Verursacht ein Unternehmer oder ein Selbstständiger im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit direkt oder indirekt einen Schaden an Personen, Sachen oder auch dem Vermögen von Personen, haftet er dafür – in vollem Umfang und mit seinem Privatvermögen.
Das gilt auch, wenn nicht er selbst, sondern ein angestellter Mitarbeiter einen Schaden verursacht.
Um den mitunter sehr großen finanziellen Risiken entgehen zu können, bietet sich die Betriebshaftpflichtversicherung der VHV an. Sie tritt im Falle eines berechtigten Schadensersatzanspruches ein und reguliert die entstandenen Kosten.
Betriebshaftpflichtversicherung VHV – Kosten
Das Angebot der VHV für Betriebshaftpflichtversicherungen umfasst derzeit insgesamt sieben unterschiedlich zugeschnittene Angebote für:
- Bauhauptgewerbe
- Bauhandwerk
- Industrie
- Hersteller, Zulieferer und Händler
- Bau- und Gebäudedienstleister
- Handel, Handwerk, Dienstleistungen
- IT-Unternehmen
Beispiel Bauhandwerk:
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- Betriebshaftpflicht Baugeräteführer
- Betriebshaftpflicht Bauwerksabdichter
- Betriebshaftpflicht Bauzeichner
- Betriebshaftpflicht Beton- und Stahlbetonbauer
- Betriebshaftpflicht Bodenleger
- Betriebshaftpflicht Brunnenbauer
- Betriebshaftpflicht Dachdecker
- Betriebshaftpflicht Estrichleger
- Betriebshaftpflicht Fliesenleger
- Betriebshaftpflicht Gerüstbauer
- Betriebshaftpflicht Kanalbauer
- Betriebshaftpflicht Maurer
- Betriebshaftpflicht Schreiner
- Betriebshaftpflicht Steinmetz
- Betriebshaftpflicht Straßenbauer
- Betriebshaftpflicht Stuckateur
- Betriebshaftpflicht Tischler
- Betriebshaftpflicht Trockenbaumonteur
Jedes dieser Angebote ist auf die besonderen Risiken der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten. Unterschiedliche Risiken bedeuten aber auch unterschiedliche Kosten. Hinzu kommt, dass einige der Angebote auch verschiedene optionale Leistungen enthalten, die in den Versicherungsschutz integriert werden können. Auch dies schlägt sich in den Kosten für den Versicherungsschutz nieder.
Betriebshaftpflichtversicherung VHV – Ausschlüsse
Neben einem umfangreichen Einschluss von verschiedenen Leistungen müssen auch einige Ausschlüsse berücksichtigt werden. Das betrifft insbesondere erst einmal jede Art von vorsätzlichen oder im Zusammenhang mit einer Straftat verursachten Schäden. Sie sind vom Versicherungsschutz wie bei jeder anderen Versicherung auch ausgeschlossen. Auch echte Vermögensschäden sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung der VHV ausgeschlossen. Abgesichert sind lediglich sogenannte abgeleitete Vermögensschäden.
Mindestabsicherung der VHV Betriebshaftpflichtversicherung
Die Mindestabsicherung richtet sich ebenfalls nach den unterschiedlichen branchenspezifischen Angeboten. Das heißt, die Deckungssummen für bestimmte Schadensarten sind an die jeweiligen typischen Risiken der Branchen angepasst. Auf diese Weise kann sinnvoll und effektiv sichergestellt werden, dass weder eine Unterversicherung noch eine Überversicherung durch „überflüssige“ Leistungen entsteht.
Die VHV Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich
Die VHV Betriebshaftpflicht ist in besonders hohem Maße flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anpassbar. Versicherte können dadurch sicherstellen, dass auch wirklich die für sie relevanten Risiken in angemessener Höhe abgesichert sind. Auf diese Weise enthält der Versicherungsschutz auch keine „unnötigen“ Leistungen, wodurch sich ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen lässt.