Die Berufshaftpflichtversicherung der Generali

     
    Logo Generali Die Berufshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen in Deutschland.

    Besonders Selbstständige und Freiberufler, aber auch Angestellte mit eigenem Verantwortungsbereich im Rahmen ihrer beruflichen und qualifizierten Tätigkeit profitieren vom gezielten Schutz der Berufshaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen, die aus der Ausübung des Berufs resultieren.

    Die Generali bietet als Alternative zur Berufshaftpflichtversicherung einerseits die Betriebshaftpflichtversicherung an, die Unternehmer absichert, die eine Firma, Kanzlei oder einen Betrieb leiten und für Haftpflichtschäden aus dem Besucherverkehr oder Schäden an der und durch die Infrastruktur des Firmenräumlichkeiten. In der D&O Versicherung, der anderen Alternative der Generali zur Berufshaftpflichtversicherung, werden gezielt Organe von Unternehmen versichert.

    Berufshaftpflichtversicherung der Generali - nette Ansprechpartnerin Hier stehen nicht die berufliche oder qualifizierte Tätigkeit im Leistungsfokus sonders die Position im Unternehmen.

    Schäden beziehen sich hier in der Regel auf Fehler in Entscheidungsprozessen bzw. die Haftung dafür und falsche Anweisungen, die einerseits dem eigenen Unternehmen, andererseits vertragspartnerlichen Dritten Schaden zugefügt haben.

    Für der Berufshaftpflichtversicherung im Allgemeinen, und die D&O Versicherung der Generali im Besonderen gilt als Hauptschadensart der Vermögensschaden. In der Betriebshaftpflichtversicherung werden zusätzlich Personen- und Sachschäden abgesichert.


    Welche Kosten entstehen für die Berufshaftpflichtversicherung bei der Generali? Was deckt sie ab?

    Die Generali bietet keine explizite Berufshaftpflichtversicherung an.

    Zur Begriffsklärung:

    In der von der Generali angebotenen Betriebshaftpflichtversicherung wird, im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung, Schadenersatz gedeckt, der Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit oder Umgebung des Versicherungsnehmers zusteht.

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die aus der Berufsausübung des Versicherten entstehen.

    In beiden Fällen, in der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali wie in der Berufshaftpflichtversicherung können die versicherten Personen auch natürliche Personen sein. Für die Betriebshaftpflichtversicherung gilt, dass sie auch für Unternehmen insgesamt, also rein für juristische Personen gelten kann.

    In der Berufshaftpflichtversicherung werden Angestellte und Mitarbeiter in der Regel mitversichert, wenn sie in dienstlichem Weisungsverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen.


    Welche Inhalte der Berufshaftpflichtversicherung ähneln Angeboten der Generali?

    Einerseits können Leistungen aus der Berufshaftpflichtversicherung bei der Generali in Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung genutzt werden. Hier gilt zum Beispiel die Mitversicherung von Angestellten eingeschlossen sowie eine begrenzte Haftung aus Vermögensschäden für bestimmte Ursachen.

    Die Berufshaftpflichtversicherung trägt andererseits Inhalte der Generali D&O Versicherung begrenzt weiter. Zentral zählt dazu die Absicherung von Vermögensschäden. Die D&O Versicherung der Generali gilt jedoch nur für Organe von Unternehmen, die Berufshaftpflichtversicherung gilt für Berufsgruppen und individuell Versicherte.


    Welche Unterschiede hat die Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich zu anderen Angeboten der Generali?

    Berufshaftpflichtversicherung der Generali - Vergleich In der Berufshaftpflichtversicherung wird die Berufsausübung des Versicherten gedeckt.

    Seine Position im Unternehmen spielt, anders als bspw. in der Generali D&O Versicherung, eine untergeordnete Rolle. Jedoch nicht dann, wenn ein Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis mitversichert werden soll.

    Die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali sichert im Verbund mit Angeboten zur Gewerbeversicherung Schäden aus dem Geschäftsbetrieb auf Haftpflichtgrundlage ab. Sie wirkt nicht auf berufsbedingt verursachte reine Vermögensschäden.