Die Krankentagegeldversicherung bei der Schwangerschaft
Wenn Sie planen schwanger zu werden, ist eine finanzielle Absicherung wichtig. Deshalb ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bei einer Schwangerschaft eine sinnvolle Investition. Sind Sie schwanger geworden, erhalten Sie Leistungen Ihrer Krankentagegeldversicherung bei Schwangerschaft, sobald Ihr Arzt Sie für arbeitsunfähig erklärt. Wurden Sie als arbeitsunfähig erachtet, hängt es von der von Ihnen gewählten Krankentagegeldversicherung bei Schwangerschaft ab, wann Sie Ihre ersten Leistungen erhalten. Meist beginnt die Krankentagegeldversicherung bei Schwangerschaft ab dem 43. Tag, Ihnen das vereinbarte Krankentagegeld auszuzahlen.
Beachten Sie, dass eine Krankentagegeldversicherung bei Schwangerschaft Ihnen auch vor dem 43. Krankheitstag das Krankentagegeld auszahlen kann, insofern Sie dies im Voraus vertraglich vereinbart haben. Üblicherweise können Sie ab folgenden Tagen Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld erhalten:
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4. Tag
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8. Tag
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15. Tag
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22. Tag
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29. Tag
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43. Tag
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92. Tag
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183. Tag
Die Auswahl einer Krankentagegeldversicherung bei der Schwangerschaft
Wenn Sie schwanger sind und eine Krankentagegeldversicherung wünschen, damit Sie finanziell gesichert sind, stehen Ihnen viele Optionen zur Verfügung. Die Krankentagegeldversicherung für Schwangere wird nicht spezifisch angeboten. Jedoch können Sie über die klassische Versicherung für Krankentagegeld Ansprüche geltend machen, wenn Sie schwanger sind. Bei vielen Versicherungen haben Sie zudem Anspruch auf ein erhöhtes Krankentagegeld, wenn Sie entbinden.