Die Geschäftsversicherung der Generali


    Weshalb ist eine Geschäftsversicherung sinnvoll?

    Logo Ergo Schäden im Unternehmen lassen sich nicht vermeiden.

    Sie lassen sich jedoch gut absichern, so dass das Unternehmen nicht auf den finanziellen Risiken dieser Schäden sitzen bleibt.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit der Geschäftsversicherung abgedeckt?

    Mit der Geschäftsversicherung der Generali sind folgende Sachen und Umstände – zum Neuwert – versichert:

    • kaufmännische und technische Geschäftseinrichtung
    • Betriebseinrichtung im Freien auf dem versicherten Grundstück (im Lebensmittelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe)
    • Vorräte und Waren
    • Werkzeuge und Maschinen

    In der gebündelten Geschäftsversicherung der Generali sind verschiedene Einzelversicherungen enthalten, die ein Unternehmen gegen Schäden durch die so genannten FELS-Risiken absichern:

    • F – Versicherung gegen Schäden durch Feuer
    • E – Versicherung gegen Schäden durch Einbruch
    • L – Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser
    • S – Versicherung gegen Schäden durch Sturm

    Zusätzlich kann sich das Unternehmen auch gegen Ertragsausfälle und Glasschäden versichern. Eine Infektionsschutzversicherung kann ebenfalls ergänzend abgeschlossen werden.

    Zusätzlicher Baustein zur Geschäftsversicherung: Ertragsausfallversicherung

    Im Schadensfall kann unter Umständen die betriebliche Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden. Als Folge davon bleiben Umsätze aus, während fortlaufende Kosten jedoch weiterhin anfallen.

    Zusätzlich zur Geschäftsversicherung bietet die Generali daher den Baustein Ertragsausfallversicherung an. Sie tritt ein, wenn durch einen versicherten Schaden Erträge nicht mehr erwirtschaftet werden können, die dennoch fortlaufenden fixen Kosten (wie beispielsweise die Miete für die Unternehmensräumlichkeiten) aber trotzdem beglichen werden müssen. Hierfür stellt die Versicherung aktuell (07/2015) zwei jährliche Versicherungssummen zur Verfügung: entweder bis zu € 2,5 Mio. oder bis zu € 10 Mio.

    Zusätzlicher Baustein zur Geschäftsversicherung: Glasversicherung

    Dieser Baustein kann einzeln oder in einer gebündelten Versicherung abgeschlossen werden. Die Glasversicherung ist vor allem für diejenigen Unternehmen sinnvoll und empfehlenswert, die über größere Glasflächen, Glastüren oder -elemente und aufwendige Verglasungen im Innen- oder Außenbereich verfügen.

    Der Schutz dieser Versicherung umfasst montierte oder eingesetzte:

    • Scheiben, Spiegel und Platten aus Glas
    • Platten oder Scheiben aus Kunststoff
    • Platten aus Glaskeramik
    • Bausteine aus Glas und Profilbaugläser
    • Lichtkuppeln aus Kunststoff oder Glas
    • Innen- und Außenverglasungen mit einer Größe der einzelnen Scheiben von bis zu 10 m²
    • Mobiliarverglasungen: an Einrichtungsgegenständen am Versicherungsort sowie an Vitrinen und Schaukästen außerhalb davon (jedoch nur auf dem Grundstück, auf dem sich der versicherte Ort befindet)

    Als Versicherungsort gelten die im Versicherungsschein genannten Unternehmensräume und Lagerstätten.

    Zusätzlicher Baustein zur Geschäftsversicherung: Infektionsschutzversicherung

    Der Baustein der Infektionsversicherung ist wichtig für Unternehmen und Betriebe im Gesundheitswesen sowie im Lebensmittel- und Genussmittelbereich. Mit ihr sind sämtliche Erlöseinbußen abgesichert, die dadurch entstehen, dass der reguläre betriebliche Ablauf aufgrund eines versicherten Schadens eingestellt werden musste.

    Musste das Unternehmen aufgrund einer übertragbaren Krankheit (definierte Krankheitserreger und Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz) geschlossen werden (Betriebsschließung), so sind neben den Umsatzeinbußen auch die Waren gegen Verlust versichert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Waren auf behördliche Anordnung hin vernichtet und entsorgt werden mussten.

    Der Versicherungsschutz umfasst bei diesem Baustein:

    • Ersatz des entgangenen Gewinns
    • Zahlung der fortlaufenden fixen Kosten sowie der Löhne und Gehälter
    • Übernahme der Kosten für Desinfektion und Vernichtung aufgrund einer behördlichen Anordnung
    • Sachschäden im Zusammenhang mit der Vernichtung von Waren

    Was ist bei Abschluss der Geschäftsversicherung zu beachten?

    Die Generali verzichtet bei ihrer Geschäftsversicherung auf den Einwand einer Unterversicherung. Sie verzichtet zudem auf den Einwand, dass ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sei.