- Weshalb ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
- Welche Leistungen werden von einer Krankenhauszusatzversicherung erbracht?
- Was ist vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung „Kind“ zu beachten?
- Mit welchen Kosten ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung für das Kind zu rechnen?
- Können die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung für das Kind steuerlich geltend gemacht werden?
- Was ist bei der Kündigung der Krankenhauszusatzversicherung für das Kind zu beachten?
- Welche Vorteile ergeben sich durch einen Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung für das Kind?
Weshalb ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Wenn das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dann erhält es durch eine Krankenhauszusatzversicherung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus mehr Leistungen. Aber nicht nur die bestmögliche stationäre Versorgung ist mit einer solchen Absicherung gewährleistet, auch die privatärztliche Behandlung wird damit sicher gestellt.
Durch einen solchen Schutz genießt das Kind die Therapie durch die besten Ärzte, was im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht unbedingt immer erreicht werden kann. Je nach tariflicher Gestaltung, können auch die Kosten für die Unterbringung in einem Ein-oder Zweibettzimmer übernommen werden.
Welche Leistungen werden von einer Krankenhauszusatzversicherung erbracht?
Je nach Tarif und Gesellschaft sind häufig folgende Leistungen zu erwarten:
- Privatärztliche Behandlung sowie die dazugehörige stationäre Unterbringung inklusive abschließende Untersuchungen durch Spezialisten und Chefärzte ohne Begrenzung in Bezug auf die amtliche Gebührenordnung
- Kosten für die Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer
- Ambulante Operationen durch Spezialisten und Chefärzte im Krankenhaus inklusive etwaige Kosten für die Unterbringung sowie Fahrtkosten
- Freie Wahl des Krankenhauses
Hinsichtlich des Leistungsportfolios können auch noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel:
- vor- und nachstationäre Behandlungen
- Rooming-in, also die Unterbringungskosten für eine Begleitperson
- Kurtagegeld
- Transportkosten
übernommen werden.
Was ist vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung „Kind“ zu beachten?
Generell sind vor dem Abschluss einer solchen Versicherung Gesundheitsfragen zu beantworten. Mittlerweile jedoch haben sich auf dem Markt auch Gesellschaften etabliert, die auf diese Befragung verzichten. Vor Vertragsunterzeichnung sollten Eltern weiterhin darauf achten, dass folgende Leistungen in dem Versicherungspaket enthalten sind:
- Freie Arztwahl
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Leistungen über den Höchstsatz hinaus
- Ambulante Operationen
Mit welchen Kosten ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung für das Kind zu rechnen?
Es ist ratsam, eine Krankenhauszusatzversicherung für das Kind ohne Altersrückstellungen zu wählen, da diese keinen Sparanteil enthält und dadurch günstiger sind. Wie hoch der finanzielle Aufwand im Einzelnen genau ist, kommt immer darauf an, welcher Leistungsumfang den individuellen Absicherungswünschen entspricht.
Können die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung für das Kind steuerlich geltend gemacht werden?
In diesem Bereich ist folgendes zu beachten: Die Beiträge für Wahlleistungen können nur beim Versicherungsnehmer, also dem Kind, im Rahmen von „anderen Versicherungen“ als Sonderausgaben geltend gemacht werden und müssen in der Steuererklärung in der Rubrik „Anlage Vorsorgeaufwand“ angegeben werden. Die Berücksichtigung der monatlichen Versicherungsprämien für die Krankenhauszusatzversicherung des Kindes direkt in der Steuererklärung der Eltern ist nicht möglich.
Was ist bei der Kündigung der Krankenhauszusatzversicherung für das Kind zu beachten?
Grundsätzlich können die Eltern bei minderjährigen Kindern die Krankenhauszusatzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs-oder Kalenderjahres gemäß § 205 Abs.1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kündigen. Sollte die Gesellschaft ihre Beiträge erhöhen, ist es den Eltern, gemäß § 205 Abs. 4 VVG, möglich, mit einer Frist von einem Monat ab Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen.
Welche Vorteile ergeben sich durch einen Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung für das Kind?
Nicht nur aufgrund der vielen Anbieter und der unterschiedlichen Leistungen ist ein Vergleich vor einem Abschluss geboten, sondern auch diverse Preisunterschiede bei der monatlichen Versicherungsprämie sowie divergierende tarifliche Ausgestaltungen machen eine solche Abwägung nötig. Unabhängige Tester legen dabei ihr Augenmerk nicht lediglich auf den Preis, sondern berücksichtigen gleichermaßen die Beitragsentwicklung sowie das Preis-Leistungsverhältnis.
Auf diese Weise ist es dem Kunden möglich, sich nicht nur im Vorfeld umfassend über die Krankenhauszusatzversicherung für das Kind zu informieren, sondern auch häufig Online, bequem von zu Hause aus, einen Abschluss zu tätigen.