- Haftpflichtversicherung Ausland auch für längere Auslandsaufenthalte
- Haftpflichtversicherung Ausland für Immobilien im Ausland
- Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung Ausland sein?
- Wer ist in der Haftpflichtversicherung Ausland mitversichert?
- Passiver Rechtsschutz bei der Haftpflichtversicherung Ausland
Der Urlaub gehört zu der schönsten Zeit des Jahres. Möglichst unbeschwert und sorgenfrei möchten wir die freien Tage an den schönsten Orten dieser Welt verbringen. Aber natürlich können uns – genauso wie zuhause – auch im Ausland Missgeschicke passieren, die kleinere oder größere Sach- und Personenschäden nach sich ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir uns in Frankreich, Argentinien oder Japan aufhalten: Haben wir einen Schaden verursacht, haften wir dafür in vollem Umfang und müssen die entstandenen Kosten ersetzen. Wer eine private Haftpflichtversicherung besitzt, kann beruhigt sein. Die Haftpflichtversicherung Ausland ist in jeder guten Haftpflichtversicherung enthalten und bietet den vollen Versicherungsschutz. Mit anderen Worten: Die Haftpflichtversicherung Ausland zahlt bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungssumme für
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Personenschäden
die der Versicherte rund um den Globus verursacht.
Haftpflichtversicherung Ausland auch für längere Auslandsaufenthalte
Eine Reise ins Ausland dauert in der Regel ein bis drei Wochen, manchmal kann ein Auslandsaufenthalt aber auch auf mehrere Monate, ein Jahr oder noch länger ausgedehnt werden, zum Beispiel bei einem Auslandssemester oder einer beruflichen Auszeit. Die Gültigkeitsdauer für eine Haftpflichtversicherung Ausland ist jedoch – im Gegensatz zu der privaten Haftpflichtversicherung im Inland– zeitlich begrenzt und kann je nach Tarif variieren. Meistens liegt die maximale Auslandsaufenthaltsdauer für vollen Versicherungsschutz bei 12 Monaten. In EU-Ländern ist sie meist sogar länger und beträgt je nach Anbieter zwischen zwei bis fünf Jahren. Der Hauptwohnsitz muss jedoch weiterhin im Inland bestehen. Wird die Reise für eine Rückkehr nach Deutschland unterbrochen, beginnt der Fristablauf für die Haftpflichtversicherung Ausland jedes Mal wieder aufs Neue. Wer jedoch plant, seinen Hauptwohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen, der benötigt eine Haftpflichtversicherung des jeweiligen Landes, da die bisherige Haftpflichtversicherung Ausland dort ihre Gültigkeit verliert.
Haftpflichtversicherung Ausland für Immobilien im Ausland
Wer ein Ferienhaus oder eine -wohnung im Ausland besitzt, für den empfiehlt es sich, die Haftpflichtversicherung Ausland bei verschiedenen Anbietern zu vergleichen. Ein eigenes Ferienhaus im Inland ist meist in der Wohnungs-Haftpflicht versichert. Ob dies auch für Immobilien im Ausland gilt, sollte vorher geprüft werden. Viele Tarife bieten die Haftpflichtversicherung Ausland zumindest für privat genutzte Immobilien im europäischen Ausland an. Einige versichern darüber hinaus sogar die Vermietung von Wohnungen oder Häusern im Ausland. Wer ein Ferienhaus im Ausland für die Dauer der Reise kurzzeitig mietet, der sollte seine Haftpflichtversicherung Ausland vorher checken, ob eine sogenannte Mietsachschädenklausel auch hierbei mit eingeschlossen ist.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung Ausland sein?
Grundsätzlich ist die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung Ausland genauso hoch wie die der „normalen“ Haftpflichtversicherung für vom Versicherten verursachte Schäden. Generell sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung Ausland mindestens drei Millionen Euro betragen, empfohlen werden sogar Summen von fünf oder sogar zehn Millionen Euro. Vor allem in neuer Umgebung mit ungewohnten Gepflogenheiten und Regeln kann es im Ausland schnell zu Missgeschicken oder Unfällen größeren Ausmaßes kommen. Befindet man sich beispielsweise in einem Land mit Linksverkehr und missachtet diese Tatsache versehentlich beim Überqueren der Straße, kann die Folge ein Unfall sein, bei dem nicht nur Blech- sondern auch Personenschäden entstehen. Die Kosten können schnell in die Millionenhöhe steigen und den Versicherten vor den finanziellen Ruin stellen. Die Haftpflichtversicherung Ausland übernimmt alle anfallenden Kosten für
- die Behandlung von verletzten Personen
- die Reparatur und Wiederherstellung von Sachen
- die Folgeschäden
- den Verdienstausfall, die Renten- und Pflegezahlungen sowie Schmerzensgeldforderungen
Wer ist in der Haftpflichtversicherung Ausland mitversichert?
Sämtliche Personen, die in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, genießen auch mit der Haftpflichtversicherung Ausland vollen Versicherungsschutz im Ausland. Mitversichert werden können folgende Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und namentlich im Vertrag der Haftpflichtversicherung Ausland erwähnt werden:
- der Ehe- oder Lebenspartner
- unverheiratete Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
- Eltern, Großeltern oder weitere Personen
Sollten die Kinder sich während des Studiums für ein Auslandssemester entscheiden oder noch während der Schulzeit bei einer Gastfamilie als Au-pair im Ausland arbeiten, sind sie über die familiäre Haftpflichtversicherung Ausland in der Regel mitversichert.
Passiver Rechtsschutz bei der Haftpflichtversicherung Ausland
Vor allem bei Schadensfällen im Ausland kann sich der passive Rechtsschutz bei der Haftpflichtversicherung Ausland als äußerst sinnvoll erweisen. Denn nicht immer sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherten berechtigt. Die Folge sind Rechtsstreitigkeiten, die den Versicherten wahrscheinlich vor eine enorme Herausforderung stellen, schon allein durch sprachliche Verständigungsschwierigkeiten. Die Haftpflichtversicherung Ausland prüft die Rechtmäßigkeit der Forderung und verteidigt ihre Interessen bei Bedarf auch vor ausländischen Gerichten.