Die HDI konzipiert für Firmen und Gewerbetreibende zugeschnittene Rechtsschutzangebote.
Sie helfen im Ernstfall, Kosten für rechtliche Unterstützung, Kosten für Prozessführung, Abwehr von Ansprüchen und Vorwürfen und die Durchsetzung eigener Interessen zu kompensieren.
Besonders im gewerblichen Bereich sind wegen häufig komplexer Sachlagen langfristige Rechtsstreitigkeiten an der Tagesordnung. Ein optimaler Gewerberechtsschutz ist vor diesem Hintergrund eine wichtige geschäftliche Risikokontrolle.
Abhängig von der wirtschaftlichen Aufstellung des Unternehmens, der Struktur seiner Mitarbeiter und dem Geschäftsfeld lassen sich optimale Varianten für einen Gewerberechtsschutz (bzw. einen Firmenrechtsschutz) über die HDI abdecken.
Wichtig für die Absicherung des Unternehmens sind die Versicherbarkeit spezifischer Interessen. Die HDI bietet den Gewerberechtsschutz umfassend an. Der Fokus des jeweiligen Angebots kann frei gewählt werden.
Bei der HDI sind mit versichert sind oder können im Vertrag eingeschlossen werden:
- Belange im Zusammenhang mit Firmenwagen und dem Firmenfuhrpark
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
- Strafrechtsschutz (erweitert auch bei Vorwürfen von Vorsatz)
- Vertragsrechts- und Sachenrecht
- weitere, auch privatrechtliche Belange für verschiedene Gruppen von Versicherungsnehmern.
Welche Kosten entstehen für den Firmenrechtsschutz bei der HDI?
- Je nach Zusammenstellung des konkreten Versicherungsvertrag entstehen Kosten in unterschiedlicher Höhe.
- Es werden regelmäßig reguläre Ratenbeiträge fällig, die zur Vertragserfüllung und -gültigkeit geleistet werden müssen.
- Darüber hinaus können für bestimmte Leistungen Selbstbehalte vereinbart werden, um die Ratengestaltung dem unternehmerischen Kalkulationsziel anzupassen.
- Grundsätzlich erfolgt die Deckung im Firmenrechtsschutz der HDI ohne Begrenzung. Die Leistung wird über die Ratenzahlung abgeglichen.
Was ist im Firmenrechtsschutz der HDI nicht versichert?
Der Gewerbe- bzw. Firmenrechtsschutz übernimmt für den Versicherten Leistungen aus rechtlichen Auseinandersetzungen. Dazu zählen die Übernahme vereinbarter Anwaltskosten, Gerichts- und Prozesskosten, Gutachterkosten je nach Sachlage und Kosten für Mediation.
Nicht versichert sind demnach:
- Leistungen aus Schäden, die verhandelt werden. Bspw. Haftpflichtansprüche, die im zutreffenden Schadenfall von der jeweiligen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung getragen werden müssen
- Zahlungen als Strafen, die aus Prozessen resultieren
- Leistungen bei Verurteilung nach Vorsatz.
Je nach Gestaltung des konkreten Versicherungsvertrags können aus dem Gewerberechtsschutz der HDI Leistungen für bestimmte Rechtsbereiche ein- und ausgeschlossen werden.
Weiterhin erbringt der Firmenrechtsschutz der HDI keine Materialleistungen nach Schadenfällen, auch wenn die entsprechenden Fälle unter Wirkung des Gewerberechtsschutzes verhandelt werden.
Bestehen Mindestanforderungen beim Firmenrechtsschutz der HDI?
Die Absicherung des gewerblichen Firmenrechtsschutzes ist auf unternehmerische Tätigkeiten fokussiert. Darüber hinaus gehende Leistungen an Privatpersonen können je nach Versicherungsaufbau und Aufbau des versicherten Unternehmens bedingt und genau beschrieben im Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.
Dazu zählt vor bestimmtem Hintergrund bspw. die Mitversicherung privater PKW oder privater Belange im Familien- und Erbschaftsrecht.
Welche Unterschiede hat der Gewerberechtsschutz der HDI im Vergleich zu anderen Versicherern?
Vertragsstreitigkeiten können separat versichert werden mit eigener Festlegung des Mindeststreitwerts
Die HDI bietet spezielle Pakete an, die herausgestellte Rechtsleistungen bereit halten. Dazu zählt die einzeln abzusichernde rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht. Ein Kunde oder Abnehmer will auf Grund einer bestimmten Klausel nicht zahlen und will die Zahlungsverpflichtung abwehren – der Gewerberechtsschutz greift für Beratung und gerichtliche Mittel.
Ausgewählt werden Fachanwälte mit entsprechendem Spezialfeld. Eingeschlossen sind ebenfalls Vertragsprüfungen im Vorfeld.
Rechtsunterstütztes Forderungsmanagement
Müssen Forderungen rechtlich durchgesetzt werden (und soll dieser Vorgang planmäßig verlagert werden) bietet die HDI entsprechende Leistungen in einem gesonderten Paket an.
Telefonische und Online-Beratung
Telefonische Beratung und die Möglichkeit, online Unterstützung bei Rechtsfällen zu erhalten, werden von der HDI in die Angebote zum Gewerberechtsschutz eingeschlossen.