Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist zum Teil groß. Das liegt vor allem daran, dass beide Versicherungssysteme auf zwei völlig unterschiedlichen Grundlagen aufbauen. Die gesetzliche Krankenkasse basiert auf dem Solidaritätsprinzip, die private Krankenversicherung auf dem Leistungsprinzip. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual bis zu einem Höchstbeitrag vom monatlichen Einkommen berechnet. Unabhängig davon, wie viel jeder Versicherte auf diese Weise letztlich einzahlt, erhält jeder gesetzlich garantierte Leistung. Insbesondere Menschen mit einem geringen Einkommen profitieren von diesem System. Wer sozialversicherungspflichtig ist, muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist, zum Beispiel viele Selbstständige, hat die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Alternativ besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche und private Krankenversicherung Unterschied
Ein entscheidender Unterschied der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht darin, dass sie vollständig auf einem Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer basiert. Den Vertrag können Versicherungsnehmer und Anbieter im Grunde sehr frei gestalten. Dem Versicherten werden in dem Vertrag bestimmte Leistungen zugesichert. Auf diese Leistungen hat er einen vertraglich gesicherten Anspruch. Abhängig von den vereinbarten Leistungen gestalten sich auch die Beiträge individuell. Wer viele Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss viel zahlen, wer nur wenige Leistungen möchte, zahlt weniger. Hinzu kommen Aufschläge, die die Versicherung für erhöhte Risiken erhebt. In jedem Fall aber sind die Beiträge völlig unabhängig vom Einkommen des Versicherten.