Medizinische Berufe im Allgemeinen, die beratende und psychotherapeutische Tätigkeit im Besonderen unterliegen vielfältigen Risiken möglicher Schadenfälle.
Naturgemäß sind in der Hauptsache Leib und Leben von Menschen betroffen, und das neben der direkten Wirkung auch auf lange Sicht hin mit Wirkung auf Genesung, Einkommen oder dauerhafte Gesundheitsschäden des Betroffenen.
Der Psychotherapeut wird hier schnell mit Leistungen konfrontiert, die in beträchtliche Höhe reichen. Oft sind Rehabilitationskosten und Gutachten zu Nachweiszwecken im Schadenfall bereits Bestandteil der Forderungen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss den Psychotherapeuten hier freistellen von den Kosten sowohl aus dem Verfahren als auch von der Forderung selbst, wenn sie berechtigt erhoben worden ist und beglichen werden muss.
Im Alltag sind Vorwürfe psychotherapeutischen Fehlverhaltens in einen komplexen Zusammenhang gestellt. In den seltensten Fällen liegt eine eindeutige Schädigung vor. Oft müssen mehrschichtige Bezüge und Zusammenhänge analysiert werden, um die Berechtigung der Forderung zu erkennen oder abzulehnen. Die Berufshaftpflichtversicherung hält den Psychotherapeuten davon frei, selbst diese Bewertungen durchführen zu müssen. Sie übernimmt neben der administrativen Abwicklung des Schadenfalls auch rechtliche Vorgänge, sofern sie zur Klärung des konkreten Schadenfalls nötig sind. Das kann bis hin zur Abwehr der Vorwürfe vor Gericht reichen.
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die grundlegende Absicherung des Psychotherapeuten für Forderungen aus Schäden, die seiner beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten?
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Freistellung von der Schadenersatzforderung
Die Berufshaftpflichtversicherung leistet ihrem Grunde nach die Freistellung des Psychotherapeuten von Forderungen an ihn, die sich auf berufliche Fehlleistungen oder Fehlentscheidungen beziehen. Das Geflecht dieser Vorwürfe ist weit geknüpft. Es reicht von Unterlassungsvorwürfen bis zu Vorwürfen falscher Entscheidungen oder in Kauf genommener Schädigungen. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt nach Prüfung der Vorwürfe für den Ausgleich der Schäden auf. Rahmen ist die vertragliche vereinbarte Deckungssumme.
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Rechtliche Bewertung
Vor dem Hintergrund der Komplexität vorgehaltener Forderungen an Psychotherapeuten unterstützt die Berufshaftpflichtversicherung wesentlich bei der versicherungs- und zivilrechtlichen Bewertung der Vorwürfe. Daraus resultiert eine Feststellung der Berechtigung der Forderung, die in der Folge von der Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen wird. Für nicht zutreffende Forderungen – unabhängig davon, ob in der Höhe oder der Sache nach unberechtigt – übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für den Psychotherapeuten die Zurückweisung der Forderung. Ist es nötig, kann hier bis vor Gericht auf die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung gesetzt werden. Währenddessen wird der Psychotherapeut von eigener Anteilnahme in der Prozessführung und Lösungsfindung befreit.
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Schadenmanagement
Im weiteren Rahmen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung auch das Schadenmanagement für den Leistungsfall. Das schließt die Kommunikation mit allen betroffenen Parteien und Anspruchstellern ein und entlastet den Psychotherapeuten wesentlich für die weitere Ausübung seines Berufs. In diesem Zusammenhang ist auch eine längerfristige Dauer der Prozessführung und Klärung der Vorwürfe für den Psychotherapeuten wesentlich risikobefreit, der nicht mit eigener Leistung in die Verteidigung gehen muss.
Gehören zur Schadenabwicklung von der Berufshaftpflichtversicherung als nötig erkannte Gutachten und Rechtskosten, wird sie diese ebenfalls selbst erbringen lassen. Eine Wirkung der Kosten für die Schadenabwicklung auf die Deckungssumme der Gesamtversicherung gibt es nicht. Sie bleibt in der vollen Höhe dem Schadenausgleich vorbehalten.
Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten beachtet werden?
Kammervorgaben oder Vorgaben von Berufsverbänden
Für bestimmte Berufsbilder und Tätigkeiten sind Vorschriften für Mindestleistungen der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten, die für eine Berufszulassung nötig sind. Hier sind Kammer- und Verbandsvorschriften und ggf. Regelungen der Bundesländer differenziert zu bewerten. Im Vergleich werden die Leistungen im Einzelnen aufgeführt.
Aktualität der Deckungssumme
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich auf die Gesamtleistung je Schadenfall.
Regelmäßig sollte sie korrigiert werden, da im Zusammenhang mit den typischen Schadenbildern medizinisch-therapeutischer Berufe wachsende Schadensummen bestehen.
Die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung muss dem Rechnung tragen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Welche Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Psychotherapeuten sollten verglichen werden?
Ein umfangreicher Vergleich der Tarifmodelle und Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Psychotherapeuten schließt alle relevanten Versicherungsunternehmen und Anbieter mit ein. Dazu zählen nicht abschließend:
- AXA
- Allianz Versicherungen
- HDI-Gerling
- Gothaer Versicherungen
- u.a.m
Welcher Anbieter den günstigsten Tarif bietet ist im Vergleich abhängig von der konkreten beruflichen Situation und den jeweiligen Risikofaktoren. Hier lohnt der Vergleich, denn die Leistungen der unterschiedlichen Anbieter lassen sich gut zueinander ins Verhältnis setzen.




