Weshalb ist eine Eventversicherung sinnvoll?
Veranstaltungen und Events größeren Umfangs müssen verlässlich abgesichert sein. Egal, ob Schäden,
die Besuchern aus der Teilnahme an Events entstehen, oder Schäden, die Dienstleistern geltend machen – der Veranstalter muss besonders für Haftpflichtschäden
im vollen Umfang aufkommen.
Im Vorfeld ist das Volumen solcher Schäden und
damit das finanzielle Risiko für das Event nicht verlässlich kalkulierbar.
Insbesondere Personenschäden verursachen regelmäßig hohe Kosten und müssen durch eine passende Eventversicherung aufgefangen
werden, wenn erhebliche finanzielle Belastungen des Veranstalters verhindert werden sollen.
Die Eventversicherung macht das Risiko solcher Forderungen kalkulierbar.
Sie umfasst je nach Anbieter mindestens die Absicherung von Haftpflichtschäden und Risiken aus dem Veranstaltungsbetrieb allgemein und wird im erweiterten Sinn auch für die Kompensation aller Kosten aus einem möglichen Ausfall oder einer Umlage der Veranstaltung verwendet.
Vor diesem Hintergrund leistet die Eventversicherung einen wesentlichen Beitrag zum Risikomanagement der gesamten Veranstaltung.
Das gilt vor allem für:
- Großereignisse mit offener und umfangreicher Teilnehmerzahl
- öffentliche, nicht-ständige Veranstaltungen
- bestimmte saisonal wiederkehrende Veranstaltungen (z.B. bei Promoting-Shows oder Roadshows)
- Firmen- und Unternehmens-Events
- größere private Veranstaltungen (in der Regel mit erweitertem Personenkreis, z.B. auf Hochzeiten oder Jubiläen, etc.).
Der Beitrag zur Eventversicherung wird für die Haftpflicht nach Größe und Teilnehmerzahl bestimmt. Soll der Ausfall der Veranstaltung versichert werden, wird in der Regel der grundlegende Kostenpunkt der Veranstaltungsplanung zur Grundlage für die Beitragsbestimmung herangezogen. Das Risiko von Zusatzkosten aus Schadenfällen wird mit der Eventversicherung in diesem Sinne kalkulierbar.
Die Eventversicherung sichert nicht nur das Event selbst, sondern auch dessen Vor- und Nachbereitung umfassend ab.
Welche Leistungen und Gefahren sind in der Eventversicherung eingeschlossen?
Von der Eventversicherung in der Haftpflicht gedeckte Leistungen und Gefahren
Tritt die Eventversicherung oder Veranstaltungsversicherung als Haftpflichtversicherung ein, dann für alle Schäden, die Dritten durch Teilnahme an der Veranstaltung oder an der Vorbereitung oder beim Abbau der Veranstaltung entstehen.
Unter anderem tritt die Eventversicherung ein, wenn:
- einem Besucher durch ein loses Bühnenteil ein erheblicher körperlicher Schaden durch Herabfallen verursacht wird. Die Kosten umfassen neben der Vor-Ort-Versorgung Aufwendungen für Rehabilitation und Genesung sowie bestätigte Verdienstausfälle. Die Eventversicherung deckt diese Kosten für den Veranstalter ab.
- einem Dienstleister wird von einem Mitglied der Veranstaltungs-Crew ein Schaden an seinem Fahrzeug verursacht. Die Eventversicherung tritt für die Kompensation ein.
Weitere Leistungen, besonders aus Vorwürfen, die Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben,
werden von der Eventversicherung übernommen.
Anteil von Rechtskosten in der Eventversicherung
Die Eventversicherung oder Veranstaltungsversicherung trägt Kosten
für die rechtliche Prüfung vorgeworfener Schadenersatzpflichten. Das umschließt die Prüfung der Vorwürfe, die Klärung unklarer Forderungen und die Zurückweisung unberechtigter Forderungen.
Die Kostenübernahme erstreckt sich bis in den Bereich gerichtlicher Klärung. Dies ersetzt aber nicht die Firmenrechtsschutzversicherung.
Hinweis: Die Kosten für rechtliche Schritte sind nicht in die Deckungssumme eingeschlossen. Sie werden regelmäßig von der Eventversicherung getragen. So steht auch nach eventueller gerichtlicher Feststellung der Berechtigung von erhobenen Forderungen die volle Versicherungssumme für die Kompensation der Schäden zur Verfügung.
Leistungen der Eventversicherung bei Veranstaltungsausfall
Wird die Eventversicherung als Veranstaltungsausfallversicherung geschlossen, trägt sie alle Kosten, die im Vorfeld der Veranstaltung aufgetreten sind und alle Kosten, die die Veranstaltung verursacht hat.
Dazu zählen u.a.:
- Vorauslagen und Vorbereitungskosten für Material und Aufbau, einschließlich Personalkosten
- Kompensationszahlungen für entgangene Sponsorengelder
- je nach Versicherungsvertrag auch entgangene Gewinne
- Kosten für Gagen und Gehälter
- Kosten für eine Umplanung des Events.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
- Deckung in der Haftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Eventversicherung richtet sich nach Größe und Umfang der geplanten Veranstaltung und der Anzahl erwarteter Teilnehmer. Sie wird pauschal festgelegt und umfasst Leistungen für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Grundsätzlich sollte die Gesamtdeckung der Eventversicherung eine Mindestdeckung von 2 Mio. Euro nicht unterschreiten. Empfohlen sind, immer mit Rücksicht auf die konkrete Veranstaltung, höhere Deckungen.
- Deckung bei Veranstaltungsausfall
Wird der Versicherungsvertrag hinsichtlich eines Ausgleichs für einen Veranstaltungsausfall geschlossen, wird die Deckung anhand der konkreten Kosten einschließlich Sponsoring und Preisgelder kalkuliert. Je nach Vertrag kann entsprechen die Gewinnkalkulation in die Festlegung der Deckungssumme einbezogen werden, wenn entsprechende Leistungen bei Schadeneintritt vorgesehen sind.