Weshalb ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll?
Sachschäden an sich sind bereits ärgerlich und kosten Geld. Wenn jedoch durch den Schaden auch noch der Betriebsablauf unterbrochen werden muss oder gar ganz ausfällt, so kann das die Existenz des Betriebes gefährden.
Denn neben den beschädigten oder zerstörten Sachwerten des Betriebs geht nicht nur der Gewinn verloren, der sonst hätte erwirtschaftet werden können. Zusätzlich müssen auch die noch immer anfallenden laufenden Kosten bedient werden.
Damit dieses finanzielle Risiko nicht die Existenz gefährdet, ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll – vor allem für kleinere und mittelständische Betriebe, wenn diese über keine großen Rücklagen verfügen.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung der Ergo abgedeckt? Welche Kosten werden von ihr übernommen?
Die Ergo bietet keine direkte Betriebsunterbrechungsversicherung an. Sie hat jedoch in ihrem Portfolio einige Versicherungen, die – je nach vorliegendem Fall – die Funktion einer Betriebsunterbrechungsversicherung erfüllen. Hierzu zählen zum Beispiel die folgenden Versicherungen:
- die Betriebskostenversicherung für Freiberufler und Selbstständige
- die Betriebsschließungsversicherung für Unternehmen der Lebensmittelbranche
- die Ertragsausfallversicherung als zusätzliche Versicherung zur Inhaltsversicherung – auch speziell für die Landwirtschaft
- die Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen
- eine spezielle Abdeckung für erneuerbare Energien
Die Betriebskostenversicherung der Ergo für Freiberufler und Selbstständige
Diese Versicherung ist vor allem für jene Freiberufler und Selbstständige sinnvoll, deren beruflicher Erfolg von ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten abhängt. Können sie ihre Patienten nicht behandeln, ihre Klienten nicht beraten oder ihre Mandanten nicht vertreten, weil sie einen Unfall erlitten haben oder länger erkrankt sind, so ist die Existenz des Unternehmens gefährdet.
Im Versicherungsfall ersetzt die Betriebskostenversicherung dem Versicherten die laufenden Betriebskosten, jedoch erst nach einer bestimmten Karenzzeit und auch maximal nur für zwölf Monate. Diese Haftzeit kann aber bei einer medizinisch notwendigen Spätversorgung auf zwei Jahre verlängert werden.
Der Versicherungsschutz umfasst des Weiteren:
- den Ersatz der Kosten für eine externe Ersatzkraft
- bei Betriebsaufgabe in der Folge von Berufsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers: die Übernahme der laufenden betrieblichen Kosten für zwei Monate und den Ersatz von Kosten zur Betriebsauflösung (bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme)
Die Betriebsschließungsversicherung der Ergo für die Lebensmittelbranche
Muss ein Unternehmen der Lebensmittelbranche aufgrund von übertragbaren Krankheiten oder Krankheitserregern schließen, greift der Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung:
- Übernahme der laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten und Raten
- Ersatz für den entgehenden Gewinn
- Übernehme der Kosten für Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung vernichteter Waren und Vorräte
- Bei Tätigkeitsverboten: Aufwendungen für Löhne und Gehälter für Ersatzkräfte
- Übernahme der Kosten für Desinfektion sowie für Maßnahmen zur Ermittlung und Beobachtung
Die Ertragsausfallversicherung der Ergo als zusätzliche Versicherung zur Inhaltsversicherung
Als ergänzende Versicherung übernimmt die Ertragsausfallversicherung bei einer Betriebsunterbrechung die weiterhin anfallenden betrieblichen Kosten und ersetzt den entgangenen Gewinn. Hierbei bietet die Ergo aktuell (09/2015) zwei Modelle an:
- die kleine Ertragsausfallversicherung: Versicherungssumme bis zu € 2,5 Mio.
- die gewerbliche Ertragsausfallversicherung: Versicherungssumme zwischen € 0,5 und € 5 Mio.
Zu den in der Ertragsausfallversicherung abgesicherten Kosten zählen unter anderem:
- ausfallende Erträge durch veränderte, nicht verfügbare oder abhanden gekommene Daten und Programme
- ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete Beschränkungen beim Wiederaufbau
- ausfallende Erträge durch nicht termingerechte oder gar ausbleibende Lieferung – so genannte Zuliefererrückwirkungsschäden
- Wertverluste
- Kosten durch Vertragsstrafen