Firmenrechtsschutzversicherung VHV

     

    Logo VHV Im Alltag eines Unternehmers oder eines Selbstständigen kommt es oft zu Situationen, die in einem Rechtsstreit enden. Ein Lieferant liefert nicht wie vereinbart, oder es kommt mit einem Mitarbeiter zu einem Streit über Urlaubsansprüche.

    Egal, um was es bei einem Rechtsstreit geht – er kostet Geld. Häufig sehr viel Geld. Mit der Firmen- oder Gewerberechtsschutzversicherung der VHV können sich Unternehmer vor diesen Kosten schützen. Im Falle eines Rechtsstreites übernimmt die Versicherung die Kosten zum Beispiel für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten oder auch Gutachten.


    Firmenrechtsschutzversicherung VHV – Kosten

    Wie auch in anderen Versicherungsbereichen bietet die VHV für die Firmen-/Gewerberechtsschutzversicherung unterschiedliche Tarife für verschiedene Berufsgruppen an. Im Angebot sind Tarife für:

    • Bauhauptgewerbe
    • Bauhandwerk
    • Architekten und Ingenieure
    • Hersteller, Zulieferer und Händler
    • Bau- und Gebäudedienstleister
    • Handel, Handwerk, Dienstleistungen
    • Industrie
    • IT-Unternehmen
    • etc.

    Jeder dieser Tarife ist auf bestimmte Risiken angepasst, die in einer Branche, bzw. einem Berufsfeld besonders häufig vorkommen. Auf Grund dieser Unterschiede lassen sich auch keine pauschalen Aussagen zu den Kosten machen. Hinzu kommt, dass für die unterschiedlichen Tarife auch weitere verschiedene Zusatzoptionen angeboten werden.


    Firmen-/Gewerberechtsschutzversicherung VHV – Ausschlüsse

    Die Firmenrechtsschutzversicherung der VHV stellt einen sehr umfassenden Versicherungsschutz dar. So sind die Deckungssummen unbegrenzt und selbst ein Strafrechtsschutz für Vorsatztaten, der einen Schutz bis zur rechtskräftigen Verurteilung bietet, lässt sich integrieren. In wieweit in den einzelnen Tarifen bestimmte Ausschlüsse gelten, sollte in den jeweiligen Tarifbedingungen geprüft werden. Generell gelten verschiedene Ausschlüsse wie auch bei anderen Anbietern. So werden zum Beispiel bei einer rechtskräftigen Verurteilung keine Straf- oder Ordnungsgelder von der Versicherung getragen. Auch Steuernach- oder Rückzahlungen, zu denen der Versicherte rechtskräftig verurteilt wird, werden nicht übernommen.


    Mindestabsicherung der VHV Gewerberechtsschutzversicherung

    Die Mindestabsicherung der Tarife der VHV für eine Gewerberechtsschutzversicherung ist sehr umfangreich. Die Deckungssumme ist unbegrenzt und auch bei einem Versichererwechsel besteht ein zeitlich nahtloser Versicherungsschutz. Selbst wenn neue Risiken abgesichert wurden. Durch verschiedene Zusatzoptionen lässt sich der Versicherungsschutz stark erweitern.


    Die VHV Gewerberechtsschutzversicherung im Vergleich

    Das Angebot der VHV Gewerbe-/Firmenrechtsschutzversicherung ist im Vergleich mit anderen Anbietern sehr umfangreich und ermöglicht durch die unterschiedlichen Tarife eine sehr gezielte Absicherung der individuellen Risiken. Wer zur Zielgruppe der Tarife gehört, sollte sie in jedem Fall in einen Vergleich einbeziehen.