Nein, nicht in allen Fällen muss die private Krankenversicherung jeden aufnehmen. Es ist sogar eher die Ausnahme. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die private Krankenversicherung jeden aufnehmen muss, der einen entsprechenden Antrag stellt.
Muss die private Krankenversicherung jeden aufnehmen?
Grundsätzlich basieren private Krankenversicherungen anders als gesetzliche Krankenkassen auf einem Vertrag, den beide Vertragspartner – Versicherung und Versicherungsnehmer – freiwillig abschließen. Aufgrund der Freiwilligkeit gilt, dass die private Krankenversicherung genauso wenig jeden aufnehmen muss, der einen Antrag stellt, wie auch der Antragsteller ein Angebot ablehnen darf. In der Praxis ist es auch durchaus nicht ungewöhnlich, dass eine private Krankenversicherung Antragsteller ablehnt. Das ist insbesondere dann häufig der Fall, wenn sich in der Gesundheitsprüfung herausstellt, dass der Antragsteller Vorerkrankungen oder andere gesundheitliche Probleme aufweist, die für die Versicherung ein erhebliches Risiko darstellen.
In solchen Fällen kommen für den Antragsteller zwei Möglichkeiten in Betracht:
- Bei einem anderen Anbieter einen neuen Antrag stellen (die Gesundheitsprüfung wie auch die Einschätzung der Ergebnisse können von Anbieter zu Anbieter variieren)
- Leistungsausschlüsse im Zusammenhang mit den Risikofaktoren mit der Versicherung vereinbaren
In welchen Fällen muss die private Krankenversicherung jeden aufnehmen?
Seit der Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland Anfang 2009 müssen private Krankenversicherungen Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen mindestens im sogenannten Basistarif aufnehmen. Etwa, wenn sich die Antragsteller zum Beispiel nicht mehr gesetzlich krankenversichern dürfen. Der Basistarif ist im Leistungsumfang vergleichbar mit den gesetzlichen festgelegten Leistungen der Krankenkassen.