Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO zahlt Ausfallgelder und Kompensationen, wenn der aktuell ausgeübte Beruf nicht mehr oder nur noch mit wesentlicher Einschränkung ausgeführt werden kann.
Die ERGO konzipiert ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als umfassenden Leistungsschutz für den Fall, dass der Versicherte nicht mehr wie geplant am Arbeitsleben teilnehmen kann. Sie soll für den Fall einer zwar fortbestehenden generellen Erwerbsfähigkeit, jedoch vorliegender Unfähigkeit zur Ausübung des aktuellen Berufs, Ausgleichszahlungen leisten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO kann entweder direkt abgeschlossen werden und als eigenständiger Versicherungsvertrag bedient werden. Zusätzlich lässt sie sich auch als Versicherungsbestandteil einer bestehenden Kapital- oder Risikolebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abschließen.
Die Höhe der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet die ERGO nach Beitragshöhe und ggf. nach dem Grad des Berufsausfalls. Je nach Angebot können weitere Kriterien auch zur Anpassung des Versicherungsbeitrags vereinbart werden.
Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO geeignet?
Das Risiko, durch eine Berufsunfähigkeit eine wesentliche Einkommensgrundlage zu verlieren, stellt oft eine existenzielle Bedrohung dar. Kommt es früh im Arbeitsleben zu einer Berufsunfähigkeit, ist in der Regel nicht nur die gegenwärtige Lage beeinträchtigt – auch die Wirkung auf die zu erwartenden Rente ist immens.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO stellt dem Versicherten ein erweitertes Absicherungskonzept bereit, dessen spezielle Inhalte jeweils individuell vereinbart werden können. Die Höhe der Entgeltung regelt der Versicherungsvertrag anhand u.a. des Beitrags.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich für alle Berufe. Besonders freie Berufe oder Branchen, in denen eine mögliche Absicherung über Arbeits- und Branchenverbände nicht besteht, ist der Abschluss sinnvoll. Entscheidend sollte für die Entscheidung die Bewertung möglicher individueller Versorgungskonzepte für den Fall der Berufsunfähigkeit sein.
Wann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO ein?
Im wesentlichen Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit springt die Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO auch dann ein, wenn eine generelle Eignung zu einer gleichwie gearteten Tätigkeit fortbesteht. Meist ist diese Art der Weiterbeschäftigung jedoch mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden, denn oft fehlt für die folgende Tätigkeit die entsprechende Qualifikation oder es ist ein generell niedriger qualifizierter Arbeitsplatz.
Die ERGO leistet bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50%. Je nach konkreter Vertragsgestaltung lassen sich ebenfalls bereits Leistungen beantragen, wenn nur eine erste Prognose über den Berufsausfall vorliegt und sie mehr als 6 Monate am Stück eine Berufsunfähigkeit voraussagt.
Weitere Leistungen regelt der Versicherungsvertrag u.a. für
- den Verzicht der ERGO auf die „abstrakte Verweisung“
- zinslose Beitragsstundung für den Diagnosezeitraum
- die Gewährung eines verkürzten Prognosezeitraums
- u.a.m.