Die Krankentagegeldversicherung der Sparkasse
Als Angestellter können Sie bei der Sparkasse ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten. Die Krankentagegeldversicherung der Sparkasse sichert Sie gegen einen Verdienstausfall durch die Deckung der Versorgungslücke zwischen Ihrem Nettogehalt und dem Krankengeld ab. Deshalb erhalten Sie von der Krankentagegeldversicherung der Sparkasse mindestens 25 Prozent Ihres bisherigen Einkommens. Im Vergleich zu einer Vielzahl an anderen Krankentagegeldversicherungen bietet die Sparkasse für Frauen und Männer Tarife mit gleichen Beiträgen an. Insgesamt können Angestellte, Freiberufler und Selbstständige aus drei Tarifstufen einen passenden Tarif wählen.
Die Tarife der Krankentagegeldversicherung von der Sparkasse
Bei der Krankentagegeldversicherung der Sparkasse können Sie in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen aus drei Tarifstufen wählen. Hierbei können Sie eine monatliche Versorgungslücke in Höhe von folgenden Beträgen decken:
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150 Euro
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300 Euro
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450 Euro
Beträgt Ihr monatliches Nettoeinkommen mindestens 600 Euro, können Sie ein Krankentagegeld in Höhe von 5 Euro pro Tag erhalten. Bei einem Nettoeinkommen von mindestens 1200 Euro im Monat erhalten Sie von der Krankentagegeldversicherung der Sparkasse jeden Tag 10 Euro Krankentagegeld. Verdienen Sie mindestens 1800 Euro im Monat netto, profitieren Sie von einem Krankentagegeld in Höhe von 15 Euro. In Abhängigkeit von Ihrem Alter und dem gewählten Krankentagegeld gestalten sich Ihre Beiträge zur Krankentagegeldversicherung.