Die Haftungslage für Selbständige in ihrer täglichen Arbeit ist komplex. Sie haften stets direkt für Fehler und Versäumnisse, die sie verantworten.
Diese Haftung reicht bis in das private Vermögen hinein, das sieht die gesetzliche Haftpflichtregelung auf Grundlage des §823 BGB vor.
Nicht selten werden durch umfassende Schadenersatzforderungen Selbständige in ihrer Existenz bedroht.
Je nach konkreter Tätigkeit bzw. nach dem Berufsfeld unterschiedlich müssen von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt werden:
- Schäden aus mittelbaren Materialschäden beim Kunden
- Schäden am Vermögen durch Fehlverhalten
- Schäden am Vermögen des Mandanten durch Unterlassung
- Schäden an Umsatz und wirtschaftlicher Prosperität des Kunden nach fehlerhafter Beratung
- Arbeitskosten durch Mehraufwand
- Schadenersatz Dritten gegenüber beim Kunden, für den der Selbständige haftet
- u.a.m.
Die Tätigkeitsprofile von Selbständigen sind entsprechend umfangreich. Das Spektrum reicht von
- Ärzten und weiteren medizinischen Berufen
- Anwalts- und notarieller Tätigkeit
- Unternehmens- und Vermögensberatung
- Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
bis zu
- Ingenieuren, Architekten und Bauplanern
- Grafikern und weiteren Berufen der Kreativbranche.
Darüber hinaus wird aus zahlreichen anderen beruflichen Tätigkeiten die Absicherung über einer Berufshaftpflichtversicherung nötig, um schweren finanziellen Schaden abzuwenden.
Warum ist der Vergleich wichtig? Die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige muss häufig schon aus wirtschaftlichen Gründen zudem zu einem moderaten Beitragssatz erfolgen. Hier müssen vor dem jeweiligen beruflichen Hintergrund möglichst umfassend Beiträge, Leistungen und Ratenhöhe verglichen werden, um die günstigste Berufshaftpflichtversicherung zu identifizieren.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige?
Freistellung von Zahlungen
Die Berufshaftpflichtversicherung muss für den Selbständigen vor allem die Freistellung von Schadenersatzzahlungen gewährleisten. Der maximale Umfang der Schadenersatzzahlungen wird durch die Deckungssumme vertraglich festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens regelt die Berufshaftpflichtversicherung einen Schadenfall bis zur vollständigen Höchstschadengrenze. Je nach Vertragsmodell können mehrere Schadenfälle im Versicherungsjahr in die Leistungsbereitstellung der Berufshaftpflichtversicherung integriert werden.
Umfassende Rechtsprüfung und administrative Bearbeitung
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert die rechtliche Bewertung der Forderungen an den Selbständigen und übernimmt zusätzlich die administrative und kommunikative Bearbeitung des Schadenfalls. Das schließt ggf. anwaltliche Korrespondenz, Kommunikation mit dem Forderungshalter und die Koordination rechtlicher Schritte bis zur Gerichtsverhandlung ein.
Kosten, die der Versicherung für den Selbständigen aus der Rechtsprüfung entstehen, gehen nicht in die Deckungssumme ein und werden von der Versicherung direkt übernommen. Das ist unabhängig vom Ausgang der Bewertung und von Gerichtsurteilen. Fällt die Bewertung entsprechend negativ für den Versicherten aus insofern er Schadenersatz leisten muss, steht dafür auch nach der Rechtsprüfung noch der volle Betrag aus der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung bereit.
Durchsetzung von Anpassungen an der Forderung bis zur Abwehr bei nicht berechtigten Forderungen
Werden von der Versicherung Fehler in der Forderungserhebung erkannt, wird die Korrektur bzw. die Zurückweisung der entsprechende Forderungen für den Selbständigen von der Berufshaftpflichtversicherung getragen. Analog zur Rechtsprüfung gehen Zurückweisungsvorgänge je nach Sachlage ebenfalls bis vor Gericht. Auch hier liegen die Kosten bei der Versicherung und bleiben der Deckungssumme ausgelassen.
Mitversicherung von Auftragnehmern
Je nach konkretem beruflichen Umfeld können Selbständige ihren Angestellten oder auch Auftragnehmer mitversichern. Handeln Angestellte oder Auftragnehmer für den Selbständigen, haftet er je nach Auftrag für Fehler in diesen Handlungen. In der Berufshaftpflichtversicherung sollten bei zutreffender Notwendigkeit entsprechende Leistung mit vereinbart werden.
Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige beachtet werden?
Nachhaftung
Je nach Situation der versicherten Berufsgruppe besteht ein Risiko, dass aus einem begangenen Fehler erst Jahre später ein Schaden resultiert. Das kann auch zu einem Zeitpunkt der Fall sein, zu dem sich berufliche Situation oder Versicherungssituation des Versicherungsnehmers geändert haben. Hier muss die Berufshaftpflichtversicherung weiterhin wirken und den Schaden decken. Besonders in der Finanz- und Baubranche sind solche verzögerten Schadeneintritte nicht selten.
Mehrfachdeckung
Je nach Risiko der versicherten Berufsgruppe kann eine höhere Wahrscheinlichkeit für den Selbständigen bestehen, im Versicherungsjahr mit mehr als einem Schadenfall konfrontiert zu sein.
Hier kann im Versicherungsvertrag vereinbart werden, dass die Deckungssumme für mehr als einen Schadenfall bereit steht.
Das kann einmal unter Beibehaltung der vereinbarten Versicherungsrate oder unter Erhöhung der Rate erfolgen. Einzelheiten zeigt ein detaillierter Versicherungsvergleich.
Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
Für bestimmte Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Pflicht zur Zulassung zur Berufsausübung. Betroffen sind u.a.
- rechtsberatende oder notarielle Berufe
- Architektur und Bauwesen
- medizinische Berufe
- Berufe auf dem Finanzsektor.
Weitergehend sind je nach Kammer- und Verbandszugehörigkeiten entsprechend ausgeweitete Verpflichtungen bindend. Mehr dazu im Versicherungsvergleich.
Welche Anbieter von Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige sollten verglichen werden?
Grundsätzlich sollten alle relevanten Anbieter für die Berufshaftpflichtversicherung von Selbständigen verglichen werden. Dazu zählen:
- Allianz
- Generali
- Zurich
- HDI
- Hanse Merkur
- u.a.m.
Je nach konkreter Anfrage werden noch wesentlich mehr Anbieter und die jeweiligen Tarife in den Vergleich integriert.