- Weshalb ist eine Manager Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind in einer Manager Rechtsschutzversicherung versichert?
- Was ist bei Abschluss einer Manager Rechtsschutzversicherung zu beachten?
- Welche Kosten werden von der Manager Rechtsschutzversicherung im Schadenfall übernommen?
- Welche Kosten werden von der Manager Rechtsschutzversicherung im Schadenfall nicht übernommen?
- Wie verhalte ich mich bei der Manager Rechtsschutzversicherung im Schadenfall?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Welche Vorteile bringt der Vergleich der Managerrechtsschutzversicherung?
- Können die Beiträge zur Managerrechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
- Was ist bei einer Kündigung der Managerrechtsschutzversicherung zu beachten?
- Was ist bei einem Wechsel der Managerrechtsschutzversicherung zu beachten?
Weshalb ist eine Manager Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Manager Rechtsschutzversicherung schließt eine Versicherungslücke für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Prokuristen und leitende, weisungsbefugte Angestellte. Der Deckungsverlust der privaten Rechtsschutzversicherung resultiert aus
der Ernennung oder Berufung zum Organ eines Unternehmens, also zum Geschäftsführer, Vorstand oder Manager. Auch Vereinsleiter sind von einem Ausfall der Leistungen der privaten Rechtsschutzversicherung betroffen, wenn es zu Streit um Anstellungs- und Dienstverhältnisse kommt.
Hintergrund: Die private Rechtsschutzversicherung tritt im Gegensatz zur Managerrechtsschutzversicherung nicht ein für Arbeitsrechtssachen, die vor dem Hintergrund weisungs- oder teilweisungsbefugter Tätigkeit verhandelt werden sollen. Verlässt ein Arbeitnehmer das Angestelltenverhältnis, greift die herkömmliche Rechtsschutzversicherung nicht. Zusätzlich verschärfen sich Anforderungen, Bedingungen und Risiken im Falle gerichtlicher und rechtlicher Auseinandersetzungen.
Die Manager Rechtsschutzversicherung kompensiert in ersten Linie den Ausfall des Versicherungsschutzes der privaten Rechtsschutzversicherung. Sie tritt ein für gerichtliche Auseinandersetzung von beruflichem Hintergrund. Auslöser von Streitigkeiten können dabei sämtliche arbeitsrechtlich relevante Gründe sein, u.a.:
- Vorwurf von Fehlern bei der Berufsausübung
- strafrechtliche Verdachtsmomente
- Vergütungs- und Vertragsprobleme
- Vorwurf von Vorschriftsverletzungen
- Vertragsauflösungen.
Die Versicherungssummen in der Managerrechtsschutzversicherung sind grundlegend den in der Regel erhöhten Streitwerten angepasst. So stehen oft Jahresgehälter und Schadenersatzforderungen im Raum, die z.T. in Vorauslage zu erstatten sind. Anwalts- und Prozesskosten sind in vielen Fällen ebenfalls höher als bei herkömmlichen Berufsrechts-Verhandlungen, denn die verhandelten Werte und die rechtliche Lage bedingen oft länger andauernde Verhandlungen und Gerichtsprozesse. Zusätzlich leistet die Managerrechtsschutzversicherung Beiträge zur Beweisfindung bereits im Vorfeld einer Verhandlung oder Klage. Die Kosten dafür sind oft nicht in D&O- oder vergleichbaren Haftpflichtversicherungen erfasst.
Die Managerrechtsschutzversicherung kann auch mit eingeschlossener Rückwärtsdeckung abgeschlossen werden. Sie tritt in diesem Fall auch für zurückliegende Rechtsfälle ein, die während ihrer Gültigkeit Aktualität erlangen.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind in einer Manager Rechtsschutzversicherung versichert?
Die Managerrechtsschutzversicherung leistet für den arbeitsrechtlichen Bereich von Managern und Führungskräften umfassenden Rechtsschutz. Ziel und Inhalt der Managerrechtsschutzversicherung sind jeweils die Freistellung von Gerichts- und Anwaltskosten, Gutachtenerstellung zur Beweisfindung sowie besondere Komponenten bei Strafrechtsfällen.
Im Einzelnen leistet die Managerrechtsschutzversicherung:
- Freistellung von Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Anwaltsvertretung
- Übernahme von Gutachten und Sachverständigenkosten, auch vor Verhandlungen auf Antrag der Verteidigung
- Abwehrkosten für unbegründete Vorwürfe
- Stellung von Kautionsleistungen bei Haftbedrohung
- Gebührenauslagen und Verwaltungsgelder
- bestimmte Kosten bei Verfahren im Ausland
- Kosten für Termine außergerichtlich zur Wahrung eigener Interessen
- erhöhte Gebührenerstattung bei „schwierigen Fällen“
- Rechtsschutz über spezielle Fachanwaltschaften für besondere Risikobereiche.
Die Managerrechtsschutzversicherung tritt ein bei rechtsrelevanten Vorwürfen von
Verursachen eines Vermögensschadens
Beispielsweise soll vom eigenen Unternehmen nach Erheben von Vorwürfen eines Vermögensschadens gegen das Unternehmen selbst im Zuge der Innenhaftung der verantwortliche Manager zur Ausgleichszahlung herangezogen werden. In der Regel steht eine Entscheidung des Managers zur Disposition. Oft liegen zwischen der fraglichen Entscheidung und dem Auftreten des Vermögensschadens lange Zeiträume, sodass nicht nur der Fakt selbst infrage steht, sondern oft auch die Dokumentation rückwirkend problematisch erscheint. Die Managerrechtsschutzversicherung tritt ein zur Aufklärung des Sachverhalts und für die Verteidigung vor Gerichten und in außergerichtlicher Klärung.
Untreue oder steuerlicher Vergehen
In der Spezial-Strafrechts-Versicherung sind selbst Verdachtsfälle vorsätzlicher Handlungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Insgesamt sorgt die Managerrechtsschutzversicherung für Absicherung bei allen Vorwürfen strafrechtlicher Relevanz, die z.B. nach fehlerhaften Steuerabrechnungen oder Fehler in Bilanzen auch dann den verantwortlichen Geschäftsführer oder Manager treffen, wenn er nicht selbst dafür verantwortlich ist.
Unklarheiten im Geschäftsführer- bzw. Anstellungsvertrag
Vor dem Hintergrund, dass für Anstellungsverträge von Unternehmensorganen die private Rechtsschutzversicherung nicht eintritt (im Gegensatz zu Angestelltenverträgen und Arbeitsverträgen), füllt die Managerrechtsschutzversicherung hier eine bedeutsame Versicherungslücke. Die verhandelten Vermögenswerte, wenn es zum Streit um Anstellungsverträge kommt, sind in der Regel sehr hoch. Neben dem Streitwert treten häufig Notwendigkeiten von Gutachten und Rechtsbewertungen auf. Ebenso ist die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit in den Versicherungsleistungen erfasst. Unabhängig davon, was genau Gegenstand des Rechtsstreits ist (Aufhebung, verfrühte Kündigung, Unregelmäßigkeiten im Aufhebungsvertrag, etc.).
Hinweis: Der Vertragsrechtsschutz für den Anstellungsvertrag gilt für aktiv geführte Prozesse gleichermaßen wie für den Fall, dass der Versicherungsnehmer der Beklagte ist (Schutz in Aktivprozessen und Passivprozessen).
alle Themen zur Managerrechtsschutzversicherung:
Was ist bei Abschluss einer Manager Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Die Managerrechtsschutzversicherung ergänzt bzw. ersetzt fehlenden Rechtsschutz, sobald ein Anstellungsvertrag Grundlage der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist. Das macht ihren Abschluss unmittelbar nach Antritt einer über einen Anstellungsvertrag definierten Arbeitsstelle nötig. Die Managerrechtsschutzversicherung gilt unmittelbar nach Vertragsschluss bzw. ab dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Sie muss nicht vom Begünstigten selbst geschlossen werden.
Manager Rechtsschutzversicherung für Einzelpersonen
Der Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung kann vom Versicherungsnehmer direkt getätigt werden. Die Police gilt dann für die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat unabhängig anderer Rechtsfälle im Unternehmen oder im Zusammenhang mit Führungsorganen.
Manager Rechtsschutzversicherung als Unternehmenspolice
Für die Organe eines Unternehmens kann das Unternehmen selbst eine Managerrechtsschutzversicherung abschließen. Hier sollte auf die genaue Gestaltung der Inhalte geachtet werden:
- Gelten die Deckungssummen summarisch für alle Organe?
- Wir die Police einem individuellen Begünstigten zugeschrieben oder steht die Managerrechtsschutzversicherung für alle Organe nach ihrer Position ein?
- Wie sind Ansprüche aus der Innenhaftung geregelt?
- Wie viele Mitarbeiter sind im Unternehmen beschäftigt?
Abschluss nach Möglichkeit mit Rückwärtsdeckung
Die Managerrechtsschutzversicherung kann, je nach Vorgaben für Unternehmenspolicen oder einzelnen Bestimmungen des jeweiligen Versicherers, in der Regel mit Wirkung einer Rückwärtsdeckung abgeschlossen werden. Nach festgelegten Kriterien können damit Schadenereignisse in den Wirkungsbereich der Managerrechtsschutzversicherung eingeschlossen werden, deren Ursachen vor Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung gelegen haben. Je nach Berufsfeld und Vorversicherungen ist diese Option empfehlenswert.
Welche Kosten werden von der Manager Rechtsschutzversicherung im Schadenfall übernommen?
Die Manager Rechtsschutzversicherung steht umfangreich für Kosten ein, die im Rahmen aktiv geführter oder zur Abwehr von Vorwürfen geführter Prozesse entstehen können. Der Versicherungsvertrag regelt im Einzelnen, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden.
Versicherungsunternehmen unterteilen die Inhalte der Managerrechtsschutzversicherung in verschiedene, einzeln abschließbare Produktpakete. Ein genauer Vergleich zeigt, wie die Inhalte variieren und welche Form bzw. welches Paket die Ansprüche und Risikoumgebung des Versicherungsnehmers am besten abdeckt. Nicht immer sind alle Leistungsmerkmale für jeden Geschäftsposition notwendig. Eine genaue Anpassung hilft, Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung zu optimieren.
Übernahme von Gerichts- und Prozesskosten
Gerichts- und Prozesskosten werden für jede Instanz von der Managerrechtsschutzversicherung übernommen. Dazu zählen Tagegeldauslagen für die Gerichtsverhandlung, Vorleistungszahlungen bei Gehaltsstreitigkeiten, Verwaltungsgelder und Gebühren für richterlich angeordnete Gutachten und die Bestellung staatlich anerkannter Sachverständiger. Zusätzlich Gelder für die Erbringung von Beweismitteln.
Übernahmen von Anwaltskosten
Die Übernahme von Anwaltskosten spielt eine wichtige Rolle für die Risikoabsicherung. Die Übernahme kann je nach Versicherungspaket erfolgen für:
- außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts
- anwaltliche Prozessvertretung, orientiert an staatlichen Gebührenordnungen
- Mehrleistung von Anwaltsgebühren bei schwierigen Fällen
- Ausgleich bei anwaltlich geführter Mediation
- Gutachterauslagen bei Anforderung durch den Anwalt
- Recherchekosten für Zusammenstellungen verhandlungswichtiger Dokumentationen
- weitere Leistungen je nach Versicherungsvertrag.
Kostenübernahme bei Strafrechtsschutz
Im Strafrechtsschutz kommt verschiedenen Leistungen besondere Bedeutung zu. Neben den genannten Auslagen für anwaltliche Tätigkeiten werden hier auch Kosten übernommen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf strafrechtlich relevanter Taten oder Versäumnisse entstehen. Dazu zählt auch Kautionsleistung im Falle einer Verhaftung. Je nach Geschäftsfeld kann es nötig sein, eine besondere Absicherung für Rechtsfälle zu treffen, die im Ausland verhandelt werden.
Welche Kosten werden von der Manager Rechtsschutzversicherung im Schadenfall nicht übernommen?
Die Managerrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung, die im Prozessfall Kosten für Gerichtsverhandlung und Verteidigung bzw. Klägerschaft übernehmen soll. Ihrer Natur nach schließt sie eine Reihe von Kostenübernahmen aus:
Schadenersatzzahlungen
Auch wenn es im konkreten Rechtsprozess um strittige Schadenersatzforderungen gehen kann, übernimmt
die Managerrechtsschutzversicherung im Falle einer Verurteilung keine Zahlungen über die Rechtskosten hinaus. D.h., die Zahlung der Schadenersatzforderung muss der Versicherte selbst bzw. eine geeignete Versicherung begleichen. In vielen Fällen leiten sich Schadenersatzforderungen aus Haftpflichtumständen ab. In der Regel greift für die Begleichung in einem solchen Fall eine geeignete Betriebshaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung. Auch die D&O-Versicherung für Manager und Führungsorgane von Unternehmen leistet in ähnlichen Fällen Absicherung.
Ausgleichszahlungen nach Vergleich
Endet ein Prozess im Vergleich, trägt die Kosten, die zur Beilegung des Rechtsstreits vereinbart werden, ebenfalls der Versicherungsnehmer (bzw. adäquat zur Regelung von Schadenersatzzahlungen eine geeignete andere Versicherungsart). Die Managerrechtsschutzversicherung trägt hier jedoch ebenfalls diejenigen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Verhandlung stehen.
Ersatz von Vermögensschäden
In Verhandlungen über Vermögensschäden ist ein Übernahme der Zahlung nach Verurteilung durch die Managerrechtsschutzversicherung nicht versichert. Geeignete Versicherungen werden als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Dazu gehört auch die o.g. D&O Versicherung. Auch viele Berufshaftpflichtversicherungen sind als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung konzipiert.
Ausgleich aller Posten, zu deren Zahlung der Versicherte verurteilt wird
Jegliche Zahlung, die dem Versicherten auferlegt wird, geht zu seinen Lasten. Dazu zählen:
- Strafgelder
- Ordnungsgelder
- Steuernachzahlungen
- etc.
Neben den in der Sache begründet liegenden Ausschlüssen übernimmt die Managerrechtsschutzversicherung auch bei bestimmten Rechtslagen keine Kosten für eine Verhandlungsführung. Dazu zählt z.B. eine
Verurteilung wegen Vorsatz (die Managerrechtsschutzversicherung tritt nach der Verurteilung von der Kostenübernahme zurück)
Sonderfall: Verhandlung bei strafrechtlichen Vorwürfen oder Vorwürfen von Vorsatzhandlungen
Die Managerrechtsschutzversicherung muss in der Regel dafür den Inhalt Straf- bzw. Spezialstrafrechtsschutz beinhalten. Die Prüfung dieser Inhalte sollte beim Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung erfolgen, um Versicherungslücken zu vermeiden. In der Spezial-Strafrechts-Versicherung sind Zivilklagen nicht versichert.
Insgesamt wird allgemein auf einer Versicherung in Preisabsprache- und Ausschreibungsverfahren verzichtet.
Wie verhalte ich mich bei der Manager Rechtsschutzversicherung im Schadenfall?
Die wichtigste Voraussetzung für die Übernahme von Rechtsauslagen ist die Meldung an das Versicherungsunternehmen. Voraussetzung ist die für den strittigen Rechtsbereich gültige Police. Der Versicherungsfall tritt dabei ein, wenn:
- entweder rechtliche Auseinandersetzungen in Ankündigung einer Gegenseite oder von Amts wegen dem Versicherungsnehmer bekannt werden
- oder der Versicherungsnehmer in der Wahrnehmung eigener Interessen den Rechtsweg beschreiten will.
Nach der Meldung an das Versicherungsunternehmen teilt die Managerrechtsschutzversicherung die weiteren Schritte mit. Maßgeblich für die Ausrichtung ist:
- liegt ein Straf- oder sonstiges Rechtsverfahren vor
- welche Rolle spielt der Versicherte darin (passiv vs. aktiv)
- liegen Haftbedrohungen vor
- wie ist die Schwere des Falles zu bewerten
- welche gerichtlich angeordneten Leistungen (z.B. Sicherheitszahlungen) stehen an oder sind bereits erledigt
- stehen außergerichtliche Regelungen zur Verfügung
- wo ist der Gerichtsstand des Verfahrens.
Anhand dieser und weiterer Kennungen wird jeweils das weitere Vorgehen – oft in Unterstützung und direkter Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt – besprochen und festgelegt.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Im Vergleich zu anderen Rechtsschutzversicherungen kann die Managerrechtsschutzversicherung unverzüglich nach Abschluss eintreten. Karenz- und Wartezeiten werden in der Regel nicht erhoben. Diese Ausrichtung macht die Managerrechtsschutzversicherung zu einer wichtigen und sofort nach Abschluss einsetzbaren Risikoabsicherung.
Versicherungsschutz rückwirkend
Vom Versicherungstag an gerechnet kann die Managerrechtsschutzversicherung (falls nicht durch Rahmenvorgaben von Unternehmen als Versicherungsnehmer oder Leistungsausschlüsse des Versicherungsanbieters aus besonderen Gründen ausgeschlossen) auch rückwirkend für Schadenfälle eintreten, die Geltung zwar erst in der Versicherungslaufzeit erlangen, deren Ursache jedoch bereits vor Abschluss der Versicherung gelegen hat. Besonders nach einem Stellungswechsel oder einem Wechsel des Unternehmens kann diese Option ein wichtiger Bestandteil des persönlichen Risikomanagements sein.
Vertragliche Regelung zum Versicherungsbeginn: Zahlung der Prämie
Vertragsrechtlich beginnt der Versicherungsschutz, wenn
- die Prämie für den Versicherungsvertrag gezahlt wurde
- im Versicherungsvertrag festgehalten ist, dass der Versicherungsschutz unverzüglich beginnt, vorbehaltlich einer auf unmittelbar befristeten Zahlung der Prämie (Das bedeutet: Der Versicherungsvertrag beginnt umgehend mit Abschluss des Vertrags, für die Zahlung der Prämie bleiben aber einige Tage Frist. Wird die Prämie nicht fristgerecht gezahlt, tritt der Versicherungsschutz rückwirkend nicht ein. Mögliche bereits eingetretene Schadenfälle verlieren ihre Deckung.)
- im Versicherungsvertrag ein bestimmtes Datum für den ersten Gültigkeitstag der Managerrechtsschutzversicherung festgelegt wurde und die Prämie fristgerecht gezahlt worden ist.
Hinweis: In der Regel tritt der Versicherungsschutz bei nicht gezahlter Prämie jedoch dann ein, wenn der Versicherungsnehmer den Zahlungsverzug nicht zu verantworten hat. Bei Zahlungsverzug tritt die Managerrechtsschutzversicherung erst nach erfolgter Zahlung der ersten Prämie in Kraft.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme) muss Prozesskosten, Anwaltskosten und Beweismittelerstellung abdecken. Für den Bereich der Anstellungsvertragsabsicherung gelten allgemein Empfehlungen höherer Deckungssumme. Im gerichtlichen Streitfall müssen ggf. Sicherungsleistungen über ein Vielfaches des Jahresgehaltes abgegeben werden. Die Managerrechtsschutzversicherung kann diese Deckung übernehmen.
Vor diesem Hintergrund gelten für den Bereich der Managerrechtsschutzversicherung generell höhere Mindestdeckungssummen. Pauschale Angaben lassen sich aufgrund der Diversität der Arbeitsumgebungen und Risikobereiche kaum verlässlich festhalten. Jedoch sollte für den Bereich des grundlegenden Rechtsschutzes eine jährliche Deckungssumme von nicht unter EUR 250.000 kalkuliert werden.
Für den Bereich der Straf-Rechtsschutzversicherung gelten ggf. höhere Deckungssummen. Denn zu den gerichtlichen Kosten werden im Straf-Rechtsschutz weiterführende Leistungen von der Versicherung übernommen.
Dazu zählt:
- die Übernahme von Reisekosten zu den Gerichtsverhandlungen
- die Erbringung von Kautionsleistung (auch im Ausland)
- die Bereitstellung von Dolmetschern/ Übersetzern für Prozesse im fremdsprachigen Ausland
- Kostenübernahme auch für die Nebenklage
- die Übernahme der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bei zu befürchtenden Reputationsschäden
- die erweiterte Insolvenzdeckung über verlängerte rückwirkende Schadenfälle.
Die Deckungssumme für diesen Bereich sollte ggf. gesondert kalkuliert werden und mit einer möglichst genauen Risikobeschreibung. Deckungslücken müssen vermieden werden.
Die Deckungssumme kann mehrfach maximiert werden, um mehrere Schadenfälle abdecken zu können.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Managerrechtsschutzversicherung wird nach den jeweiligen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers konditioniert. In der Regel richtet sich der Beitragssatz nach der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in Gänze oder jeweils versicherter Dependancen, Tochterunternehmen und Außenstellen.
Jedoch gilt für den Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung für eine Einzelperson eher die vereinbarte Deckungssumme als maßgeblich für die Höhe der Rate.
Managerrechtsschutzversicherung für Unternehmen
Die Unternehmenspolice in der Managerrechtsschutzversicherung gilt summarisch in der Deckungssumme für alle versicherten Personen im Unternehmen. Der Abschluss von Unternehmenspolicen kann für die Versicherungsnehmer günstigere Konditionen im Vergleich zu Einzelpolice bedeuten.
Laufzeiten werden von Versicherern ebenfalls als Variablen angeboten, den Beitragssatz zu verringern. Dabei gilt: je länger die vereinbarte Laufzeit des Versicherungsvertrags, desto günstiger die Rate.
Zahlweise: Die Zahlweise kann eine Vergünstigung der Rate bedeuten. Längere Zahlzeiträume (z.B. jährliche Zahlungen) werden von Versicherungsunternehmen in der Regel weniger mit Aufschlägen belegt, als kürzere Zahlperioden.
Die Festlegung der Deckungssumme und bestehende Optionen zu Mehrfachdeckung beeinflussen die Rate ebenfalls. Sie sind für das Unternehmen oft gut kalkulierbar.
Managerrechtsschutzversicherung als Einzelpolice
In der Einzelpolice der Managerrechtsschutzversicherung gelten die Versicherungsleistungen im vollen Umfang für den Versicherungsnehmer. In die Beitragsberechnung fließen die Höhe der Versicherungssumme, die Laufzeit des Vertrags und die Tätigkeit des Versicherungsnehmers ein. Variablen sollten vor Abschluss besprochen werden. Individuelle Verträge lassen sich in der Regel gut auf die konkrete Situation des Versicherungsnehmers anpassen.
Welche Vorteile bringt der Vergleich der Managerrechtsschutzversicherung?
Grundlegend stellt der Vergleich der Managerrechtsschutzversicherung die Basis für einer versierte Auswahl der besten und optimal passenden Versicherungsoptionen. Eine Vielzahl möglicher Leistungen in auf verschiedene Schwerpunkte gerichtete Angebote ermöglichen auf der einen Seite eine optimale Anpassbarkeit der Versicherungsleistungen an die tatsächlichen Bedürfnisse. Auf der anderen Seite gestalten sie den Markt schnell unübersichtlich und machen eine gezielte Auswahl unsicher.
Der Vergleich stellt die Marktsituation übersichtlich zusammen. Jedoch bereits angepasst auf die individuellen Anforderungen entweder des Unternehmens oder der jeweils zu versichernden Person.
Die Angebote zur Managerrechtsschutzversicherung online zu vergleichen heißt:
die optimale Zusammenstellung der Managerrechtsschutzversicherung zu identifizieren
eine wirtschaftlich plausible Rate dafür festzulegen
den passenden Vertrag online abschließen zu können – mit optional direktem Versicherungsschutz
zusätzliche kostenfreie telefonische Beratung erhalten zu können bei Unklarheiten und in Detailfragen.
Der Vergleich erfolgt in der Regel online unter Zusendung einer individuellen Bedarfsanalyse in Verbindung mit den passenden, unverbindlichen Vorschlägen optimaler Zuschnitte in der Managerrechtsschutzversicherung.
Aus einer Vielzahl von aktuellen und reputationsstarken Anbietern wird in der Datenbank nach den jeweils zutreffenden Wünschen, Optionen und unabdingbaren Bestandteilen gesucht. Das Ergebnis wird übersichtlich und leicht verständlich nach besten Angeboten sortiert dargestellt. Alle jeweiligen Vorteile der ausgewählten Versicherungen werden erfasst und relevante Vergleichsgrößen berücksichtigt (z.B. die Höhe der Rate nach Laufzeitvereinbarungen, etc.). Passt ein Vergleich nicht, weil Parameter verändert werden müssen, kann er beliebig oft wiederholt werden. Auf Wunsch steht Ihnen eine kostenfreie telefonische Beratung fachkompetent und erfahren zur Seite.
Können die Beiträge zur Managerrechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Die Veranlagung der Managerrechtsschutzversicherung als Rechtsschutzversicherung kann nicht grundsätzlich über die Betriebsausgaben als Steuerposten geltend gemacht werden.
Steuerlichen Abzug genießen allgemeine Vorsorge- und Schadenvorversicherung sowie Pflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen, um Haftpflichtschäden o.ä. abwenden zu können und die Schadenhöhe (durch die gehandhabten Verkehrs- und Vermögenswerte bzw. vermögensadäquaten Wertbemessungen) durchschnittlich die Einkommensleistung weit übertreffen.
Die Rechtsschutzversicherung stellt dabei regelmäßig Leistungen bereit, deren Begünstigte nicht geschädigte Dritte sind, sondern in der Regel der Versicherungsnehmer selbst ist (ungeachtet der Entgeltung gegnerischen Kosten aus verloren gegangenen Prozessen). Steuerlicher Abzug ist vor diesem Hintergrund mit Einschränkungen versehen.
Unternehmen integrieren die Kosten für Managerrechtsschutzversicherung wirtschaftlich in ihre Gesamtrisikokalkulation.
Einzelversicherte Organe können teilweise Leistungen der Managerrechtsschutzversicherung steuerlich über Werbungskosten geltend machen. Für die Teile der Versicherungsleistung, die zur Rechtewahrung aus dem Anstellungsverhältnis dienen, können einzelne Kosten steuerlich veranschlagt werden. D.h., die Kosten, die für den Teil der Managerrechtsschutzversicherung anfallen, der die Rechtewahrung des Versicherungsnehmers in Bezug auf seinen Anstellungsvertrag wahrnimmt, sind steuerlich absetzbar.
Was ist bei einer Kündigung der Managerrechtsschutzversicherung zu beachten?
Die Kündigung der Managerrechtsschutzversicherung muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Sie führt zur Aufhebung des Versicherungsverhältnisses für alle Schadenfälle, deren Ursachen nach dem Ende der Versicherungsgültigkeit eintreten. Wichtig zu beachten bei einer Kündigung:
Fristgerechte Kündigung
In der Regel ist die Managerrechtsschutzversicherung adäquat zu anderen Versicherungsformen zum Ende eines Versicherungsjahres hin kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn nicht anders im Versicherungsvertrag festgehalten.
Hinweis: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren ist die Managerrechtsschutzversicherung erstmals unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar, in der Folge zum Ende jedes weiteren Jahres.
Kündigung wegen Wechsel
Erfolgt die Kündigung der Managerrechtsschutzversicherung wegen eines Wechsels der Police oder des Versicherungsunternehmens, muss auf einen möglichst nahtlosen Übergang der Gültigkeit der Policen geachtet werden.
Hinweis: Nach der Kündigung bleibt, wenn entsprechend vereinbart, die Rückwärtsdeckung erhalten. Für Fälle, die nach der Kündigung der Managerrechtsschutzversicherung zwar eintreten, deren Ursache jedoch zurück liegt innerhalb der Gültigkeit der Managerrechtsschutzversicherung, tritt die Versicherung auch dann ein, wenn keine Folgeversicherung abgeschlossen wurde.
Auflösung der Unternehmenspolice
Die Auflösung der Managerrechtsschutzversicherung als Unternehmenspolice sollte nicht ohne umfassende Prüfung der resultierenden Deckungslücken erfolgen. Ggf. müssen jeweilige Einzelpolicen den Ausgleich für fehlenden Versicherungsschutz bieten. Begünstigte der Unternehmens-Managerrechtsschutzversicherung sollten in jedem Fall über den Schritt informiert werden.
Was ist bei einem Wechsel der Managerrechtsschutzversicherung zu beachten?
Ein Wechsel der Managerrechtsschutzversicherung kann aus verschiedenen Gründen naheliegen. Zum einen können sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten der eigenen Arbeitsposition bzw. der Unternehmensstruktur so verändert haben, dass das Risikomanagement neu überarbeitet werden muss – bis zur Anpassung der Versicherungssummen und -leistungen. Zum anderen können wirtschaftliche Gründe dafür sprechen, ein besseres Angebot anstelle der bestehenden Managerrechtsschutzversicherung zu setzen.
Erweiterung versicherter Inhalte in der Managerrechtsschutzversicherung: Vergleich zeigt beste Möglichkeiten
Eine Erweiterung der Deckung bestimmter Schadenfälle kann mit einem Wechsel der Managerrechtsschutzversicherung erreicht werden. Grundsätzlich empfiehlt sich zur Identifikation der passenden Managerrechtsschutzversicherung ein Vergleich, der vorab die wichtigsten Eckdaten und Versicherungsfelder im Verhältnis zu den anfallenden Kosten darstellt. Der Vergleich kann kostenfrei online durchgeführt werden und sichert aus einem breiten Datenangebot aller wichtigen Fachversicherer die beste Grundlage für einen validen Wechsel der Managerrechtsschutzversicherung zur Anpassung der Risikoabsicherung der eigenen Tätigkeit. So ist eine Erweiterung versicherter Inhalte vor dem Hintergrund ausgedehnter beruflicher Tätigkeit plausibel und übersichtlich abbildbar.
Wechsel der Managerrechtsschutzversicherung
Der Wechsel auch aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt durch Kündigung der bestehenden Managerrechtsschutzversicherung und Einsetzen der neuen Police. Hier ist es wichtig, möglichst nahtlose Übergänge zur Vermeidung von Doppelversicherung bzw. einer Absicherungslücke.