Familienrechtsschutz bei Trennung


    Familienrechtsschutz bei einer Trennung – daran sollten Sie denken

    versicherungscheck24 - Familienrechtsschutz - TrennungHaben Sie sich von Ihrem Lebens- oder Ehepartner getrennt, müssen Sie gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung für die Familie neu abschließen. Es gilt grundsätzlich, dass der Familienrechtsschutz bei einer Trennung nur noch für den Versicherungsnehmer und alle anderen Familienmitglieder besteht. Sind Sie der Versicherungsnehmer, müssen Sie sich keine neue Familienrechtsschutzversicherung suchen, Sie sollten jedoch Ihren ehemaligen Partner aus der Police entfernen lassen. Planen Sie einen Umzug oder das Anlegen einer neuen Bankverbindung, müssen Sie dies jedoch dem Anbieter Ihrer Rechtsschutzversicherung unverzüglich mitteilen.

    Ist Ihr ehemaliger Ehe- oder Lebenspartner der Versicherungsnehmer, sollten Sie sich frühzeitig um den Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung kümmern. Hierdurch können Sie auch nach der Trennung noch gegen Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Beruf, Verkehr, Privates und Immobilien abgesichert sein.


    Der Familienrechtsschutz bei Ihrer Trennung – die professionelle Beratung

    Im Rahmen Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie den Beratungs-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Haben Sie eine partnerschaftliche Trennung vollzogen, sollten Sie den Rechtsschutz im Bereich des Lebenspartnerschafts- und Familienrechts nutzen.

    Eine Beratung die durch den Familienrechtsschutz bei der Trennung unterstützt wird hat folgende Vorzüge für Sie:

    • Information über Ihre Pflichten
    • Information über Ihre Rechte
    • eventuell gerichtliche Vorbereitung
    • Tipps bei einer Trennung

    Die meisten Kunden von Familienrechtsschutzversicherungen schließen auch zusätzlich eine private Krankenversicherung für Familien ab.

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