- Weshalb ist eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
- Was ist bei Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung zu beachten?
- Welche Kosten werden von einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
- Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Weshalb ist eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sinnvoll?
Das Geschäftsgebäude gehört für viele Unternehmer zu den wichtigsten kapitalen Werten des Unternehmens.
Wer eine Immobilie für sein Unternehmen nutzt, möchte natürlich auch sicherstellen, dass dieses möglichst unbeschadet über eine lange Zeit genutzt werden kann.
Doch nicht immer lassen sich Schäden verhindern.
Gut ist es, im eventuell doch eintretenden Schadensfalle mit einer entsprechenden Versicherung abgesichert
zu sein.
Zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmen zählt daher die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung. Mit ihr werden Immobilien versichert, die zu betrieblichen Zwecken genutzt werden. Bei einer Immobilie, die zu gemischten Zwecken, also sowohl zu Wohn- als auch Gewerbezwecken genutzt wird, ist der flächenmäßige Anteil der gewerblichen Nutzung entscheidend. Dieser muss mindestens bei 50 Prozent liegen. Liegt er darunter, so ist eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
Betrieblich genutzte Immobilien lassen sich mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung gegen Beschädigungen oder sogar völlige Zerstörung versichern. Es gibt eine Vielzahl an Gefahren und Risiken, die der Bausubstanz und damit auch der Immobilie zusetzen können. Die wesentlichen, versicherten Gefahren und Risiken sind diese:
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Nutzwärme
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden: Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Überschwemmung und Rückstau, Schneedruck und Lawine, Vulkanausbruch oder Ähnliches
- Frost- und Bruchschäden an wasserführenden Leitungen
- Leistungswasser – nicht nur Rohrbruch, sondern auch Wasseraustritt bei einer Sprinklerleckage (schadhafte Wasserlöschanlage)
- Vandalismus und böswillige Beschädigung
- Anprall von bemannten oder unbemannten Fahrzeugen
Der Schutz der Versicherung umfasst all die Elemente der Immobilie, die fest mit ihr verbunden sind. Dazu zählen:
- Fundament
- Grund- und Kellermauern
- tragende Wände
- fest verbaute Bestandteile wie Fußböden und Klimaanlagen
- Dach
Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf Nebengebäude wie Werkstätten oder Garagen – sofern sie im Vertrag explizit genannt werden.
Im Schadensfall kommt die Versicherung für die versicherten Schäden auf. Sie übernimmt zudem auch die begleitenden Kosten:
- Kosten für Abbrucharbeiten
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Kosten für Entsorgung (zum Beispiel von belastetem Erdreich)
- Kosten für Schutz des Grundstücks und Gebäudes
- Kosten für die Löschung von Feuer
Sind die Kosten für den Wiederaufbau der versicherten Immobilie durch behördliche Auflagen gestiegen,
so können diese ebenfalls mit der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt werden.
Um schleichende Kostensteigerungen der für den Neubau verwendeten Materialien ebenfalls versichert
zu haben, empfiehlt es sich, den Vertrag flexibel zu gestalten.
Dies geht mit einer so genannten gleitenden Neuwertversicherung. Der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung passt sich dadurch automatisch den gestiegenen Kosten an. So sind die betrieblich genutzten Immobilien und Nebengebäude, deren Fundamente sowie sämtliche fest verbaute Bestandteile ausreichend versichert.
Je nach Versicherer kann mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung auch Folgendes versichert werden:
- Verlust von Mieteinnahmen nach einem Sachschaden
- erweiterte Feuerversicherung: Schäden durch Überspannung
- erweiterte Sturmversicherung: Schäden an außen an der Immobilie angebrachten Sachen (zum Beispiel an Antennen, Gefahrenmeldeanlagen, Beleuchtungen, Markisen und Überdachungen, Schildern und Transparenten, elektrischen Freileitungen, Ständern und Masten, Einfriedungen, Schutz- und Trennwänden)
- Glasversicherung
- innere Unruhen
- Streik und Aussperrung
- Rauch
- Überschalldruckwellen
- Schäden an den versicherten Immobilien durch Einbruch oder versuchten Einbruch
Was ist bei Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung zu beachten?
Zu beachten ist, dass eine Betriebs- und Gebäudeversicherung lediglich vom Eigentümer der Immobilie abgeschlossen werden kann. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, dass er gleichzeitig auch Eigentümer der Unternehmen in diesem Gebäude ist. Er kann seine Gewerbeflächen auch vermieten.
Welche Kosten werden von einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Vom Versicherungsschutz einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung ausgeschlossen sind jene Teile, die nicht fest mit der Immobilie verbaut sind – das so genannte Inventar. Dieses kann mit einer Inventarversicherung gegen Risiken, Gefahren und Schäden versichert werden.
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme ist dafür gedacht, im schlimmsten Falle dafür sorgen zu können, sämtliche versicherte Immobilien wieder aufbauen zu können und auch sonstige, dabei anfallende Kosten tragen zu können. Die Versicherungssumme sollte daher entsprechend hoch gewählt werden, um diesem
Bedarf im Schadensfall gerecht werden zu können.
Zu beachten sind hierbei nicht nur die hauptsächlich genutzten Immobilien inkl. sämtlicher Gebäudeteile, sondern auch die Nebengebäude.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Der Beitrag zur Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung wird anhand einer Analyse der individuellen Risiken berechnet. Entscheidende Faktoren hierbei sind:
- die Bauweise und Bauausführung der Immobilie: unter Umständen Denkmalschutz
- eventuell vorhandene oder fehlende Anlagen zur Abwehr von Gefahren und Risiken oder zur Registrierung bereits eingetretener Schäden: zum Beispiel Überwachungsanlagen oder Brandmeldeanlagen
- die Risiken durch den Geschäftsbetrieb: zum Bespiel aufgrund leicht entflammbarer Substanzen
- die Risiken der Umgebung der Immobilie: beispielsweise Überflutungsgebiet eines größeren Flusses




