Wie wichtig, ja unverzichtbar die betriebliche Haftpflichtversicherung für alle Unternehmen ist, hat sich vor wenigen Tagen auf ebenso kuriose wie eindrucksvolle Weise in Berlin-Kreuzberg gezeigt.
Dort haben Handwerker bei Bauarbeiten einen erheblichen Sachschaden angerichtet – und das nicht nur an dem Gebäude, in dem sie zugange waren.
Flüssiger Beton macht sich selbstständig
Die Bauarbeiter waren dabei, bei einem Neubau eine Stütze zu gießen, als ihnen ein folgenschweres Malheur passierte: Der flüssige Beton machte sich selbstständig. Da es sich um mehrere Tonnen schweres Material handelte, konnte die Mauer des benachbarten Altbaus der Masse nicht standhalten: Das flüssige Baumaterial durchbrach die Wand zur Nachbarwohnung im vierten Stock. „Der Beton hat sich schlichtweg durch die Wände des Altbaus gefressen“, kommentierte ein Sprecher der zum Unglücksort gerufenen Feuerwehr. Das Gewicht der eindringenden Betonmasse war so groß, dass sogar ein Teil der Decke im Nachbarhaus einstürzte. Deswegen musste das Gebäude komplett geräumt werden – betroffen waren zehn Bewohner, von denen jedoch glücklicherweise niemand verletzt wurde. Nach einer umfangreichen Begutachtung durch Bauexperten konnten die meisten Mieter bereits nach zwei Tagen in ihre Wohnungen zurückkehren. Die betroffene Wohnung selbst und die direkt darunter liegende können jedoch momentan nicht mehr bewohnt werden.
Diese Kosten könnten theoretisch auf den Baubetrieb zukommen
Die Geschäftsführung des neu entstehenden „Metropolenhaus am Jüdischen Museum“ äußerte am Folgetag in einer offiziellen Stellungnahme ihr Bedauern und kündigte eine gewissenhafte Aufklärung der Unglücksursachen an.
Damit ist es jedoch selbstverständlich nicht getan. Für die enormen Kosten, die der Schaden mit sich bringt, muss der Verursacher aufkommen – also das Bauunternehmen. In dem konkreten Fall wären das die Kosten für
- die Schäden an dem neu zu bauenden Gebäude
- die Schäden am Nachbarhaus
- die Schäden an der Einrichtung der betroffenen Wohnungen
- die Unterbringung der betroffenen Mieter
- die Beseitigung des Bauschutts
Die genaue Schadenssumme ist nicht bekannt, dürfte aber durchaus im fünfstelligen Bereich liegen.
Gewerbliche Versicherungen schützen vor den Kosten
Sollte das Bauunternehmen, dessen Mitarbeiter den Bau-Unfall verursacht haben, nicht versichert sein, wird das eine teure Angelegenheit. Ansonsten übernimmt die Betriebshaftpflicht die anfallenden Kosten, die vom Eigentümer des Altbaus und den Mietern der betroffenen Wohnungen geltend gemacht werden.
Zudem kann auch der Eigentümer des Neubaus aufgrund der Schäden am Rohbau und der daraus folgenden Verzögerungen Ansprüche an das Bauunternehmen stellen.
Zusätzlichen Schutz für den Bauherren bietet die Bauherrenhaftpflicht. Sie greift immer dann, wenn der Vorwurf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im Raum steht. Unberechtigte Forderungen werden in diesem Zusammenhang abgewehrt, notfalls auch mit rechtlichen Maßnahmen.