Muss Arbeitgeber private Krankenversicherung zahlen?


    Muss Arbeitgeber private Krankenversicherung zahlen?

    An den Kosten für die Sozialversicherung werden in Deutschland Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gleichermaßen beteiligt. Das gilt in jedem Fall für die gesetzliche Krankenkasse aber auch für die private Krankenversicherung, wenn ein angestellter Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Wie bei der gesetzlichen Krankenkasse muss der Arbeitgeber aber auch für eine private Krankenversicherung seines Arbeitnehmers nur anteilig zahlen.

    Muss Arbeitgeber private Krankenversicherung zahlen? - Mann recherchiert im Internet

    In welchem Umfang muss der Arbeitgeber private Krankenversicherung zahlen?

    Der Arbeitgeber muss sich an den Versicherungsbeiträgen eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers zu 50 Prozent beteiligen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der betreffende Versicherungstarif mindestens dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kosten für die Versicherungsbeiträge nicht unbegrenzt mittragen. Es gilt ein gesetzlich geregelter Maximalbetrag von 7,3 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. 2015 lag die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei 4.125 Euro. Der maximale Anteil des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung eines Arbeitnehmers beläuft sich damit auf maximal 301,13 Euro (Stand 2015). Dieser Wert ändert sich jedoch jedes Jahr mit der Neuberechnung der Beitragsbemessungsgrenze.

    Übersteigen die monatlichen Versicherungsbeiträge den Betrag von 602,26 Euro, ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, den Arbeitgeberanteil weiter zu erhöhen. Er hat aber die Möglichkeit, dies freiwillig zu tun. Auch oberhalb des maximalen Arbeitgeberanteils kann der Arbeitgeber seinen Anteil auf bis zu 50 Prozent der tatsächlichen Versicherungsbeiträge erhöhen.