen, die mit elektronischen Daten umgehen, können bestimmte Risiken über eine Cyber Risk Versicherung decken, oft durch ein breites Spektrum von Angeboten sehr gezielt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten.
Besonderer Wert sollte dabei auf die Sicherung von Datensätzen, die für Kunden verwaltet werden, gelegt werden oder von Dateien, Auftrags-Software und elektronische Baupläne, etc., deren Verlust große wirtschaftliche Risiken bedeuten würde. Mit dieser Art Daten wird in nahezu allen Unternehmen gegenwärtig umgegangen. Erleidet ein Kunde einen Produktionsausfall, weil im versicherten Unternehmen Daten entwendet oder schadhaft manipuliert worden sind, tritt die Cyber Risk Versicherung sogar mit Leistungen zur Kompensation des Produktionsausfalls ein.