Hausratversicherung Definition allgemein
Die Hausratversicherung Definition informiert, was mit dieser Versicherung geschützt werden kann und gegen welche Gefahren diese Absicherung gerichtet ist. Danach beinhaltet die Hausratversicherung:
- eine private Sachversicherung
- Schutz der eigenen Werte des Versicherten (anders als eine private Haftpflichtversicherung)
- bei Beschädigungen, Abhandenkommen oder Zerstörung
- Verbundversicherung, deren einzelne Schutzbereiche nicht gesondert gekündigt werden können.
Genauer führt die Hausratversicherung Definition auf, dass der Versicherte sein – auch im weiteren Sinne – zum Hausrat zählendes Eigentum durch die angemessen gewählte Deckungssumme bei Schäden verursacht durch Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm oder Einbruchdiebstahl erstattet bekommt.
Wichtige Begriffe in der Hausratversicherung
Um sich richtig abzusichern und den passenden Tarif in der Hausratversicherung auszuwählen, sind einige Begriffe von Bedeutung, die immer wieder in der Leistungsbeschreibung der Angebote eine Rolle spielen. Sie finden sich häufig auch in den Bewertungen, Tests und im Versicherungsvergleich zur Hausratversicherung wieder.
Diese Begriffe sind unter anderem:
- Unterversicherung
- Grobe Fahrlässigkeit
- Einbruch
- Neuwert
Neuwert bedeutet, dass der Versicherte sich bei der Erstattung einer zerstörten Sache darauf verlassen kann, dass er den Wiederbeschaffungswert erhält. Er kann also zum aktuellen Marktwert Ersatz erhalten und nicht zum Zeitwert, bei dem das Alter und der Gebrauchszustand der beschädigten Sache erstattet wird. Grobe Fahrlässigkeit, die zum Schaden geführt hat, liegt in der Verletzung der normalen Sorgfaltspflichten, die von einem Versicherten im Umgang mit den Risiken erwartet werden konnte.
Einbruch ist in der Hausratversicherung Definition deswegen von Bedeutung, weil sich diese Schadensursache deutlich von einem Diebstahl unterscheidet. Die einfache Wegnahme, ohne dass der Täter erst ein – vielleicht auch nur geringes – Hindernis überwinden muss, reicht zumeist nicht für den Schadensfall aus. Gerade bei Fahrrädern lohnt sich deshalb auch die Zusatzvereinbarung von Diebstahl.
Hausratversicherung Definition Unterversicherung
Eine Unterversicherung im Sinne der Hausratversicherung liegt vor, wenn der Wert des vorhandenen Hausrats höher ist als der Wert, der als Deckungssumme in der Hausratversicherung für die Berechnung des Beitrags zugrunde gelegt wurde. Bei einer pauschal nach Quadratmetern berechneten Versicherungssumme kommt es meist zum Unterversicherungsverzicht.