- Weshalb ist eine Drohnenversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind versichert?
- Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Welche Deckungs- bzw. Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Welche Vorteile bringt der Vergleich?
- Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Weshalb ist eine Drohnenversicherung sinnvoll?
Nicht nur zum Spaß und für das persönliche Hobby sind selbst steuerbare Drohnen, Copter und ferngelenkte Kleinfluggeräte zunehmend im Alltag zu finden. Ein wachsender Bereich ist der gewerbliche Einsatz.
- Drohnen und Quadcopter werden
- im Bereich der Bau-Analyse
- zur großflächigen Boden-Beobachtung
- zur Dokumentation von Schäden am Bau in unzugänglichen Lagen
- zur Vorbereitung von Instandsetzungsarbeiten in großer Höhe
- zur Erkundung und Begutachtung schwieriger Bau-Lagen
und in anderen Bereichen mit zunehmender Bedeutung gewerblich eingesetzt. Der Bedarf an einer speziellen Drohnenversicherung ist dementsprechend hoch.
Sie ersetzen kostspielige bemannte Flugeinsätze, gefährliche Bau-Besteigungen oder tragen wesentlich zu Effizienzsteigerung bei Reparaturen bei, wenn die Vorbereitung mit eine gezielten Analyse des Baumaterials erfolgen kann.
Mehr Nutzen – andere Risiken
Der Einsatz von Drohnen, Modell-Fliegern, Quad- oder Multicoptern birgt andere Risiken und muss entsprechend abgesichert werden.
Verschiedene Versicherungsunternehmen haben vor dem Hintergrund der wachsenden gewerblichen Bedeutung und vor allem der Deckungslücken, die die herkömmliche private Haftpflicht bereits für den privaten Einsatz von Drohnen birgt, gezielte Lösungen entworfen.
Die Drohnenversicherung deckt private, vor allem aber auch gewerbliche Absicherungsanforderungen gezielt ab. Der Leistungsbereich ist klar umrissen.
Rein technisch: Drohnen oder Quad- und Multicopter werden durch Funksignale gesteuert, die durch Abriss oder Störung ursächlich für Schäden sein können. Nicht nur einfache Bruch- und Schlag-Schäden durch eine Fehlsteuerung der Drohnen wird erfasst. Auch umfangreichere Risiken sind abgedeckt.
Faktor Mensch: Fehlsteuerung, fahrlässige Unfälle und weitere Ursachen sind in der Drohnenversicherung erfasst.
Die Drohnenversicherung ist als Haftpflichtversicherung für den Einsatz von Kleinfluggeräten konzipiert.
Absicherung gesetzlich vorgeschrieben
Zu den sachlichen Anforderungen kommt die gesetzliche Notwendigkeit der Absicherung von Quadcopter-Einsätzen. Schäden, die durch sie verursacht werden, gehen zu Lasten den „Piloten“, also desjenigen, der den Copter steuert.
Auf Grund des besonderen Betätigungsfeldes sind in den meisten herkömmlichen Haftpflichtversicherungen dieses grundlegenden Risiken nicht abgedeckt. Zusätzlicher Deckungsbedarf kann – wenn überhaupt – nur mit erheblicher finanzieller Zusatzleistungen erlangt werden.
Aber schon bei gewerblichem Hintergrund ist eine Drohnenversicherung die grundlegende Absicherungsform. Technische und menschliche Fehlerquellen und der Einsatz der Copter an sonst ungewöhnlichen Stellen machen das Haftungsrisiko schwer kalkulierbar. Vom Bruch einer Glasscheibe bis zum Schaden mit Folgen an Oberleitungen muss alles abgesichert sein.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind versichert?
Der Geschäftsbereich der Drohnenversicherung wächst und ist gegenwärtig sehr divers. Ein Vergleich muss vor Abschluss unbedingt erfolgen, denn nicht nur sind die Ansprüche zwischen privater und gewerblicher Absicherung sehr verschieden. Auch der Leistungsbereich je nach konkretem Einsatz kann sehr unterschiedlich ausfallen – denn Copter-Einsätze an Kraftwerken bergen potentiell höhere Risiken als die regelmäßige Fassaden-Kontrolle an Bürogebäuden und Hochhäusern.
Grundsätzlich versichert werden:
- Fehler beim Einsatz von Quadcoptern, der durch den Bediener fahrlässig begangen werden
- technische Defekte: Funkabriss, Akku-Ausfall, Motor- oder Rotorschäden
- meteorologische Einflüsse: Böen und Seitenwinde, Folgeschäden nach Hagelschlag, Regen u.a.
Der genaue Versicherungsbereich ergibt sich aus den jeweiligen konkreten Angeboten. Versichert werden steuernde Personen und Copter.

Schäden an Gebäuden
Zu großen Teilen werden Drohnen gewerblich eingesetzt zur Bewertung von Bauzuständen an Gebäuden, Vorbereitungsarbeiten und Dokumentationen von Reparaturarbeiten u.ä.
Daraus resultiert ein der Ursache nach umschlossenes Risikofeld, das in der Drohnenversicherung abgedeckt wird.
Versichert werden grundlegend:
- Glasbruch und Schäden an Fenstern und Scheiben, auch Laibung und Rahmen
- Schäden an Fassaden durch Einschlag oder Touchieren, ursächlich nach technischem Defekt oder menschlichem Fehler
- Schäden an der Gebäudeinfrastruktur, wie Strom- und Kommunikationseinrichtungen, Wasserleitungen u.a.
Schäden an Fahrzeugen und beweglichen Sachen
Nicht nur an Immobilien und festen Einrichtungen kann es zu Schäden beim Einsatz von Drohnen und Multicoptern kommen. Auch bewegliche Sachwerte, wie Fahrzeuge, sind in der Drohnenversicherung abgedeckt.
Geleistet wird bei:
- Sturz des Drohne auf ein Fahrzeug für alle Schäden
- Schäden an parkenden Fahrzeugen durch Streifen oder Touchieren
- Blech- und Glasbruchschäden durch Drohnenabstürze
- u.a. Schäden aus ähnlichen Ursachen
Personenschäden in der Drohnenversicherung
Die Absicherung von Personen gehört zu den zentralen Aufgaben der Drohnenversicherung.
Vor diesem Hintergrund muss die Deckungssumme entsprechend kalkuliert werden, denn versichert werden alle Kosten aus Verletzungen und ggf. auch langwierigen Heilungs- und Genesungsprozessen.
Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen?
Die Drohnenversicherung ist dem Grund nach als Haftpflichtversicherung konzipiert, die alle Schäden, die Dritten durch die Drohne entstehen.
Übernommen werden:
- Kosten nach Sachschäden für den Schadenersatz und weiteren Ausgleich
- Kosten für Folgeschäden und weiteren Kosten, etwa nach Notfall- und Rettungseinsätzen
- Heilungskosten, ggf. auch Reha- und Kur-Aufenthalte
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz wird umgehend nach Einrichtung der Drohnenversicherung eingerichtet. Er gilt ab Vertragsdatum oder später, wenn ein späterer Versicherungsbeginn eingerichtet wird.
Eine rückwirkende Deckung, für Fälle, deren Ursachen vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind, kann in der Drohnenversicherung nicht erreicht werden. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist darum bereits ab dem ersten Einsatz der Copter dringend empfehlenswert und je nach Hintergrund entsprechend gesetzlich verpflichtend.
Welche Deckungs- bzw. Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme der Drohnenversicherung muss nach den konkreten Risiken bestimmt werden. Im Allgemeinen sollte sie – vor dem Hintergrund mindestens der Absicherung von Personenschäden – mindestens zwischen 2 Mio. und 5 Mio. Euro umfassen.
Je nach Versicherungsunternehmen werden die Deckungssummen nicht nach den Schadenarten unterschieden. Das ist besonders wichtig beim Einsatz von Drohnen und Quadcoptern in risikoreicheren Umgebungen, wie über Industrieanlagen, Kraftwerken oder elektrischen und elektronischen Einrichtungen.
Die Deckungssumme muss dem Risiko entsprechend den konkreten Gegebenheiten angepasst werden. Der Vergleich gibt einen Überblick über aktuelle Deckungssummen und entsprechende Beitragshöhen.
Gezielte Risiko-Absicherung
Eine pauschale Absicherung für den gewerblichen Einsatz von Drohnen ist nicht empfehlenswert, wenn dabei nicht das konkrete Risiko-Feld beachtet wird. Denn besonders, wenn mögliche Folgeschäden entsprechend umfangreich sein können, muss die Absicherung angemessen erhöht werden.
Welche Vorteile bringt der Vergleich?
Besonders im relativ neuen und differenzierten Bereich der Drohnenversicherung ist ein aussagekräftiger Vergleich eine notwendige Grundlage, die passende und richtige Absicherung für den Drohneneinsatz im gewerblichen Bereich zu finden.
Der Vergleich zeigt anschaulich:
- Deckungssummen und Versicherungsbereich der unterschieden Angebote
- Beiträge und besondere Versicherungskonditionen
- Sonderleistungen und Einschränkungen
Im Vergleich kann die optimale Drohnenversicherung auf Wunsch direkt abgeschlossen werden.
Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn der Einsatz von Drohnen, Quad- und Multicoptern oder Kleinfluggeräten zum Kern der Unternehmensaufgaben zählt, sind die Beiträge für die Versicherung in der Regel steuerlich als Betriebsausgabe deklarierbar.
Ausschlaggebend ist das abgesicherte Schadenpotential und der Geschäftszweck. Zudem sollte die Integration der Drohnenversicherung in das gesamte Risikomanagement des Unternehmens entsprechend eingebunden werden.




