Die Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Sind Sie beispielsweise Freiberufler oder Selbstständiger, ist die Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Zusatzversicherung. Dies liegt daran, dass Selbstständige und Freiberufler bereits ab einem ersten Krankheitstag mit einem Verdienstausfall rechnen müssen. Nachdem die Lohnfortzahlung einer privaten Krankenversicherung nach sechs Wochen endet, erhalten Sie von der gesetzlichen Versicherung lediglich 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens erstattet. Durch die Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung bekommen Sie die restlichen 30 Prozent erstattet und profitieren somit von einem unveränderten Einkommen. Ihre Vorzüge als Selbstständiger oder Freiberufler:
- individueller Tagessatz
- Leistungen auch bei Wiedereingliederung oder Arbeitsunfähigkeit möglich
- Leistungen auch in Schwangerschaft
- bereits ab zwei Wochen Anspruch auf Zahlung
Die Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung für Angestellte
Wenn Sie bereits eine Vollversicherung bei der Alte Oldenburger haben, können Sie die Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung für die Zahlung von einem Zusatzbeitrag in Anspruch nehmen. Die monatliche Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Alter beziehungsweise Ihrem Geburtsjahr und dem Beitritt in die Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung. Auch als Angestellter erhalten Sie individuelle Tagessätze und Leistungen bei Wiedereingliederung oder Arbeitsunfähigkeit. Ebenso sind Sie in der Schwangerschaft finanziell abgesichert. Einen Anspruch auf eine Zahlung im Rahmen der Krankentagegeldversicherung von Alte Oldenburger haben Sie ab der sechsten Woche.

