Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung


    Weshalb ist eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung - Landwirt mit einem Laptop Generell kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schadensersatzforderungen Dritter auf.

    Gerade im Bereich der Landwirtschaft kann ein Schaden sehr schnell geschehen und ist darüber hinaus nicht selten Existenz bedrohend.

    Beispielsweise können Tiere ausbrechen und auf den Nachbarsfeldern Flurschäden anrichten oder sogar einen Verkehrsunfall mit Personenschäden verursachen.

    Sollte in diesen Fällen kein Versicherungsschutz über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden sein, können die so entstandenen Kosten das finanzielle „Aus“ bedeuten.

    Bei einem solchen Schutz wird ebenso geprüft, ob die Ansprüche Dritter berechtigt sind, wobei unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Weiterhin schützt die Versicherung alle Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit, die in diesem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten. Auch die Einhaltung der Streu- und Räumungspflichten gilt es, zu beachten. Wenn der Weg für Mitarbeiter, Besucher und Kunden nicht sicher ist und aufgrund nicht geräumter oder gestreuter Zugänge Personen zu Schaden kommen, so haftet der Unternehmer. Für all diese Eventualitäten tritt die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ein.

    Da das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf die Qualität der Nahrung sowie die Kontrolle hinsichtlich der Tier-Haltungsbedingungen auch durch Lebensmittelskandale der Vergangenheit zunehmend geschärft wird, ist der Einkauf bei Hofläden für Viele eine willkommene Alternative zum Supermarkt. Das hat für die Landwirte einerseits Vorteile, birgt jedoch andererseits auch Risiken, da sie für die Verkehrssicherheit ihres Hofes verantwortlich sind. Weiterhin können Verdienstausfälle und/oder Schmerzensgelder anfallen. Da während der alltäglichen Arbeit in der Landwirtschaft mit vielen Unwägbarkeiten gerechnet werden muss, ist die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung der geeignete Schutz bei Schadensfällen, die vor unabsehbaren finanziellen Einbußen bewahrt.


    Wann handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb?

    Um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich immer dann, wenn dieser beispielsweise Nahrungsmittel produziert, Futter herstellt oder Fasern durch den Anbau von Pflanzen generiert. Natürlich spricht man auch dann von einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn sich das Unternehmen auf die Nutzung und die Zucht von Tieren spezialisiert hat. Generell gelten alle Unternehmen, die Mitglied in einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder in einer Gartenbauberufsgenossenschaft sind, als landwirtschaftlicher Betrieb. Das können ebenso Einzelbetriebe wie Personengesellschaften in Form einer GbR, aber auch Kapitalgesellschaften im Sinne einer AG sein.


    Welche Leistungen sind in einer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

    Diese Art der betrieblichen Haftpflichtversicherung wird immer dann genutzt, wenn es um Schadensersatzansprüche Dritter geht. Versichert sind sowohl Personen- als auch Sachschäden, die im Rahmen der gesamten Bewirtschaftung eines Bauernhofes entstehen können. Weiterhin sind Personen- und Sachschäden im Rahmen der Produkthaftung gedeckt, die Verbrauchern oder Abnehmern bei der Nutzung oder dem Verzehr eventuell produzierter Waren entstehen. Durch den Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung können auch Vermögensschäden abgesichert werden. Die Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung auf einen Blick:

    • Im Falle eines Schadens klärt die Versicherungsgesellschaft für den Versicherten die Haftungsfrage
    • Zu Unrecht erhobene Forderungen werden abgewiesen
    • Bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung vertritt das Versicherungsunternehmen den Versicherten und übernimmt die dabei anfallenden Kosten
    • Schutz vor gegebenenfalls entstehenden Umweltschäden

    Die versicherten Risiken können sich darüber hinaus auf folgende Gebiete erstrecken:

    • Bauherrenhaftpflicht
    • Betrieb eines Marktstandes und/oder Hofladens
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Landwirtschaftliche Tierhaltung inklusive Flurschäden
    • Grund-und Hausbesitzerhaftpflicht
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde
    • Umwelthaftpflicht, beispielsweise für die Lagerung von Futtermitteln, Gastanks oder Düngemittel#
    • Ferien auf dem Bauernhof

    Was ist vor Abschluss einer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung zu beachten?

    Da das Leistungsportfolio der einzelnen Versicherungsgesellschaften stark variiert, ist es wichtig, vor dem Abschluss dieses genau zu prüfen und die Tarife miteinander zu vergleichen. Denn eine solche Abwägung hat auch entscheidenden Einfluss auf die Kosten, die von verschiedenen Faktoren abhängen. So spielen die Art und Größe des landwirtschaftlichen Betriebes eine Rolle, was wiederum einen Einfluss auf die gewünschten Deckungserweiterungen sowie die benötigte Höhe der Deckungssumme hat. Die Kosten können durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes reduziert werden. Ein entscheidendes Kriterium ist jedoch immer die Wahl der Versicherungsgesellschaft, da enorme Preisunterschiede existieren.


    Welche Deckungssummen sind beim Abschluss der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert?

    Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung Experten empfehlen, sich bei Personen- und Vermögensschäden für eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen zu entscheiden.

    Es gibt jedoch auch Versicherungsgesellschaften, die hier fünf Millionen anbieten. Auf welchen Betrag sich die Deckungssumme im Einzelfall belaufen sollte, hängt immer von den individuellen Gegebenheiten des Versicherten ab.


    Ist eine flexible Anpassung der einzelnen Versicherungsbausteine möglich?

    Generell bieten viele Versicherungsunternehmen diese Möglichkeit an. So können zusätzliche Risiken wie beispielsweise:

    • Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
    • Gewahrsamsschäden für geliehene, gepachtete oder gemietete Sachen
    • Weiter Risikoschäden durch Hunde, Pferde und/oder gemietete Pensionstiere
    • Photovoltaik- und Biogansanlagen
    • Gewerbliche Nebenbetriebe
    • Lohnarbeit

    abgesichert werden. Je nach Versicherungsgesellschaft kann der Versichert auch Leistungen abwählen und sich damit, neben dem Selbstbehalt, für eine weitere Kostenreduzierung entscheiden. Abwählbar sind, je nach Unternehmen, beispielsweise:

    • Nutztierhaltung und
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen