Hausratversicherung Schimmel


    Gehört in der Hausratversicherung Schimmel zum Versicherungsfall?

    versicherungscheck24.de – Hausratversicherung SchimmelWie so häufig bei Fragen der Zuständigkeit einer Versicherung kommt es auch hier darauf an, ob die Hausratversicherung Schimmel im jeweils konkreten Zusammenhang als Teil des Deckungsschutzes mitversichert.

    Grundsätzlich übernimmt die Versicherung Schäden, wenn ihre Ursache zu den versicherten Risiken gehört.

    Diese sind zunächst:

    Schimmel als solcher als Schadensursache gehört also auf den ersten Blick nicht dazu. Einen Zusatzbaustein, der unbrauchbar gewordene Hausratsgegenstände durch Schimmelbefall absichert, steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Schimmel grundsätzlich aus der Deckung ausgeschlossen ist. Damit die Hausratversicherung Schimmel übernimmt, muss ein Ursachenzusammenhang herstellbar sein.


    Wann übernimmt die Hausratversicherung Schimmel als Schaden?

    Ist eine der versicherten Gefahrenquellen für den Befall des Hausrats zuständig, dann übernimmt die Hausratversicherung Schimmel im Allgemeinen als Folgeschaden. Besonders häufig kommt dies in Zusammenhang mit einem Schaden durch Leitungswasser vor. Feuchte und nasse Hausratsgegenstände können je nach Umgebungstemperatur sehr schnell mit den gesundheitsgefährdenden Sporen verseucht sein.

    versicherungscheck24.de – Hausratversicherung SchimmelIst also Leitungswasser die Ursache, dann stehen die Aussichten sehr gut, dass der Schimmelbefall als Folgekosten des Versicherungsfalls zählt und der Versicherte für die Beseitigung, Reinigung oder Ersatzbeschaffung mit einer Entschädigung rechnen kann. Allerdings ist immer zu prüfen, ob die Hausratversicherung eintrittspflichtig ist oder eine andere Versicherung. So kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers (Nachbarn oder der Vermieter) infrage.


    Wie kann man Schimmel in der Wohnung vermeiden?

    Speziell im Fall eines Leitungsschadens sind die üblichen Hinweise zur Vermeidung von Schimmel in einer Wohnung nicht besonders hilfreich. Heizen und Lüften sind zwar gut, um einen allgemeinen Schimmelbefall zu vermeiden, nach einem Wasserschaden aber nicht ausreichend. Dann helfen oft nur:

    • Sofortige Entfernung empfindlicher Hausratgegenstände aus dem Bereich des Leitungsschadens.
    • Entfernen von durchnässten Teppichen.
    • Aufstellen von Trockengeräten.

    Die Kosten für diese Maßnahmen können Teil der Schadensregulierung sein. In welchem Umfang eine Hausratversicherung Schimmel ausgleicht, ergibt sich aus Testberichten und einem Versicherungsvergleich.