Hundehalterhaftpflicht Kosten


    Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht?

    versicherungscheck24.de – Hundehalterhaftpflicht KostenWie jede andere Versicherung verursacht auch die Hundehalterhaftpflicht Kosten vor und während des Abschlusses. Sie ergeben sich aus dem notwendigen Material- und Personaleinsatz und beinhalten unter anderem die Aufwendungen für:

    • Druck und Verbreitung der Werbung (Flyer, Broschüren, Mailingaktionen)
    • Druck und Versand von Versicherungsunterlagen wie Tarifinformationen, Antragsformularen und Policen
    • Gehälter für die Mitarbeiter im Innen- und Außendienst
    • Provisionen für die Makler

    Die beim Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht entstehenden Kosten werden in der Fachsprache als Abschlusskosten bezeichnet. Die Abschlusskosten werden bei jeder Versicherung vom Versicherungsnehmer getragen. Allerdings werden sie nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind bereits in dem Preis – das heißt dem Versicherungsbeitrag – enthalten, der Ihnen beim Vertragsabschluss mitgeteilt wird. Die Verrechnung erfolgt je nach der Art der Versicherung unterschiedlich. Bei den kapitalbildenden Versicherungen wie zum Beispiel der Lebensversicherung werden sie über die ersten Jahre hinweg gleichmäßig von den eingezahlten Beiträgen abgezogen. Bei den sogenannten Risikoversicherungen, zu denen auch die Hundehalterhaftpflicht zählt, werden die Kosten bei der Festlegung der Beiträge mit einkalkuliert.

    Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Sie beim Abschluss der Hundehalterhaftpflicht keine Kosten zu tragen haben außer die Ihnen bereits bekannten Versicherungsbeiträge.


    Sind die Kosten für die Hundehalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?

    Ja, die Kosten für die Hundehalterhaftpflicht können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Da diese Versicherung ebenso wie die private Haftpflichtversicherung dem finanziellen Schutz von Privatpersonen dient, wird sie vom Finanzamt als vorsorgende Maßnahme anerkannt. Die Anrechenbarkeit der Kosten für die Hundehalterhaftpflicht ergibt sich aus § 10 EStG: Sie werden genau wie die Beiträge für

    als Sonderausgaben anerkannt. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Für diesen Bereich gilt es eine jährliche Höchstgrenze einzuhalten. Diese liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1900 Euro und für Selbstständige bei 2800 Euro. Die Angabe der Kosten für die Hundehalterhaftpflicht wirkt sich daher nur dann tatsächlich steuermindernd aus, wenn diese Grenzen noch nicht durch die anderen Versicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.

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    Welche Kosten trägt die Hundehalterhaftpflicht im Schadenfall?

    Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt die Kosten für drei verschiedene Arten von Schäden:

    1. Personenschäden
    2. Sachschäden (auch: Mietsachschäden)
    3. Vermögensschäden

    1. Übernahme der Kosten durch die Hundehalterhaftpflicht bei Personenschäden

    Das schlimmstmögliche Szenario für jeden Hundebesitzer ist wohl, dass durch seinen Hund ein Mensch verletzt oder gar getötet wird. Dabei muss es noch nicht einmal so sein, dass der Hund tatsächlich zubeißt. Es hat schon Fälle gegeben, in denen sich der Vierbeiner losgerissen und dadurch einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat. Schreckreaktionen aufgrund von Hunden haben außerdem schon so manchen Fahrradfahrer zu Fall gebracht. Aufgrund des Leinenzwangs und seiner Aufsichtspflicht haftet der Tierhalter auch dann, wenn er den Hund nicht absichtlich freigelassen hat.

    Wenn ein Mensch zu Schaden kommt, dann übernimmt die Hundehalterhaftpflicht verschiedene Kosten:

    • Zunächst einmal wird sie die Ansprüche des Geschädigten prüfen. Wenn sich herausstellt, dass diese unangemessen sind, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Kosten für die Abwehr der Forderungen, notfalls auch vor Gericht.
    • Bei berechtigten Ansprüchen wird die Hundehalterhaftpflicht jedoch die Kosten übernehmen, die für die medizinische Behandlung und für notwendige Reha-Maßnahmen anfallen.
    • Außerdem erfüllt die Hundehalterhaftpflicht angemessene Forderungen nach Schmerzensgeld.
    • Sollten aufgrund der Verletzung bleibende Schäden auftreten, dann kann aus den Versicherungsansprüchen auch eine monatliche Rentenzahlung resultieren.

    Generell übernimmt die Hundehalterhaftpflicht Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Da vor allem bei Personenschäden schnell sehr hohe Beträge erreicht werden können, sollte diese nicht unter drei Millionen Euro liegen. Bei vielen Versicherern werden aber mittlerweile schon von vornherein höhere Deckungssummen angeboten.

    2. Übernahme der Kosten durch die Hundehalterhaftpflicht bei Sachschäden

    Es ist sicherlich zunächst einmal weniger dramatisch als die Verletzung eines Menschen, wenn Ihr Hund fremdes Eigentum beschädigt oder gar zerstört. Aber auch Sachschäden sind überaus unangenehm und können beachtliche Höhen erreichen – man denke nur an das Beispiel, in dem der Hund einen Autounfall verursacht. Auch ohne Personenschaden kann dies eine teure Angelegenheit werden. Deswegen sollte hier die Deckungssumme ebenfalls mindestens drei Millionen Euro betragen.

    Im Falle eines Sachschadens übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Kosten für

    • die Reparatur, wenn der Gegenstand beschädigt ist bzw.
    • die Wiederbeschaffung, wenn der Gegenstand zerstört oder eine Reparatur ökonomisch nicht sinnvoll ist. Bei elektronischen Geräten wird aufgrund des schnellen Werteverfalls in aller Regel der Neuwert angesetzt.

    Auch bei den Sachschäden ist es so, dass die Hundehalterhaftpflicht die Kosten erst erstattet, nachdem sie die vom Geschädigten gestellten Ansprüche auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit geprüft hat.

    3. Übernahme der Kosten durch die Hundehalterhaftpflicht bei Vermögensschäden

    versicherungscheck24.de – Hundehalterhaftpflicht KostenDer Begriff Vermögensschaden bezeichnet einen finanziellen Nachteil beim Geschädigten, der nicht unmittelbar in einem Personen- oder Sachschaden besteht. Diese Schadensart tritt selten losgelöst auf, sondern ist meist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Wird ein Selbstständiger beispielsweise von dem versicherten Hund in die Hand gebissen und kann deswegen einige Wochen lang nicht arbeiten, dann ist der aufgrund der Verletzung auftretende Verdienstausfall ein Vermögensschaden. Ein anderes Beispiel wäre der Verdienstausfall, den ein selbstständiger Taxiunternehmer erleidet, wenn sein Fahrzeug nach einem durch den Hund verursachten Verkehrsunfall mit Blechschaden für eine Weile in die Werkstatt muss. Auch bei den Vermögensschäden übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Kosten bis zur vereinbarten Deckungshöhe. Im Allgemeinen wird hier eine Versicherungssumme von 50.000 Euro als ausreichend angesehen. Bei vielen Anbietern gibt es aber mittlerweile sowieso nur noch eine einzige Deckungssumme für alle Schadensarten. Diese liegt deutlich höher, zum Beispiel bei fünf oder zehn Millionen Euro.


    Wie können die Kosten einer Hundehalterhaftpflicht effizient verglichen werden?

    Hunde sind in Deutschland als Haustiere beliebter denn je, und heutzutage sind auch schon viele Hundebesitzer von der Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner überzeugt. In einigen Bundesländern ist sie sogar generell Pflicht, in manchen nur für bestimmte Rassen, die sogenannten Kampfhunde. Dementsprechend hat sich auch der Versicherungsmarkt entwickelt, und es gibt heute vielerlei verschiedene Angebote zur Hundehalterhaftpflicht. Die Kosten sollten daher vor dem Abschluss unbedingt verglichen werden – doch wie lässt sich dies am besten bewerkstelligen?

    Eine sehr gute Möglichkeit bietet unser Vergleichsrechner. Er ermittelt innerhalb weniger Sekunden den günstigsten Tarif für die Hundehalterhaftpflicht. Außer den Kosten werden Ihnen auch die wichtigsten Tarifmerkmale wie zum Beispiel die Höhe der Deckungssumme oder eine eventuelle Selbstbeteiligung angezeigt. Die Parameter für Ihre Suche können Sie dabei im Vorfeld selbst festlegen. Dadurch lässt sich der Vergleich der Kosten für Ihre Hundehalterhaftpflicht in höchstem Maße individuell gestalten.