Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler nötig?
Freiberufler unterschiedlichster Branchen stehen bei Fehlleistungen je nach Sachlage mit der Höhe ihres gesamten Vermögens per Gesetz in der Schadenersatzpflicht.
Sie müssen falsche Beratungen, Terminverletzungen oder Fehler in der Arbeitsausführung verantworten. Auch dann, wenn sie formal und nicht ausführend für den Fehler verantwortlich sind.
Für einzelne Berufsgruppen (z.B. für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder auch Bauingenieure und Architekten) ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler vorgeschrieben. Die Mindestleistungen sind dabei einerseits gesetzlich vorgegeben, andererseits werden sie durch Berufsverbände empfohlen. Die Zulassung zur Ausübung bestimmter Berufe durch entsprechende Kammern auf Landesebene erfolgt nur in Verbindung mit dem Nachweis der passenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung wird häufig als Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden beschrieben. Als reine Berufshaftpflichtversicherung kommt sie für den Versicherungsnehmer für alle direkten und indirekten Vermögensschäden auf, für die eine entsprechende Vereinbarung besteht. In der Regel werden nur vorsätzliche und in bestimmen Fällen grob fahrlässige Handlungen ausgeschlossen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist vor diesem Hintergrund in der Mehrheit ihrer Facetten für Freiberufler die empfohlene Mindestversicherung zur Risikominimierung ihrer Tätigkeit. Sofern die zur Berufszulassung vorgeschrieben ist gehört sie zur Grundvoraussetzung der freiberuflichen Tätigkeit. Sie wird durch umfassende Erweiterungsmöglichkeiten auch als Rundumabsicherung für Freiberufler attraktiv.
Welche Leistungen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler abgedeckt?
Leistungen für Vermögensschäden
Vermögensschäden werden im weiteren Sinn als Haftpflichtschäden erfasst, bezeichnen in der Betriebshaftpflichtversicherung jedoch in der Regel diejenigen Inhalte, die den Versicherten vor Forderungen schützen, die aufgrund verursachter Schäden an Vermögenswerten der Kunden oder Auftraggeber erhoben werden.
Dazu zählen u.a.:
- unwissentliche Falschberatung (z.B. in Vermögensfragen), die dem Klienten einen finanziellen Nachteil einbringen
- aufgrund mangelnder Informationen falsche Rechtsberatung, sofern die Informationen hätten beschafft werden können oder müssen, aufgrund derer der Mandant finanziell durch Urteil oder erhöhte Rechtskosten geschädigt wird
- fehlerhaft ausgeführte Baugutachten, die zu einer Handelwertverzerrung zu Ungunsten des Auftraggebers führen
- u.a.m.
Die Betriebshaftpflichtversicherung steht im Kern für den Ausgleich berechtigter Forderungen ein. Sie wird vor diesem Hintergrund auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet.
Leistungen für Haftpflichtschäden an Sachen und Personen
In der Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung können auch Schäden abgedeckt werden, die Personen, die im Büro z.B. zu Terminen erscheinen, entstehen. Dabei sind sowohl Sachwerte erfasst als auch Personenschäden (letztere insbesondere vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers).
Absicherung der Betriebsinhalte und Büroeinrichtungen
Als weitere Leistungsebene der Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich – entweder als zusätzliche Versicherungsabschlüsse oder als Erweiterung der Deckungsinhalte in der Betriebshaftpflichtversicherung – für Freiberufler Büro- und Arbeitseinrichtungen absichern, die dem Risiko des Einbruchs oder Einbruchdiebstahls ausgesetzt sind. Umfasst werden dabei auch Nebenschäden, die durch Vandalismus oder durch den Einbruch an Sicherungseinrichtungen oder Türen und gemieteten Objektteilen entstehen.
Günstige Betriebshaftpflichtversicherungen für Freiberufler im Vergleich
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss besonders für Freiberufler günstig und effizient kalkuliert werden. Vor dem Hintergrund potentieller Vermögensschäden müssen die Deckungssummen valide sein und ggf. vorgeschriebenen Standards entsprechen.
Der optimale Weg, die günstigste Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler zu identifizieren, ist der Online-Vergleich.
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