Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Gebäudeversicherung?
Wie bei jeder Versicherung entstehen auch beim Abschluss einer Gebäudeversicherung Kosten.
Es handelt sich bei diesen sogenannten Abschlusskosten um die Aufwendungen, die das Versicherungsunternehmen zu verzeichnen hat, während es zum Beispiel:
- Werbebroschüren druckt und verbreitet
- Anzeigen gestaltet und schaltet
- Antragsformulare entwickelt und verschickt
- Makler und Mitarbeiter beschäftigt
- Risiken prüft
- eingehende Anträge bearbeitet
- Versicherungspolicen ausstellt, druckt und versendet
Als Versicherungsnehmer müssen Sie für diese Kosten aufkommen. Dies werden Sie jedoch nicht direkt bemerken, weil beim Abschluss einer Gebäudeversicherung alle Kosten, die für das Versicherungsunternehmen anfallen, bereits bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrags mit eingerechnet sind. Sie zahlen also die Versicherungsprämie, die Ihnen genannt wurde, und decken damit gleichzeitig auch die Kosten für die Gebäudeversicherung mit ab.
Dieses Vorgehen ist allgemein üblich, wenn es sich bei der abzuschließenden Versicherung um eine der sogenannten Risikoversicherungen handelt. Bei den Risikoversicherungen bekommen Sie als Versicherungsnehmer nur dann einen Geldbetrag ausgezahlt, wenn der versicherte Schadensfall wirklich eintritt. So übernimmt zum Beispiel Ihre Gebäudeversicherung die Kosten, wenn das versicherte Gebäude beschädigt oder zerstört wird. Sollte jedoch während der Vertragslaufzeit kein Versicherungsfall eintreten, so verbleibt das Geld beim Versicherer. Die Beiträge der schadensfreien Versicherungsnehmer dienen also bei der Gebäudeversicherung dazu, die Kosten bei den geschädigten Versicherungsnehmern zu decken, welche oftmals sehr viel höher liegen als die von ihnen selbst eingezahlten Beiträge.
Etwas anders verhält es sich bei den Versicherungsarten, bei denen ein Kapital für den Versicherungsnehmer aufgebaut wird, wie zum Beispiel bei der Lebensversicherung oder der privaten Rentenversicherung. Hier ist es so, dass die eingezahlten Beiträge angespart und am Ende der Laufzeit – oder im Falle der Lebensversicherung auch beim Ableben des Versicherten – ausgezahlt werden. Die Abschlusskosten werden bei den kapitalbildenden Versicherungen während der ersten Vertragsjahre gleichmäßig von den eingezahlten Beiträgen abgezogen, bis sie vollständig abgeglichen sind. Danach steigt also der Sparanteil bei der Versicherungsprämie entsprechend an.
Sind die Kosten für die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Die Antwort auf die Frage nach der steuerlichen Anerkennung der Kosten für die Gebäudeversicherung richtet sich danach, durch wen das versicherte Gebäude genutzt wird.
Handelt es sich um eine Eigennutzung, das heißt, der Eigentümer der Immobilie wohnt auch selbst dort, dann kann er die Kosten seiner Gebäudeversicherung nicht von der Einkommensteuer absetzen. Das Finanzamt erkennt als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 EStG nur Versicherungsbeiträge an, die für Produkte zur Vorsorge und zum unmittelbaren Schutz des Versicherungsnehmers entrichtet werden. Hierunter fallen beispielsweise die Prämien für
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Haftpflichtversicherung.
Die Kosten für die Gebäudeversicherung hingegen gehören jedoch ebenso wie die Beiträge zur Hausratversicherung nicht in diese Kategorie, da sie dem Schutz des privaten Vermögens des Versicherungsnehmers dienen.
Wenn allerdings der Eigentümer seine Immobilie vermietet, dann lassen sich die Kosten für die Gebäudeversicherung sehr wohl absetzen, und zwar nach § 9 EStG als Werbungskosten. Sie werden in diesem Fall bei der Einkommensteuererklärung den „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ gegenübergestellt. Da die Versicherungsbeiträge einer Reparatur oder dem Wiederaufbau der versicherten Immobilie im Schadensfall dienen, tragen sie zur „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen” bei. Die Bedingung für die gesetzliche Anerkennung als Werbungskosten ist somit erfüllt.
Welche Kosten trägt die Gebäudeversicherung im Schadenfall?
In der Gebäudeversicherung sind die Kosten für Schäden an allen fest verbauten Bestandteilen abgedeckt, also an
- Grundmauern
- Dach
- tragenden Wänden
- Fundament
- Kellergewölben
- fest verbauten Fußböden
- fest eingebauter Haustechnik (zum Beispiel Klimaanlage).
Dabei übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten bei folgenden Schadensarten:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Blitzschlag
- Explosionen
- Vandalismus
Ratsam ist außerdem der Einschluss der sogenannten Elementarschäden in den Versicherungsschutz. Dann übernimmt die Gebäudeversicherung auch die Kosten für Schäden durch
- Überschwemmungen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Lawinen
- Erdrutsche
- Erdabsenkungen.
Kommt es zu einem der oben genannten Schäden an der versicherten Immobilie, dann trägt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Instandsetzung bzw. den Wiederaufbau. Bei schwerwiegenden Schäden bestellt der Versicherer zunächst einen Sachverständigen, der die Situation begutachtet. Auch für die im Zusammenhang mit dem Gutachten auftretenden Kosten kommt die Gebäudeversicherung auf.
Darüber hinaus können je nach Anbieter noch weitere Leistungen in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Dann ist es zum Beispiel auch möglich, dass die Gebäudeversicherung Kosten für
- Hotelübernachtungen,
- Folgeschäden (zum Beispiel durch Ruß oder Löschwasser),
- Umweltschäden (zum Beispiel durch ausgelaufenes Heizöl) oder
- Schuttbeseitigung
trägt. Ob diese Bausteine von vornherein mit enthalten sind oder eventuell als zusätzliche Option hinzugewählt werden können, hängt vom jeweiligen Tarif ab und sollte im Voraus genau geprüft werden.
Festlegung der Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung
Die Höhe für die Erstattung der Kosten durch die Gebäudeversicherung wird nach oben hin durch die festgelegte Deckungssumme begrenzt. Diese möglichst genau zu bestimmen gehört zu den wichtigsten Vorarbeiten beim Abschluss der Versicherung. Versichert wird die Immobilie immer zum Neuwert, also zu dem Wert, den ein Wiederaufbau des Gebäudes hätte. Um hier eine vergleichbare Größe zu erhalten, wird der Neuwert in Bezug auf ein bestimmtes Jahr berechnet. Hierfür hat man das Jahr 1914 gewählt, weil bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs die Immobilienmärkte stabil und die Währung noch goldgedeckt war. Ermittelt wird also der Wert, den das Gebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Dementsprechend wird dieser auch in Goldmark angegeben.
Der Wert 1914 wird anschließend mit dem sogenannten Baupreisindex verrechnet, einer regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Größe, welche verschiedene Kostenentwicklungen innerhalb der Baubranche beschreibt. Unter anderem erfasst er die Veränderungen von Materialkosten und Löhnen. Insofern handelt es sich bei der Deckungssumme für die Gebäudeversicherung also um eine flexible Größe. Diese „Versicherung zum gleitenden Neuwert“ ist jedoch wichtig, damit die Versicherungssumme stets angemessen bleibt.
Wie können die Kosten einer Gebäudeversicherung effizient verglichen werden?
Wenn Sie die Kosten für Ihre Gebäudeversicherung schnell und effizient vergleichen wollen, dann sollten Sie hierfür unseren Vergleichsrechner nutzen.
Es handelt sich hierbei um ein Hilfsmittel für den Vergleich verschiedener privater und gewerblicher Versicherungen, das wir allen Interessenten kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung stellen. Um die Kosten Ihrer Gebäudeversicherung und andere Tarifmerkmale zu vergleichen, müssen Sie zunächst einige Informationen zu dem betreffenden Gebäude angeben, zum Beispiel:
- das Baujahr
- die Bauart
- die Wohnfläche
- eventuell den Zeitpunkt der Sanierung
- eventuell vorhandene Zusatzgebäude wie Garagen oder Gartenhäuser.
Auch eventuelle Zusatzwünsche wie den Einschluss von Elementar- oder Glasschäden können Sie angeben. Anschließend zeigt der Vergleichsrechner innerhalb weniger Sekunden die für Sie günstigsten Angebote zu Gebäudeversicherung inklusive der Kosten, der Deckungssumme und einer eventuellen Selbstbeteiligung an.