Krankentagegeldversicherung Continentale


    Für wen ist die Krankentagegeldversicherung Continentale geeignet?

    Logo AXA Ob als Angestellter, freiberuflich Tätiger oder Selbständiger: Die Krankentagegeldversicherung Continentale sorgt dafür, dass während einer Arbeitsunfähigkeit, bedingt durch Krankheit oder Unfall, kein finanzieller Engpass entstehen kann.

    Der Arbeitnehmer erhält zwar bis zum 42. Tag eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber, jedoch beträgt das nach dieser Zeitspanne gezahlte Krankengeld der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse 70% seines letzten Bruttoverdienstes und nicht mehr als 90% des Nettoentgeltes. Von diesem Betrag werden überdies anteilig die Sozialversicherungsabgaben, wie Renten-, Arbeitslosenversicherung und Solidaritätszuschlag abgezogen. Auf diese Weise kann sich eine Differenz von mehreren Hundert Euro im Monat ergeben, die dem Angestellten im Geldbeutel fehlen. Für Selbständige und Freiberufler dagegen ist die Krankengeldversicherung Continentale noch viel wichtiger, da diese Personengruppe im Krankheitsfall über gar keine Absicherung verfügt. Daher ist auch hier die Krankentagegeldversicherung Continentale die optimale Lösung.


    Welche Leistungen erbringt die Krankentagegeldversicherung Continentale?

    Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung Continentale sind unter anderem:

    • Anpassung des Krankentagegeldes ohne Risikoprüfung bei steigendem Nettogehalt, verminderter Lohnfortzahlungsdauer und Statuswechsel
    • Möglichkeit der Absicherung der Betriebskosten für Selbständige und Freiberufler
    • Begrenzung des ordentlichen Kündigungsrechts auch bei Einzelverträgen
    • Geltung ebenso bei Arbeitsunfähigkeit, die durch Schwangerschaft hervorgerufen wird
    • Verzicht auf die Alkoholklausel
    • Europaweite Geltung für Leistungen, die ab dem 43. Tag oder später beginnen

    Was ist in der Krankentagegeldversicherung Continentale nicht versichert?

    Die Krankentagegeldversicherung Continentale schließt die Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in Höhe des Betrages, den der Versicherte mit der Gesellschaft vereinbart hat und der kalendertäglich, einschließlich der Sonn-und Feiertage, ausgezahlt wird. Die Wartezeit beträgt drei Monate, außer bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sollte der Versicherungsnehmer darüber hinaus noch weitere Absicherungswünsche im Krankheitsfall haben, so kann er als gesetzlich Versicherter natürlich noch weitere tarifliche Bausteine, wie zum Beispiel eine Krankenhaustagegeld-,eine Zahnzusatzversicherung sowie eine Absicherung für die Kostenübernahme bei individueller Wahl des Krankenhauses nutzen.


    Welche Kosten entstehen für die Krankentagegeldversicherung Continentale?

    Die Höhe der monatlich zu zahlenden Versicherungsprämie hängt nicht nur von dem täglichen Beitrag ab, den der Versicherte innerhalb der Krankentagegeldversicherung Continentale vereinbart hat, sondern ebenso von:

    • Dem Geschlecht
    • Dem Eintrittsalter
    • Dem Risikozuschlag, falls die Gesellschaft diesen wegen Vorerkrankungen erhebt
    • Der Länge der Karenzzeit, denn je später der Versicherer zahlt, desto preismindernder die Auswirkung

    Im Zusammenhang mit den Fragen nach der Gesundheit, die bei einem solchen Antrag obligatorisch sind, ist es empfehlenswert, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu erbringen. Sollte nämlich der Versicherungsnehmer dies nicht tun, befreit eine solche Handlungsweise die Gesellschaft im Versicherungsfall von der Erbringung der Leistung.