Die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG


    Weshalb und für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG sinnvoll?

    Logo ARAG Wer einen Schaden verursacht, ist dazu verpflichtet, diesen Schaden auch zu ersetzen.

    Sind nicht ausreichend finanzielle Mittel da, kann dies im schlimmsten Fall den Ruin bedeuten.

    Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Freiberufler und Selbstständige, mittelständige Unternehmen oder große Firmen gut abgesichert.

    Der Versicherungsschutz der ARAG-Betriebshaftpflichtversicherung gilt für:

    • Inhaber und Geschäftsführer eines Unternehmens
    • Unternehmen als juristische Person
    • Teilhaber und Gesellschafter
    • Mitarbeiter

    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit der Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG abgedeckt?

    Der Schutz der Versicherung erstreckt sich dabei auf die Betriebsstätten, für den Betrieb typische Tätigkeiten sowie hergestellte oder vertriebene Produkte.

    Tritt ein Schaden ein, so zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG Ansprüche auf Schadensersatz, wenn:

    • der Schaden durch ein Mitglied des Unternehmens verursacht wurde
    • der Schaden während der betrieblichen Tätigkeit eintrat
    • die Ansprüche auf Schadensersatz berechtigt sind

    Abgesichert sind Schäden wie folgt:

    • Pauschale: bis zu € 3 Mio. für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
    • individuelle Vereinbarung möglich: beispielsweise bis zu € 5 Mio.

    Als Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden folgende Schäden angesehen:

    • Personenschäden: Ereignisse, die eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder den Tod einer Person zur Folge haben – sie ziehen Kosten nach sich wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Arzt, Krankenhaus und Rehabilitation oder lebenslange Renten
    • Sachschäden: Schädigung der Substanz oder Vernichtung von Sachen – nicht jedoch das Abhandenkommen von Sachen
    • Vermögensschäden: reine finanzielle Verluste

    Sind die erhobenen Ansprüche auf Schadensersatz jedoch nicht gerechtfertigt oder überhöht, so werden sie von der ARAG abgewehrt. Wenn nötig, geschieht dies sogar vor Gericht. Die dabei entstehenden Kosten für Sachverständige und Gutachter, Rechtsanwälte und Gericht trägt die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG.

    weitere Produkte der ARAG:


    Welche zusätzlichen Versicherungen bietet die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG?

    Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich folgende Elemente:


    Welche branchenspezifischen Leistungen bietet die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG?

    Die Betriebshaftpflichtversicherung kann bei der ARAG individuell abgeschlossen werden. Je nach Branche, Betriebs- oder Berufsbild bietet sie zum Beispiel spezifische Leistungen für:

    • Baunebengewerbe
    • Handel und Handwerk
    • Bürobetrieb und Freiberufler
    • Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe
    • Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
    • Kultur, Sport und Freizeit
    • Transport und Beförderung
    • Gesundheit, Bildung und Soziales
    • Vereine

    So können beispielsweise – je nach Branchenzugehörigkeit – folgende Leistungen mitversichert werden:

    • Abhandenkommen von Codekarten und Schlüsseln
    • Internetrisiken bei Bereitstellung, Übermittlung und Austausch von elektronischen Daten
    • Handel und Vertrieb im Internet
    • Auslieferung von Speisen und Getränken oder Waren
    • Schäden durch Be- und Entladetätigkeiten
    • Arbeits- und Hebebühnen, Gerüste
    • Wartungen, Reparaturen, Installationen und Montagen auf fremden Grundstücken
    • Arbeitsmaschinen und -geräte (selbst und nicht selbst fahrend)
    • nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge

    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Der Beitragssatz für die Betriebshaftpflichtversicherung der ARAG richtet sich unter anderem danach, welcher Branche das zu versichernde Unternehmen angehört und welche Leistungen und Risiken versichert werden sollen. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung (keine, € 150, € 250, € 500, € 1.000) beeinflusst den Beitragssatz.