Haftpflichtversicherung Handyschaden

     

    versicherungscheck24.de – Haftpflichtversicherung HandyschadenKaum jemand, der heutzutage noch ohne Handy beziehungsweise Smartphone durchs Leben geht. Die kleinen technischen Wundergeräte gehören mittlerweile zum ständigen und geliebten Begleiter der meisten Menschen: Sie garantieren nicht nur, immer und überall erreichbar zu sein, sondern bieten viele zusätzliche Funktionen: Mit einem Smartphone kann man fotografieren, Musik hören, im Internet surfen und sich im Alltag organisieren. Kaum vorstellbar, mal ohne eins auszukommen. Dennoch kann es durch ein kleines Missgeschick schnell passieren, dass das Handy beschädigt wird oder sogar komplett kaputt geht. Die Reparatur oder sogar die Anschaffung eines neuen Geräts ist dann meist kostspielig. Wer eine Haftpflichtversicherung Handyschaden besitzt, hat die gute Chance, dass diese für die entstandenen Kosten aufkommt. In welchen Fällen haftet die Haftpflichtversicherung Handyschaden und in welchen nicht? Für welche Art von Schäden kommt sie auf und wieviel zahlt sie? Und lohnt sich der Abschluss einer speziellen Handyversicherung?


    Voraussetzungen für die Haftung der Haftpflichtversicherung Handyschaden

    Grundsätzlich ist ein Smartphone über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Doch nicht jeder Schaden wird von der Haftpflichtversicherung Handyschaden übernommen. Vor allem bei technischen Geräten nehmen die meisten Versicherungen heute eine sehr genaue Prüfung vor, da Betrugsfälle in den letzten Jahren extrem zugenommen haben. Daher verlangt eine Haftpflichtversicherung Handyschaden in der Regel, das defekte Gerät einzuschicken.

    Nur so ist sichergestellt, dass sich der „Unfall“ tatsächlich so zugetragen hat, wie ihn der Versicherte beschrieben hat. Grundvoraussetzung für die Haftung der Haftpflichtversicherung Handyschaden ist dabei vor allem, dass nicht der Smartphonebesitzer den Schaden selbst verursacht hat, sondern dieser durch das schuldhafte Einwirken einer dritten Person herbeigeführt wurde. Diese Person muss dann den von ihm verursachten Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung Handyschaden melden. Besitzen Verursacher und Geschädigter eine gemeinsame Versicherungspolice, dann zahlt die Haftpflichtversicherung Handyschaden übrigens nicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Eltern das Smartphone des eigenen Kindes beschädigen, oder umgekehrt.


    Schäden, für die die Haftpflichtversicherung Handyschaden haftet

    Ein Smartphone kann auf vielerlei Arten beschädigt oder ganz zerstört sein. Die häufigsten Schäden werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung Handyschaden übernommen:

    • Bruch des Displays, Backcovers oder Gehäuses, zum Beispiel durch einen Sturz
    • Eintreten von Flüssigkeit in das Smartphone, auch bei Regenwetter und starker Feuchtigkeit
    • Softwareprobleme
    • defekter Akku
    • Bedienungsfehler

    Dagegen zahlt die Haftpflichtversicherung Handyschaden nicht bei:

    • vorsätzlich verursachten Schäden am Smartphone
    • dem Nachweis der Haftpflichtversicherung Handyschaden des Betrugs
    • einem selbstverursachten Schaden

    Kosten, die von der Haftpflichtversicherung Handyschaden übernommen werden

    versicherungscheck24.de – Haftpflichtversicherung HandyschadenWer annimmt, dass er von der Haftpflichtversicherung Handyschaden Geld für ein neues Gerät erhält, liegt falsch. Die Haftpflichtversicherung Handyschaden ermittelt vielmehr den Wert des defekten Geräts und erstattet dieses zum jeweiligen Zeitwert. Lediglich im ersten Jahr kann dieser noch beim Neupreis liegen. Weiterhin ist es auch zulässig, dass die Haftpflichtversicherung Handyschaden nur die Kosten für die Reparatur zahlt, sofern diese möglich ist.


    Alternativen zur Haftpflichtversicherung Handyschaden

    In einigen Fällen ist es auch möglich, dass die eigene Hausratversicherung für den Schaden aufkommt, da in vielen Verträgen elektronische Geräte mitversichert sind. Dazu gehören in den eigenen vier Wänden verursachte Schadenfälle durch:

    Weiterhin bieten einige Anbieter spezielle Handyversicherungen an. Diese decken alle Leistungen der Haftpflichtversicherung Handyschaden sowie die der Hausratversicherung ab. Darüber hinaus springt sie bei selbst verursachten Beschädigungen ein, jedoch nicht, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Auch diese Versicherung erstattet nicht den Neupreis, sondern ebenfalls nur den Zeitwert beziehungsweise die Reparaturkosten. Ob eine Handyversicherung in Frage kommt, sollte daher vorab gut überlegt sein.

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    Deckungssumme, Selbstbeteiligung & Ausfalldeckung bei der Haftpflichtversicherung Handyschaden

    Es ist durchaus zu empfehlen, die Police der Haftpflichtversicherung Handyschaden vorher genau im Hinblick auf

    • die Deckungssumme
    • die Selbstbeteiligung
    • die Ausfalldeckung

    zu überprüfen. Die im Vertrag geregelte Deckungssumme gibt vor, für welche Schadenhöhe der Versicherer maximal haftet. Bei einem Smartphone ist die Deckungssumme meist irrelevant, da sie meist weit über dem Wert eines Handys liegt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, die in der Regel geringere Beitragszahlungen beinhaltet, muss der Versicherte die Kosten bis zu einer bestimmten Summe selbst bezahlen.

    Alles was darüber hinausgeht, übernimmt die Haftpflichtversicherung Handyschaden. Die Ausfalldeckung kann sich dann als sinnvoll erweisen, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung Handyschaden besitzt und auch selbst nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall kommt die eigene Haftpflichtversicherung Handyschaden für den Schaden auf. Ob sich dies bei einem Handy lohnt, ist fraglich. Die Mindestschadensumme ist bei den meisten Anbietern höher als der Wert des jeweiligen Smartphones. Die Ausfalldeckung kommt hierbei erst gar nicht zum Tragen.