Maschinenversicherung Definition – technische Versicherung für stationäre oder transportable Maschinen
Bei einer Maschinenversicherung handelt es sich um eine technische Versicherung. Abgesichert werden stationäre oder fahrbare Maschinen gegen unvorhergesehene Schäden.
Dabei kann es sich unter anderem um Schäden durch
- Bedienungsfehler
- Fahrlässigkeit
- Ungeschicklichkeit
- Böswilligkeit
- Konstruktions- oder Materialfehler
- Über- oder Unterdruckschäden
- Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung
handeln.
Schäden die durch eine Abnutzung der Geräte entstehen, sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Auch andere Schäden können vom Versicherer ausgeschlossen werden, hier lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen. In der Regel werden bei technischen Versicherungen auch Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Brand, Blitzschlag oder Explosion nicht anerkannt.
Möglich ist eine pauschale Versicherung für den gesamten Betrieb oder eine Einzelversicherung für jede Maschine. Hier kommt es auf die Größe des Betriebs, die Maschinen und den Versicherungsvertrag an.
Maschinenversicherung Definition – die Versicherungsbedingungen
Die deutschen Versicherungen regeln die Bedingungen für eine Maschinenversicherung in den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-Versicherungsbedingungen (AMB 91). Es gibt einen unverbindlichen Vorschlag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV zur fakultativen Verwendung. Dabei sind bei den einzelnen Anbietern abweichende Konditionen möglich. Grundsätzlich regelt der Versicherungsvertrag
- die versicherte Sache
- die versicherten Schäden und Gefahren
- die Versicherungssumme
- den Versicherungswert
- den Umfang der Entschädigung
sowie weitere Klauseln, aus denen sich die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, die Zahlung der Entschädigung oder die Höhe der Prämien ergeben.
Die meisten Kunden von Maschinenversicherungen schließen auch zusätzlich eine Maschinenbruchversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung ab.