Die Krankentagegeldversicherung von der DAK
Die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ist nicht nur für den Arbeitgeber unerfreulich, sondern auch für den Angestellten selbst. Dies liegt daran, dass im Fall einer Arbeitsunfähigkeit eine finanzielle Belastung auftritt, da das monatliche Krankengeld deutlich geringer als der Lohn ausfällt. Damit Sie im Extremfall abgesichert sind, empfiehlt sich die Krankentagegeldversicherung der DAK. Eine Krankentagegeldversicherung von der DAK können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie zu folgenden Berufsgruppen zählen:
- Angestellter
- Freiberufler
- Arbeitslose
Wussten Sie, dass Sie auch Anspruch auf Krankentagegeld haben, wenn Ihre Kinder erkrankt sind? Diese Regelung tritt dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr arbeiten gehen können, da Ihre Kinder krank sind.
Die Krankentagegeldversicherung von der DAK unterstützt Sie auch bei einer Krankheit Ihres Kindes
Ist Ihr Kind noch nicht älter als 12 Jahre, können Sie die Leistungen der Krankentagegeldversicherung der DAK im Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Sind Sie Mutter oder Vater eines behinderten Kindes, erhalten Sie auch Leistung von der Krankentagegeldversicherung der DAK, wenn Ihr Kind älter als 12 Jahre ist. Damit Sie das Krankentagegeld der DAK erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Auf der Bescheinigung muss vermerkt sein, dass Ihr Kind dauerhafte Pflege/Beaufsichtigung benötigt. Außerdem können Sie nur dann Krankentagegeld erhalten, wenn keine in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind beaufsichtigen oder pflegen kann.